Drittes Bevölkerungsschutzgesetz

Risikopatienten sollen Anspruch auf Schutzmasken erhalten

Berlin - 16.11.2020, 12:00 Uhr

Der Gesetzgeber will Risikogruppen bestmöglich mit Schutzmasken ausstatten. Die Apotheken sollen helfen. (p / Foto: Dan74 / stock.adobe.com)

Der Gesetzgeber will Risikogruppen bestmöglich mit Schutzmasken ausstatten. Die Apotheken sollen helfen. (p / Foto: Dan74 / stock.adobe.com)


Während der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren oder gar tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf nicht nur Anspruch auf Impfungen und Testungen haben. Auch Schutzmasken sollen ihnen zustehen. Diese sollen sie voraussichtlich in Apotheken bekommen. Das sieht ein Änderungsantrag zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vor, das diese Woche abschließend vom Bundestag beraten wird. Die Details zum Schutzmaskenanspruch, auch zur Abgabe in Apotheken, sind nach Inkrafttreten des Gesetzes noch per Rechtsverordnung zu regeln.

Am vergangenen Wochenende haben die Regierungsfraktionen nochmals an ihrem Entwurf für das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz gefeilt. Anlass gab nicht zuletzt die öffentliche Anhörung vergangene Woche im Gesundheitsausschuss. Hier wurde teils massive Kritik an den neuen beziehungsweise nachgebesserten Ermächtigungsgrundlagen für die grundrechtseinschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie laut. Nachdem in der letzten Zeit zahlreiche Maßnahmen der Länder gekippt wurden – ein Stichwort ist das Beherbungsverbot –, soll nun mehr Rechtssicherheit hergestellt werden. Zudem will man die Akzeptanz für und das Vertrauen in die Maßnahmen wieder erhöhen. Dafür soll insbesondere ein neuer und inzwischen per Änderungsantrag nachgebesserter § 28a Infektionsschutzgesetz sorgen, der Details zu zulässigen Schutzmaßnahmen regelt.

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Abseits der großen verfassungsrechtlichen Fragen dürfte für die Apotheken aber vor allem ein neuer Änderungsantrag Bedeutung erlangen. Er ergänzt eine bereits zuvor im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung im Sozialgesetzbuch V: Demnach kann das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Fall einer festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite per Verordnung bestimmen, dass GKV-Versicherte ebenso wie nicht gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf bestimmte Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe sowie Testungen (auch auf Antikörper) haben. Dieser Anspruch wird nun zum einen präzisiert, zum anderen ausdrücklich auf bestimmte Schutzmasken erweitert – denn einen solchen Anspruch sieht der GKV-Leistungskatalog bisher nicht vor. Doch der Kreis der Anspruchsberechtigten soll eingegrenzt werden und sich auf in der Rechtsverordnung festzulegende Risikogruppen mit signifikant erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf beschränken. 

Zuzahlung möglich, DAV muss angehört werden

Was die Finanzierung betrifft, ist zunächst die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gefragt, die Kosten werden aber aus Bundesmitteln erstattet. Das BMG hat zu diesem Anspruch auf Schutzmasken Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium herzustellen – eine Zuzahlung durch den berechtigten Personenkreis kann vorgesehen werden, heißt es im geplanten Gesetzestext. Zudem ist vor dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung der Deutsche Apothekerverband anzuhören.

Das genaue Prozedere und die konkrete Ausgestaltung des Anspruchs muss die Rechtsverordnung ebenfalls regeln. Neben der Festlegung des anspruchsberechtigten Personenkreises kann auch die Art der Schutzmaske, wie beispielsweise FFP2-Schutzmasken, sowie die Anzahl der vom Anspruch umfassten Schutzmasken in der Rechtsverordnung bestimmt werden. Nicht zuletzt heißt es: „Ebenfalls geregelt werden können der Vertrieb und die Abgabe der Schutzmasken an die anspruchsberechtigten Personen, beispielsweise durch eine Abgabe der Schutzmasken in Apotheken, sowie die Preisbildung und Preisgestaltung.“

Der Gesetzentwurf samt seiner Änderungsanträge werden heute nochmals den Gesundheits- und den Rechtausschuss des Bundestages durchlaufen. Der federführende Gesundheitsausschuss wird sodann eine Beschlussempfehlung für die abschließende Beratung im Bundestag vorlegen. Inkrafttreten soll das Gesetz spätestens am 1. Dezember. 

Auf Landesebene hat Bremen kürzlich ein ähnliches Angebot gestartet. Dort kann jeder Bürger über 65 Jahre in Apotheken zehn FFP2-Schutzmasken im Monat erhalten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Brauchen wir das jetzt auch noch?

von Kiwi am 17.11.2020 um 10:10 Uhr

Seit Beginn der Pandemie stellen wir uns auf den Kopf um alle unsere Kunden mit den nötigen Dingen zu versorgen: Desinfektionsmittel, Paracetamol, selbstgenähte CommunityMasken (bevor es wieder einigermaßen erschwinglichen EinmalMNS gab), jetzt Einmal MNS und FFP2 - und möglichst bezahlbar und nicht zu einem exorbitanten Preis. Nicht zuletzt Pneumokokken- und Influenza-Impfstoff. Dabei mussten wir immer die Balance halten zwischen zu viel und zu wenig, denn die finanzielle Vorleistung, die wir da stemmen, wird gerne von allen vergessen.
Dann kam WISO. Und damit die Diskussion - nicht nur mit den Patienten, sondern auch hier im Team untereinander: sind unsere mit CExxxx, EN... gekennzeichneten und in 10er Päckchen abgepackten FFP2 Masken nun "richtig" oder "falsch". Dürfen wir diese weiterhin einzeln abgeben, was die Kunden schon aus finanziellen Gründen möchten.
Und stehen die Kunden mit ihrer schon gräulich angeschmuddelten FFP2 Maske, die rechts und links und oben und unten ordentlich absteht, vor uns und diskutieren, ob unsere CExxxx-FFP2-Masken auch wirklich geprüft sind, oder nur mit einem gefälschten Aufdruck versehen wurden.
Die vorher mühsam ergatterten KN95-Masken, die wir noch haben, können wir in den Müll überführen oder als Community-Maske weit unter EK verkaufen.
Der Plan, alle mit erschwinglichen oder sogar kostenlosen Masken zu versorgen ist sehr löblich, aber ich weiß jetzt schon, dass wir alle mit dem, was dies mit sich bringt mächtig viel zu tun haben werden:
Wo kommen die geprüften Masken her?
Wer bezahlt die? Oder bekommen wir die in Kommission nur zur Verteilung?
Wer überprüft die "Berechtigung"?
Und wer bitte überprüft, ob der "Berechtigte" nicht schon die ihm zustehende Menge in einer anderen Abgabestelle abgeholt hat?
Wer kann den zusätzlichen Kundenansturm einschließlich erhöhtem Beratungsbedarf zu korrektem Tragen und Diskussion über CE oder nicht CE in der momentanen Situation in seiner Offizin stemmen? Wir haben doch alle immer noch so nebenher unser ganz normales Alltagsgeschäft mit allen unseren vielen Kunden, die Gott-sei-Dank nicht weniger geworden sind.
Je länger ich über die Sache nachdenke, desto mehr gelange ich zu der Überzeugung, dass die Verteilung am besten von den Gemeindeämtern vorgenommen werden sollte! Würde viel Mühe und Ärger von uns weg halten.
Und jetzt komme mir keiner mit "das ist doch eine Möglichkeit, uns mal ordentlich in der Versorgung während der Pandemie einzubringen!"
So - und jetzt muss ich schauen, wie ich meinen Großhandel dazu bringe mich noch mit weiteren Grippeimpfstoffen zu beliefern!

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Planbarkeit Ade.

von T. La Roche am 16.11.2020 um 12:37 Uhr

Gut das ich gerade 3000 FFP2 Masken geliefert bekommen habe...
Ebenso wie die über 1000 Antigentest, die meine Heime dringend haben wollten, bis das Veto von höherer Ebene kam, da nur 7€ bezahlt werden.
Kein Problem...wollte die 12000€ eigentlich als Anzahlung für meinen dritten Porsche verwenden...muss ich halt bis Dezember warten.

Mal ehrlich...natürlich ist es sinnvoll, aber wie oft werden wir in dieser Krise "benutzt" und gleichzeitig werden unsere Anliegen wie zB eine kostenneutrale Retaxsicherheit bei fehlender Dosierung einfach übergangen.

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