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G-BA-Stellungnahme
FFP2-Masken für über 27 Millionen Menschen
Die in diesem Winter geplante Abgabe günstiger FFP2-Schutzmasken an Risikogruppen wird konkreter. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die erbetene Stellungnahme zur Definition der vulnerablen Gruppen, die einen Anspruch auf diese Masken haben sollen, abgegeben. Die Zahl der voraussichtlich anspruchsberechtigten Personen liegt demnach bei etwa 27,35 Millionen.
Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz hat der Gesetzgeber die Grundlage für eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums geschaffen, die Risikopatienten einen Anspruch auf Schutzmasken einräumt. Am 16. November hatten die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder in ihrem Beschluss zur Corona-Lage bereits eine gewisse Konkretisierung vorgenommen: Ab Anfang Dezember soll für besonders vulnerable Gruppen die Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken pro Person (rechnerisch eine Maske pro Winterwoche) ermöglicht werden – gegen eine geringe Eigenbeteiligung. Zur Definition der „besonders vulnerablen Gruppen“ wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) um Stellungnahme gebeten.
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Diese Stellungnahme liegt nun vor. Demnach zählen bereits alle 23,7 Millionen Menschen im Alter ab 60 Jahre als vulnerabel. Hinzu kommen jüngere Menschen, die bestimmte Risiken aufweisen: etwa eine Risikoschwangerschaft, Herzinsuffizienz, Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, Übergewicht (BMI ab 30). Auch Krebspatienten unter Chemo- oder Radiotherapie sowie COPD- und Asthma-Patienten zählen zu den Risikogruppen. Der G-BA kommt auf insgesamt circa 27,35 Millionen Personen, die als besonders vulnerabel gelten.
Die Stellungnahme soll nun Grundlage für die Verordnung sein, mit der das Bundesgesundheitsministerium die konkrete Umsetzung regeln will. Darin sollen auch der Vertrieb und die Abgabe der Schutzmasken – zum Beispiel in Apotheken – näher bestimmt werden. Ziel bleibe, mit der Ausgabe von Masken im Lauf des Dezembers zu beginnen, wie es hieß.
Um Infektionsrisiken zu vermeiden und Arztkapazitäten nicht unnötig zu binden, sollen laut G-BA-Stellungnahme Risikopatienten unter 60 Jahren mit möglichst einfachen Regeln ermittelt werden. Dabei sollte vorrangig auf Kriterien wie Alter, Pflegebedürftigkeit, Chroniker-Regelung und DMP-Status abgestellt werden – auch wenn damit eine Vollerfassung der Risikogruppen in einem ersten Schritt nicht gewährleistet sei. Individuelle ärztliche Überprüfungen oder Atteste seien nicht praktikabel.
2 Kommentare
LIVIPRO unrepa.ch
von PASCAL EGGMANN am 28.11.2020 um 13:40 Uhr
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Wo sind die Experten?
von Thomas Eper am 26.11.2020 um 9:33 Uhr
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