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Die Grünen tun sich schwer mit der Homöopathie. Denn würden sie sich dabei auf die Wissenschaft berufen, wie sie es beim Thema Klimawandel machen, so müssten sie die Alternativmedizin entweder komplett oder zumindest ihre Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ablehnen. Doch das fällt der Grünen-Spitze angesichts der zahlreichen Homöopathie-Anhänger in ihrer Wählerschaft schwer. Nach langen Querelen wurde nun beim Grünen-Parteitag am vergangenen Wochenende ein Beschluss gefasst: Die Grünen gehen auf Distanz zur Homöopathie – zumindest ein bisschen.
Seit September 2019 tobt bei den Grünen der Glaubenskrieg zum Thema Homöopathie. Auslöser war der Antrag „Echter Patient*innenschutz: Bevorteilung der Homöopathie beenden!“ für die Bundesdelegiertenkonferenz im November 2019, in dem die Antragsteller „für eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und solidarisch finanzierte medizinische Versorgung für alle“ eintreten. Ihre Forderung: „Die Finanzierung von nachweislich nicht über den Placeboeffekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden ist mit diesem Grundsatz unvereinbar.“ In der Folge entbrannte auf der Website der Grünen ein heftiger Streit, weshalb sich die Parteiführung entschloss, das leidige Thema von der Bundesdelegiertenkonferenz fernzuhalten. Eine Kommission sollte sich der Sache annehmen, und zwar unter Führung des Parteivorsitzenden Robert Habeck. Doch auch daraus wurde nichts wegen angeblicher Durchstechereien; nun hieß es, Habeck selbst wolle einen Lösungsvorschlag vorlegen.
Habeck: Debatte weitestgehend gelöst
Im Sommer erschien der Entwurf für das neue Grundsatzprogramm der Grünen. Darin tauchten allerdings weder die Begriffe Homöopathie noch alternative Heilmethoden auf, stattdessen steht dort: „Leistungen, die medizinisch notwendig sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden.“ Im August äußerte dann Habeck gegenüber der ARD, dass die Debatte „weitestgehend gelöst“ sei. Vorgesehen sei, dass Krankenkassen homöopathische Mittel über einen Wahltarif bezahlen könnten. Diesen müssten die Versicherten gesondert abschließen und somit extra bezahlen; dadurch gebe es ein „Solidarsystem innerhalb der Homöopathie-Medikamenten-Liebhaber“, aber die Allgemeinheit zahle nicht dafür.
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