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VOASG im Bundestag
Der lange Weg des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes
Seit Oktober 2016 herrscht ein ungleicher Wettbewerb zwischen deutschen Apotheken und Arzneimittelversendern aus dem EU-Ausland. Denn seit einem damals ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen sich letztere nicht an die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten, sondern dürfen mit Rezept-Boni locken. Vier Jahre haben die Apotheker auf eine Antwort der Politik auf diese Schieflage gewartet. Heute am späten Nachmittag soll sie der Deutsche Bundestag beschließen – in Form des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes. Blicken Sie mit DAZ.online zurück auf die Genese des Gesetzes.
Die ersten Eckpunkte für das spätere Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) bringt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 11. Dezember 2018 der ABDA-Mitgliederversammlung mit. Schon seine Präsenz bei diesem Treffen ist ein Novum – die Apotheker waren höchst gespannt, welche Vorschläge der Minister unterbreiten würde. Doch vor allem seine Ideen zur Lösung der Boni-Problematik kommen gar nicht gut an. Im ersten Aufschlag bringt Spahn nämlich einen Rx-Boni-Deckel von 2,50 Euro für ausländische Versender ins Spiel.
Sofern der ausländische Versandhandel einen größeren Marktanteil von mehr als
5 Prozent erreicht, sollen die Möglichkeiten der Boni-Gewährung geprüft und reduziert werden. Von Anfang an geplant ist aber, dass die Einhaltung der Preisvorschriften zum Gegenstand des Rahmenvertrags werden soll. Zu den ersten Eckpunkten gehören weiterhin Maßnahmen, die die freie Apothekenwahl gewährleisten sollen: das Beeinflussungsverbot für Kassen und das Makelverbot. Zudem soll die Notdienstpauschale erhöht werden (vorgesehen ist eine Verdopplung des Zuschlags für den Notdienst auf 32 Cent), ebenso die BtM-Vergütung.
Weiterhin will man den Botendienst ausbauen und endlich definieren, um die Abgrenzung zum Versand zu erleichtern. Nicht zuletzt ist vorgesehen, eine Ermächtigungsgrundlage für honorierte pharmazeutische Dienstleistungen zu schaffen. Ein Finanzrahmen von 240 Millionen Euro ist hierfür angedacht; es soll dazu ein neuer Festzuschlag in Höhe von 32 Cent je Rx-Packung eingeführt werden.
ABDA: Klares Nein zu gedeckelten Boni
Vor allem der Boni-Deckel missfällt den Apothekern allerdings mächtig. Dennoch erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nach Spahns Besuch in der Mitgliederversammlung, „dass es sich lohnt, dass wir uns intensiv und konstruktiv mit dem Angebot aus dem Ministerium auseinandersetzen“ – schließlich sind einige der Eckpunkte zweifelsohne attraktiv. Schon zu diesem Zeitpunkt ist klar: Das Rx-Versandverbot steht für die ABDA nicht mehr an höchster Stelle – denn Spahn hatte deutlich gemacht, dass er das Verbot nicht will.
Mitte Januar 2019 kommt die ABDA-Mitgliederversammlung dann erneut zusammen, um eine gemeinsame Position zu den Spahn'schen Vorschlägen zu beschließen. Sie verfasst ein eigenes Papier mit den aus ihrer Sicht wichtigen Punkten für eine Reform im Apothekenmarkt. Darin übernimmt sie viele der Ideen des Ministers – doch was die Boni betrifft, will die ABDA mehr: Rx-Boni sollen gänzlich verboten werden – und zwar in der GKV (mit Sanktionsmöglichkeiten), aber auch für Privatversicherte und Selbstzahler.
2 Kommentare
Vielleicht doch eine gute Sache, das VOASG?
von Wolfgang Müller am 29.10.2020 um 11:04 Uhr
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Langer Weg
von Conny am 29.10.2020 um 9:39 Uhr
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