Praxis-Tipp

Nicht vergessen: Verlängern Sie Ihr N-Ident-Zertifikat!

Süsel - 27.10.2020, 10:30 Uhr

N-Ident-Zertifikate für das Securpharm-System sind nur zwei Jahre gültig. (s / Foto: Schelbert)

N-Ident-Zertifikate für das Securpharm-System sind nur zwei Jahre gültig. (s / Foto: Schelbert)


Die N-Ident-Zertifikate für den Zugang zum Securpharm-System sind nur zwei Jahre gültig. Darum müssen die allermeisten Apotheken ihre Zertifikate jetzt verlängern. Denn ohne gültiges Zertifikat hat die Apotheke keinen Zugang zum System. Die Verlängerung kann online ausgelöst werden. Doch die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern.

Das Securpharm-Verfahren ist zur Selbstverständlichkeit im Apothekenalltag geworden. Die entscheidende Voraussetzung, als Apotheke daran teilnehmen zu können, ist der Zugang zum Securpharm-System. Dieser erfolgt über die N-Ident-Schnittstelle und erfordert ein gültiges N-Ident-Zertifikat. Doch diese Zertifikate sind nur zwei Jahre lang gültig. Da das Securpharm-System im Februar 2019 gestartet ist und gegen Ende des Jahres 2018 die dafür nötigen Zertifikate vergeben wurden, dürften diese zwei Jahre für die allermeisten Apotheken bald ablaufen. Sie müssen daher nun verlängert werden. Daran erinnerte kürzlich der Apothekerverband Schleswig-Holstein in einem Rundschreiben. Darin empfiehlt der Verband den Apothekenleitern, umgehend zu prüfen, bis wann ihr Zertifikat gilt. Ohne Verlängerung verliere die Apotheke mit dem Ablauf des Zertifikats automatisch ihre Zugangsmöglichkeit zum Securpharm-System. Dann könnten keine Packungsdaten mehr geprüft werden. Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) erinnere zwei Monate vor Ablauf mit einer Mail an den Zertifikatsablauf und die nötige Verlängerung. Der Absender sei support@ngda.de. Der Verband empfiehlt darauf zu achten, dass diese Nachricht nicht im Spam-Ordner landet. Apotheker sollten auch prüfen, ob sie unter der hinterlegten Mailadresse noch erreichbar sind.

Verlängerung online im NGDA-Portal

Die Relegitimation und die Zertifikatsverlängerung können online im NGDA-Portal ausgelöst werden. Dazu sind die individuellen Zugangsdaten erforderlich. Dort könne auch eingesehen werden, wie lange ein Zertifikat noch gilt. Eine Anleitung für die Verlängerung bietet die NGDA unter folgendem Link: 

https://ngda.de/anleitung-ngda-p/anleitung-zertifikatsverlaengerung.php 

Gemäß dieser Anleitung werden drei Möglichkeiten unterschieden: Verlängerung ohne Datenänderung, Verlängerung mit Datenänderung und Abmeldung einer Betriebsstätte. Auch bei der Verlängerung ohne Datenänderung muss die Betriebserlaubnis erneut hochgeladen werden. 

Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern

Im Rundschreiben des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein heißt es dazu, es müsse regelmäßig geprüft werden, ob die registrierten Daten noch korrekt sind. Dabei sei zu beachten, dass die Relegitimation und die Zertifikatsverlängerung bis zu vier Wochen Zeit in Anspruch nehmen könnten. Nach der Online-Eingabe der Daten muss daher noch die Bearbeitungszeit eingeplant werden.


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Nicht identifizierbares knötterndes Subjekt

von Bernd Jas am 27.10.2020 um 16:13 Uhr

Habe schon wieder n´ Streifen mitgemacht, …. NGDA (Notorisch Gängelnder Daten Apparat) .... nachdem ich meinen HBA plus aktueller Rechnung zwecks re-dingenskirchen hoch geladen habe. Sollte doch reichen, - dachte ich auch nur! Nein die Betriebserlaubnis gehört obligatorisch und unverzichtbar dazu. Kori….. hr´hm.
Nun bekam ich per Mail eine Geheimnachricht, die ich aber nur im geschlossenen Bereich öffnen könne. Mit Benutzer und gefühlt 783 Zeichen langem Passwort eingewählt, hab ich mir dann einen Wolf gesucht. Mit Tollwut infiziert rief ich dann bei diesem Daten Apparat an, wo mich eine nette Dame nach einigem hin und her über das Geheimnis aufklärte und mich ans digitale Händchen nahm und mir zeigen wollte, wo ich dann die Betriebserlaubnis hochladen könne.
Da nichts zu finden war sollte ich den Browser wechseln. Geht nicht Softwareanbieter hat Administratorrechte zum installieren neuer Software.
Mit erweitertem Halsumfang faxte ich dann die Betriebserlaubnis und gab bei dem Daten Apparat Bescheid, dass sie sich das Dokument von mir aus jetzt selber hochladen können und verlangte umgehende Rückmeldung bezüglich der Legitimation.
Bisher Schweigen im Walde. Ende November ist Wiedervorlage. Dann bin ich mal gespannt.

Ich hab schwer das Gefühl, dass die IT-ler die diese Portale entwickeln von der Spielebranche abgeworben wurden und uns jetzt mit Punktevergabe, Levelsteigerung, aber nur zwei Leben begeistern wollen.

Das ist eine elende digitale Spielerei. Wie Peter schon sagt, ein Kropf ist dagegen ein edles Anhängsel.

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AW: DANKE

von Ralf Schabik am 27.10.2020 um 21:12 Uhr

you made my day ... vor allem der Vergleich mit der Spielebranche hat was ... brüllwieher ...

Securpharm einstampfen

von Peter am 27.10.2020 um 13:11 Uhr

Statt zu erkennen, daß das Securpharm-Identverfahren so überflüssig ist wie ein Kropf und es daher sofort einzustampfen, wird beharrlich an diesem völlig Sinn befreiten Verfahren festgehalten.
Wieviel Fälschungen gab es nochmal in den letzten 2 Jahren? Und erzählen sie mir bitte nicht, das sei doch als Erfolg von Securpharm zu bewerten.
Dann mache ich mir vor Lachen in die Hose.

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AW: Securpharm einstampfen

von Scarabäus am 27.10.2020 um 21:07 Uhr

Wahre Worte! Statt Orwellscher Datenkrake wäre es besser, den Internethandel mit FAM und Rohstoffen besser zu kontrollieren und reine Grundstoffe in Europa zu produzieren. Warum also Securpharm durch Nichtnutzung bzw. nicht praktizierter Selbstüberwachung einfach einschlafen lassen? Der Politik sind die Apotheken eh‘ egal, siehe AvP oder SMBC und HBA für DocMorris & Co.!

Relegitimation

von Philipp Merz am 27.10.2020 um 10:42 Uhr

Damit schafft es das Wort Relegitimation direkt auf Platz 2 meiner liebsten Begriffe aus der Pharmawelt ! Unangefochten auf Platz 1 : Repräqualifizierung ! Spannend wird dann die nächste Runde , ich freu mich drauf ....

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