Allergopharma

Ab 2021: Präparate zur Hyposensibilisierung digital bestellen

Stuttgart - 10.11.2020, 07:00 Uhr

Präparate zur Allergen-spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) von Allergopharma können ab 1. Januar 2021 digital über die Apothekensoftware (MSV3-Schnittstelle) bestellt werden. Apotheken müssen die Patientennamen dann selbst auf die Packungen schreiben. (Foto: Allergopharma)

Präparate zur Allergen-spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) von Allergopharma können ab 1. Januar 2021 digital über die Apothekensoftware (MSV3-Schnittstelle) bestellt werden. Apotheken müssen die Patientennamen dann selbst auf die Packungen schreiben. (Foto: Allergopharma)


Hatten Sie in der Apotheke schon einmal diesen Fall? Eine Bestellung zur Hyposensibilisierung, gekennzeichnet mit dem Namen des Patienten – allerdings haben Sie vergessen gemeinsam mit dem Bestellbogen auch die Unterschrift des Patienten an den Hersteller weiterzuleiten. So etwas soll zumindest bei Präparaten von Allergopharma ab Januar 2021 nicht mehr vorkommen. Der Bestellvorgang wird digitalisiert, Apotheker sollen den Patientennamen auf der Packung anbringen.

Im Februar 2018 beschäftigte sich DAZ.online in einem Retax-Quickie mit der Verordnung von spezifischen Immuntherapien. Ein zentraler Punkt dabei waren mögliche Lieferverzögerungen. Zum einen, weil die Lieferzeiten oft lang sind. Zum anderen, weil beispielsweise der Hersteller Allergopharma damals darauf hinwies, dass die Apotheke darauf achten sollte, dass der Patient das Bestellformular unterschreibt, um Verzögerungen zu vermeiden – sollte der Arzt eine „nicht pseudonymisierte“ Bestellmöglichkeit wählen. Der Hintergrund laut Allergopharma: „Entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen schriftliche Einverständniserklärungen zur Weitergabe der persönlichen Daten von Patienten eingeholt werden, die zusammen mit einem Bestellbogen meistens per Fax an den Hersteller weitergeleitet werden.“

Zu Verzögerungen durch eine fehlende Unterschrift soll es nun zumindest bei Allergopharma nicht mehr kommen. Wie das Unternehmen mitteilt, können Präparate ab 1. Januar 2021 „zur Allergen-spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) von Allergopharma digital über die Apothekensoftware (MSV3-Schnittstelle) bestellt werden.“ Der Arbeitsprozess in der Apotheke werde so durch den Wegfall der Einverständniserklärung zum Datenschutz „einfacher, schneller und durch den einsehbaren Lieferstatus transparenter“, heißt es.

In Zukunft müssen Apotheken den Patientennamen aufbringen

Ermöglicht werde die digitale Bestellung ohne Patientennamen und Bestellbogen durch die Anmeldung von Pharmazentralnummern (PZN) für jedes Allergen bzw. jede Allergenmischung und alle Packungsgrößen. Der Patientenname muss aber weiterhin auf die entsprechenden Packungen, dient er doch der Erhöhung der Patientensicherheit. Da ab Januar – durch die digitale Bestellung – Allergopharma nicht mehr die Namen anbringen wird, müssen diese Aufgabe die Apotheken übernehmen: „Nach Lieferung des AIT-Präparates durch Allergopharma wird der Patientenname durch die Apotheke im dafür vorgesehen Feld auf der Packung aufgebracht“, erklärt Allergopharma. Die Apotheke leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Patientensicherheit.


Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

AW: Patientensicherheit Hyposensibilisierung

von Daniela Schmelcher am 16.11.2020 um 12:57 Uhr

Hier eine Ergänzung zum o.g. Artikel in Bezug auf die Frage im Kommentar: Die Zuordnung der gelieferten Präparate zur Hyposensibilisierung erfolgt über einen Abgleich der Pharmazentralnummern auf den Präparaten mit denen auf den Rezepten. Wenn zwei Präparate mit der gleichen PZN bestellt werden, ist es egal, welcher Patient welches Präparat erhält, da beide aus der gleichen Charge und damit identisch sind.

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Patientensicherheit Hyposensibilisierung Allergopharma

von Annette Gramberg am 11.11.2020 um 7:25 Uhr

Was bitte ist daran fortschrittlich und dient der Patientensicherheit?! Wenn 5 Packungen Allergielösungen ankommen und in der Apotheke der Name der Patienten erst dort aufgebracht werden soll,sehe ich das Chaos schon vorprogrammiert....

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AW: Patientensicherheit Hyposensibilisierung

von Annette Lauenstein am 11.11.2020 um 16:12 Uhr

Guter Artikel! Nur der Kommentar ist absoluter Nonsens: in jeder Apotheke kommen mehrmals täglich viele Arzneimittel an, die problemlos den jeweils zugrunde liegenden Rezepten (Abholer und Schicker) anhand der PZNs sicher zugeordnet werden. Wenn dieser Routineablauf bei Frau Gramberg schon zum Chaos führt, dann kann man ihren Kunden nur raten, sich dringend eine andere Apotheke zu suchen!

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