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Praxis-Tipp
Nicht vergessen: Verlängern Sie Ihr N-Ident-Zertifikat!
Die N-Ident-Zertifikate für den Zugang zum Securpharm-System sind nur zwei Jahre gültig. Darum müssen die allermeisten Apotheken ihre Zertifikate jetzt verlängern. Denn ohne gültiges Zertifikat hat die Apotheke keinen Zugang zum System. Die Verlängerung kann online ausgelöst werden. Doch die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern.
Das Securpharm-Verfahren ist zur Selbstverständlichkeit im Apothekenalltag geworden. Die entscheidende Voraussetzung, als Apotheke daran teilnehmen zu können, ist der Zugang zum Securpharm-System. Dieser erfolgt über die N-Ident-Schnittstelle und erfordert ein gültiges N-Ident-Zertifikat. Doch diese Zertifikate sind nur zwei Jahre lang gültig. Da das Securpharm-System im Februar 2019 gestartet ist und gegen Ende des Jahres 2018 die dafür nötigen Zertifikate vergeben wurden, dürften diese zwei Jahre für die allermeisten Apotheken bald ablaufen. Sie müssen daher nun verlängert werden. Daran erinnerte kürzlich der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben. Darin empfiehlt der Verband den Apothekenleitern, umgehend zu prüfen, bis wann ihr Zertifikat gilt. Ohne Verlängerung verliere die Apotheke mit dem Ablauf des Zertifikats automatisch ihre Zugangsmöglichkeit zum Securpharm-System. Dann könnten keine Packungsdaten mehr geprüft werden. Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) erinnere zwei Monate vor Ablauf mit einer Mail an den Zertifikatsablauf und die nötige Verlängerung. Der Absender sei support@ngda.de. Der Verband empfiehlt darauf zu achten, dass diese Nachricht nicht im Spam-Ordner landet. Apotheker sollten auch prüfen, ob sie unter der hinterlegten Mailadresse noch erreichbar sind.
Verlängerung online im NGDA-Portal
Die Relegitimation und die Zertifikatsverlängerung können online im NGDA-Portal ausgelöst werden. Dazu sind die individuellen Zugangsdaten erforderlich. Dort könne auch eingesehen werden, wie lange ein Zertifikat noch gilt. Eine Anleitung für die Verlängerung bietet die NGDA unter folgendem Link:
https://ngda.de/anleitung-ngda-p/anleitung-zertifikatsverlaengerung.php
Gemäß dieser Anleitung werden drei Möglichkeiten unterschieden: Verlängerung ohne Datenänderung, Verlängerung mit Datenänderung und Abmeldung einer Betriebsstätte. Auch bei der Verlängerung ohne Datenänderung muss die Betriebserlaubnis erneut hochgeladen werden.
Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern
Im Rundschreiben des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein heißt es dazu, es müsse regelmäßig geprüft werden, ob die registrierten Daten noch korrekt sind. Dabei sei zu beachten, dass die Relegitimation und die Zertifikatsverlängerung bis zu vier Wochen Zeit in Anspruch nehmen könnten. Nach der Online-Eingabe der Daten muss daher noch die Bearbeitungszeit eingeplant werden.
5 Kommentare
Nicht identifizierbares knötterndes Subjekt
von Bernd Jas am 27.10.2020 um 16:13 Uhr
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AW: DANKE
von Ralf Schabik am 27.10.2020 um 21:12 Uhr
Securpharm einstampfen
von Peter am 27.10.2020 um 13:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Securpharm einstampfen
von Scarabäus am 27.10.2020 um 21:07 Uhr
Relegitimation
von Philipp Merz am 27.10.2020 um 10:42 Uhr
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