Woran Verbraucher sichere Atemschutzmasken erkennen können
Zwei Wochen sind seit dem ersten Bericht im ZDF-Magazin WISO über FFP2-Masken vergangen, die derzeit sehr gefragt seien. Quintessenz des ersten Berichts war, dass Milliarden solcher Masken zu Beginn der Corona-Pandemie ungeprüft in den Handel gelangt sind, also nicht den üblicherweise erforderlichen Standards entsprechen. „Auf wenige Beiträge wurde ich so oft angesprochen, wie auf diesen Film“, erklärte Moderator und Redaktionsleiter Marcus Niehaves nun am Montag im zweiten Beitrag zum Thema (ab Minute 7:48). Auch bei DAZ.online stieß die begleitende Berichterstattung auf großes Interesse – nicht nur vonseiten der Apotheker, sondern auch der Kunden. WISO wiederum habe nicht nur Zuschriften von besorgten Menschen, sondern auch verunsicherten Apothekerinnen und Apothekern erhalten. Das Verbraucher-Magazin wollte deshalb klären: Wie erkenne ich eine sichere Maske?
Nach der Anmoderation heißt es schließlich im Film, dass beim Thema Masken selbst Apotheker allzu oft überfordert seien. „Als Apotheker war das zu Anfang ausgesprochen schwierig“, erklärt der Apotheker Franz-Joseph Cüppers vor der WISO-Kamera. Er bezieht sich auf die Situation zu Beginn der Pandemie, als der Markt praktisch leergefegt gewesen sei, „ob zertifiziert oder nicht, war in dem Fall auch keine Frage“, sagt er. Die Situation würde sich nun normalisieren, wobei aber die Lager voll seien, vor allem mit nicht zertifizierten Masken, wie er andeutet.
Wie man als Verbraucher also eine sichere Maske erkennt, mit dieser Frage hat sich WISO schließlich an Sven Schibilsky von der Marktüberwachungsbehörde in Düsseldorf gewandt: Bei einer FFP2-Atemschutzmaske sei zunächst
- das CE-Kennzeichen
- mit der zugehörigen vierstelligen Kennnummer aufgedruckt, welche für die Prüfstelle stehe. Daneben sei die Maske aber auch immer mit
- den Daten des Herstellers gekennzeichnet,
- außerdem mit einer Modellnummer.
Was ist aber nun mit den Masken, die im Rahmen der Corona-Pandemie kein CE-Kennzeichen tragen (CPA)?
Wann man nach zusätzlichen Dokumenten fragen sollte
Immerhin 8 Milliarden Atemschutzmasken ohne CE-Kennzeichen sollen im Rahmen der Pandemie nach einer Schätzung der DEKRA nach Deutschland importiert worden sein – „90 Prozent aus China“, welche meist an der Kennzeichnung „KN95“ erkennbar sind. Solche Masken sind keineswegs automatisch schlechter als europäische FFP2-Masken, aber eben nur, wenn sie den geforderten Standard einhalten, erklärt Schibilsky. Dass der Standard bei solchen Masken eingehalten wird, das müssen schließlich Händler wie die Apotheker mit entsprechenden Dokumenten sicherstellen. Beispielsweise bei der DEKRA haben laut WISO in den vergangenen sechs Monaten gerade einmal 300 von 2.000 Masken entsprechende Tests, die zu einem solchen amtlichen Dokument führen, bestanden.
Sollte ein Händler also die amtliche Bestätigung nicht vorlegen können, lautet der Rat der DEKRA eindeutig: „Dann würde ich auf jeden Fall davon absehen, diesen Kauf durchzuführen“, erklärt DEKRA-Geschäftsführer Jörg-Timm Kilisch. Wer erst zu Hause feststelle, Masken ohne entsprechende Dokumente erworben zu haben, dem rät er „wirklich“ davon ab, die Masken zu tragen, da sie keinen Schutz nachweisen könnten – „ab in den Müll“.
„Vorsicht Fälschungen“ und der Unterschied zwischen OP- und Atemschutzmasken
WISO weist aber auch darauf hin, dass auch ein CE-Zeichen keine vollkommene Sicherheit bietet, da auch Fälschungen im Handel seien. Zur Prüfung verweist WISO auf die „Nando-Datenbank“ der EU-Kommission. Trägt eine Maske eine Nummer, die dort nicht gelistet ist, ist sie gefälscht. Der Kunde vor Ort könne das nicht nachprüfen und muss dem Apotheker vertrauen, schlussfolgert WISO.
Dann widmet sich WISO noch dem Unterschied zwischen FFP2-Masken und OP-Masken. Letztere seien eben kein Virenschutz (für den Träger), vor allem, weil sie nicht so dicht abschließen wie eine FFP2-Maske. Apotheker wissen das, und sind wohl dieser Tage vor allem auch damit beschäftigt, darauf hinzuweisen, dass auch FFP2-Masken nur wirklich schützen, wenn sie richtig (dicht) getragen werden.
- „Medizinische Gesichtsmasken (MNS; Operations-(OP-)Masken) dienen vor allem dem Fremdschutz und schützen das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt“, erklärt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer Übersicht. Sie unterliegen dem Medizinprodukterecht. Sie tragen ein CE-Kennzeichen ohne Prüfziffer.
- „Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen“, erklärt das BfArM demgegenüber. Aber Vorsicht: Solche Masken filtern mit Ventil nur die eingeatmete Luft und bieten daher keinen Fremdschutz. FFP-Masken unterliegen der PSA-Verordnung, in Ausnahmefällen auch dem Medizinprodukterecht.
Auch, dass sowohl OP-Masken als auch Atemschutzmasken (in der Regel) Einmalprodukte sind, dürften Apotheker nicht müde werden, zu erläutern.