Grundsätzlich dienen Nahrungsergänzungsmittel der Ergänzung einer normalen Ernährung. Rechtlich betrachtet sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel und keine Arzneimittel. Dementsprechend ist jegliche Form von Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten versprechen, in der Europäischen Union verboten. Mit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland wurden durch G@ZIELT Recherchen zu Angeboten und zur Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln im Zusammenhang mit COVID‑19 durchgeführt. Auch die großen Onlinemarktplätze und sozialen Medien wurden auf die Problematik hingewiesen und dazu aufgerufen, entsprechende Angebote eigenständig von ihren Plattformen zu entfernen. Im Rahmen eines daraufhin von der Europäischen Kommission ins Leben gerufenen koordinierten eCommerce-Aktionsplans werden seit April entsprechende Recherchen auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.
Im Zuge der Kontrollaktion wurden bislang EU-weit 592 auffällige Webseiten identifiziert. Für Deutschland hat G@ZIELT 60 Webseiten ausfindig gemacht. Die deutschsprachigen Online-Angebote wurden zur Überprüfung an die zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern bzw. in den EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Durch die dortigen Behörden wurden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und die Angebote geändert bzw. gelöscht.
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