Piktogramme müssen in den Anleitungen und Informationen des Herstellers erklärt werden. Sollten keine Piktogramme verwendet werden, müssen die Hinweise als Text in der Sprache des Einfuhrlandes auf der Verpackung aufgebracht sein. Die Anleitungen/Informationen müssen der kleinsten Verkaufsverpackung beigefügt werden. Wird die FFP-Maske in die EU eingeführt, gibt der Einführer seine Postanschrift auf dem Produkt, der Verpackung oder in den beigefügten Unterlagen an.
Fehlen auf der Verpackung wesentliche Kennzeichnungen, Warnhinweise und Angaben, kann das ein Indiz für eine fehlende Prüfung beziehungsweise Überwachung sein. Wofür und wo (Konformitätserklärung auf Seite 3!) die einzelnen Angaben sonst noch stehen und wie Sie gefälschte Angaben erkennen können, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.
1 Kommentar
Alltagsmasken, die vorn Infektionen schützen ?
von Thesing-Bleck am 13.11.2020 um 18:51 Uhr
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