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Grippeschutzimpfung in der Apotheke
Offener Dialog: Versicherungsschutz beim Impfen
In einer Online-Diskussionsrunde erörtern am kommenden Donnerstag um 19 Uhr Rechtsexperten und Apotheker Fragen zum Versicherungsschutz bei Influenza-Impfungen in der Apotheke. Mit dabei sind Rechtsanwalt Jascha Arif, Versicherungsmakler Steffen Benecke und der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein, Thomas Preis. Interessenten können sich online am Diskurs beteiligen.
Eine Frage, die vor einer ersten Impfung in der Apotheke zu klären ist, betrifft den Versicherungsschutz. Auch wenn das Impfen mit Inkrafttreten von §132j SGB V eine apothekenübliche Tätigkeit wurde, rechnet sie der Volksmund oft den medizinischen Dienstleistungen zu. Daher mussten einige Apothekerkammern vorab ihre Berufsordnungen ändern. Ob nun apothekenübliche Versicherungsverträge auch bei Grippeschutzimpfungen greifen, gilt es zu klären. Denn: Apotheker impfen in Deutschland erst seit diesem Monat. Daher lohnt es sich, die Fragen in einer offenen Gesprächsrunde zu beleuchten.
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Unter anderem werden am Gespräch Rechtsanwalt Jascha Arif und Versicherungsmakler Steffen Benecke teilnehmen. Sie veröffentlichten in den vergangenen Monaten mehrere Artikel in der Apotheker Zeitung (AZ) zu Versicherungen im Zusammenhang mit Grippeschutzimpfungen. Darüber hinaus wird der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrheins, Thomas Preis, dabei sein. In Nordrhein impften am 5. Oktober 2020 die ersten Apotheker in Deutschland. Die Veranstaltung steht ausdrücklich jedem interessierten Apotheker bundesweit offen.
Bedingt durch die Kontakteinschränkungen während der Coronavirus-Pandemie wird die Veranstaltung online stattfinden. Die Diskussion wird am kommenden Donnerstagabend um 19 Uhr beginnen. Interessierte Apothekerinnen und Apotheker können sich am Gesprächsforum beteiligen. Dazu können sie die Zugangsdaten per Mail an apo@steffen-benecke.de anfordern.
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Hinweis: Entgegen einer früheren Version des Artikels organisieren Steffen Benecke und Jascha Arif die angekündigte Veranstaltung und nicht der Apothekerverband Nordrhein. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
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