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Hamburger Apothekerverein
Dosierungsangaben: nur auf der Hälfte der Rezepte – bei Zahnärzten praktisch gar nicht
Ende Oktober trug nur die Hälfte der Rezepte korrekte Dosierungsangaben und die Zahnärzte sind offenbar nicht über das Thema informiert – dies wurde bei der Mitgliederversammlung des Hamburger Apothekervereins deutlich. Zur Verfügbarkeit von Grippeimpfstoffen äußerte sich Vereinsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich optimistisch. Wegen der Retaxationen zur BtM-Gebühr stehe der Verein allerdings vor einer Klage.
Ein großer Teil der Diskussion bei der Online-Mitgliederversammlung des Hamburger Apothekervereins am Mittwochabend drehte sich um die neue Verpflichtung für Dosierungsangaben auf Rezepten. Bisher hatten die Krankenkassen eine Friedenspflicht für diesbezügliche Retaxationen abgelehnt, weil nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung alles funktioniert.
Retaxwelle wegen fehlender Dosierungsangaben zu befürchten
Der Vereinsvorsitzende Dr. Jörn Graue fürchtet, dass in einem halben Jahr eine Retaxwelle wegen fehlender Angaben droht. Darum versuche der Hamburger Apothekerverein, dies schon jetzt mit den für Hamburg relevanten Krankenkassen zu klären. Einige Krankenkassen hätten nun signalisiert, zunächst auf Retaxationen zu verzichten, weil die Arztsoftware teilweise keine ordnungsgemäßen Dosierungsanweisungen drucke.
Graue ergänzte, die Zahnärzte wüssten offenbar nicht von der Pflicht, eine Dosierungsangabe aufzudrucken. Vereinsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich erklärte, dass nach Angaben des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) Ende Oktober nur etwa die Hälfte der Rezepte die vorgesehenen Angaben enthalten hat. Der Oktober war als Testzeitraum gedacht, in dem die neue Arztsoftware bereits genutzt werden sollte. Friedrich ergänzte, der GKV-Spitzenverband habe offenbar mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gesprochen, aber an die Zahnärzte habe dabei wohl niemand gedacht. Christian Stolzenburg, stellvertretender Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, erläuterte, die Software der Zahnärzte könne die diesbezüglichen Vorgaben im Allgemeinen nicht umsetzen. Außerdem würden viele Zahnärzte ihre Rezepte mit Schreibprogrammen erstellen, die nicht mit der weiteren Software verbunden sind.
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Darüber hinaus kritisierte Friedrich das so oft wiederkehrende Muster bei diesem Problem. Es könne keine Lösung sein, dass die Apotheker die Folgen nachbessern, wenn die Ärzte nicht rechtskonform verordnen und ihre Software nicht mit den vorgesehenen Updates versehen, die die jeweiligen Anforderungen erfüllen.
Schon 20 Millionen Grippeimpfungen verwendet
Außerdem ging es bei der Diskussion um Grippeimpfungen. Friedrich erklärte, nach seinen Informationen sind schon jetzt bundesweit etwa 20 Millionen Dosen verimpft worden. Im ganzen vorigen Winter seien es wohl etwa 19 Millionen Dosen gewesen. Die Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der für die vorige Saison von 14 Millionen Impfungen ausgehe, könne er nicht nachvollziehen. Denn es seien auch viele Impfungen in Organisationen und Betrieben zu zählen. Friedrich erwartet, dass die angekündigte „Spahn-Reserve“ von 6 Millionen Dosen Ende November oder Anfang Dezember verfügbar sei. „Wir sehen gute Fortschritte“, folgerte Friedrich zur Verfügbarkeit von Impfstoffen.
Zu Impfungen in einem möglichen Modellprojekt in Hamburger Apotheken habe es Vorgespräche mit der AOK Rheinland/Hamburg gegeben. Doch angesichts der großen Nachfrage nach Grippeimpfungen bei Ärzten habe man diese nicht weitergeführt. Denn die Impfungen in Apotheken sollten die Impfquote erhöhen. Angesichts der derzeitigen Nachfrage bei den Ärzten sei dies aber nicht nötig. Außerdem gebe es bereits Modellprojekte, um dort Erfahrungen zu sammeln.
Retaxationen meist zur BtM-Gebühr
In seinem Geschäftsbericht zur Mitgliederversammlung betonte Friedrich die Arbeit des Apothekervereins zum Abschuss und zur Durchführung von Verträgen. Der entscheidende Zweck sei die Sicherung des Sachleistungsprinzips. Über Retaxationen berichtete Friedrich, deren Zahl sei seit 2018 deutlich gestiegen. Der weitaus größte Teil davon beziehe sich auf Betäubungsmittel und dabei insbesondere auf die Gebühr für die Dokumentation der Sichtvergabe. Bisher habe der Verein eine Lösung auf dem Verhandlungsweg gesucht, weil dies meist schneller als der Rechtsweg sei. Doch um dieses Thema gehe es nun schon seit Jahren. Darum sei inzwischen in Niedersachsen eine Klage eingereicht worden und in Schleswig-Holstein werde eine solche vorbereitet. Auch der Hamburger Apothekerverein könne die Situation nicht weiter hinnehmen und werde daher wohl in dieser Sache klagen, kündigte Friedrich an. Über weitere Inhalte der Mitgliederversammlung hat DAZ.online bereits berichtet.
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