VOASG im Bundestag

Der lange Weg des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes

Berlin - 29.10.2020, 07:00 Uhr

Schon wieder Herbst: Das VOASG hat einen Weg voller Hindernisse hinter sich. Und voraussichtlich liegen noch weitere vor ihm. (c / Foto: imago images / Stefan Zeitz)

Schon wieder Herbst: Das VOASG hat einen Weg voller Hindernisse hinter sich. Und voraussichtlich liegen noch weitere vor ihm. (c / Foto: imago images / Stefan Zeitz)


Seit Oktober 2016 herrscht ein ungleicher Wettbewerb zwischen deutschen Apotheken und Arzneimittelversendern aus dem EU-Ausland. Denn seit einem damals ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen sich letztere nicht an die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten, sondern dürfen mit Rezept-Boni locken. Vier Jahre haben die Apotheker auf eine Antwort der Politik auf diese Schieflage gewartet. Heute am späten Nachmittag soll sie der Deutsche Bundestag beschließen – in Form des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes. Blicken Sie mit DAZ.online zurück auf die Genese des Gesetzes.

Die ersten Eckpunkte für das spätere Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) bringt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am 11. Dezember 2018 der ABDA-Mitgliederversammlung mit. Schon seine Präsenz bei diesem Treffen ist ein Novum – die Apotheker waren höchst gespannt, welche Vorschläge der Minister unterbreiten würde. Doch vor allem seine Ideen zur Lösung der Boni-Problematik kommen gar nicht gut an. Im ersten Aufschlag bringt Spahn nämlich einen Rx-Boni-Deckel von 2,50 Euro für ausländische Versender ins Spiel.

Sofern der ausländische Versandhandel einen größeren Marktanteil von mehr als 
5 Prozent erreicht, sollen die Möglichkeiten der Boni-Gewährung geprüft und reduziert werden. Von Anfang an geplant ist aber, dass die Einhaltung der Preisvorschriften zum Gegenstand des Rahmenvertrags werden soll. Zu den ersten Eckpunkten gehören weiterhin Maßnahmen, die die freie Apothekenwahl gewährleisten sollen: das Beeinflussungsverbot für Kassen und das Makelverbot. Zudem soll die Notdienstpauschale erhöht werden (vorgesehen ist eine Verdopplung des Zuschlags für den Notdienst auf 32 Cent), ebenso die BtM-Vergütung.

Weiterhin will man den Botendienst ausbauen und endlich definieren, um die Abgrenzung zum Versand zu erleichtern. Nicht zuletzt ist vorgesehen, eine Ermächtigungsgrundlage für honorierte pharmazeutische Dienstleistungen zu schaffen. Ein Finanzrahmen von 240 Millionen Euro ist hierfür angedacht; es soll dazu ein neuer Festzuschlag in Höhe von 32 Cent je Rx-Packung eingeführt werden.

ABDA: Klares Nein zu gedeckelten Boni

Vor allem der Boni-Deckel missfällt den Apothekern allerdings mächtig. Dennoch erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nach Spahns Besuch in der Mitgliederversammlung, „dass es sich lohnt, dass wir uns intensiv und konstruktiv mit dem Angebot aus dem Ministerium auseinandersetzen“ – schließlich sind einige der Eckpunkte zweifelsohne attraktiv. Schon zu diesem Zeitpunkt ist klar: Das Rx-Versandverbot steht für die ABDA nicht mehr an höchster Stelle – denn Spahn hatte deutlich gemacht, dass er das Verbot nicht will.

Mitte Januar 2019 kommt die ABDA-Mitgliederversammlung dann erneut zusammen, um eine gemeinsame Position zu den Spahn'schen Vorschlägen zu beschließen. Sie verfasst ein eigenes Papier mit den aus ihrer Sicht wichtigen Punkten für eine Reform im Apothekenmarkt. Darin übernimmt sie viele der Ideen des Ministers – doch was die Boni betrifft, will die ABDA mehr: Rx-Boni sollen gänzlich verboten werden – und zwar in der GKV (mit Sanktionsmöglichkeiten), aber auch für Privatversicherte und Selbstzahler.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Vielleicht doch eine gute Sache, das VOASG?

von Wolfgang Müller am 29.10.2020 um 11:04 Uhr

Vielleicht irren sich ja auch alle, vor Allem auch ich, und "Das VOASG" ist eine richtig gute Sache:

Hat eigentlich irgend jemand mal geklärt (das ist insbesondere auch eine Frage an die Rechts- und Violkswirschaftsexperten der DAZ), was passiert, wenn DocMorris einfach ohne Unterbrechung weiter Boni gibt? Mit der Begründung, das Verbot im VOASG stimme eben auch nicht mit Europa-Recht überein, und man fechte das ganze beim EuGH sowieso bereits mit aufschiebender Wirkung an?

Wirklich, bitte: Wenn das NICHT denkbar ist, und "Unser Staat" meinem gegenwärtigen Eindruck entgegengesetzt sogar äußerst starke Rechtsmittel/Strafen an der Hand haben sollte, um "ab VOASG" die Boni bestens zu stoppen (über die GKVen?), dann möge es uns VOASG-Skeptikern JETZT jemand sagen.

Es wäre 1. eine große Beruhigung, wenn des Gesetz nun doch heute durchgewinkt würde, und wir würden uns 2. nicht mehr weiter als "VOASG-Leugner" lächerlich machen müssen. Und vollkommen falsche Weichenstellungen in unseren Apotheken und Vereinen etc. treffen.

Danke im voraus!

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Langer Weg

von Conny am 29.10.2020 um 9:39 Uhr

Der lange Weg des Versagens ! Der lange Weg der Lügen ( Koaltionsbruch). Der lange Weg der Unfähigkeit ( der schlechteste Präsident den wir je hatten und wir hatten viele Schlechte; dazu die Delegierten des Apothekertages, die vor Herrn Spahn den Schwanz einzogen)

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