Dosierungsangaben auf dem Rezept

Der genaue Wortlaut entscheidet nicht

Viele Apotheker befürchten Retaxationen, wenn der Wortlaut „Dj“ auf BtM-Rezepten steht, oder wenn Ärzte mit anderen Formulierungen auf eine an Patienten übergebene schriftliche Dosierungsanweisung hinweisen. Georg Zwenke vom Apothekerverband Schleswig-Holstein und Hamburger Apothekerverein informiert, dass Abweichungen vom Wortlaut kein Grund dafür sind, dass Krankenkassen die Kosten der verordneten Arzneimittel Apotheken vorenthalten dürfen.

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