Verifizierungspflichtige Arzneimittel

Securpharm-Fehlermeldungen: Status ab Dezember einsehbar

Berlin - 27.11.2020, 17:00 Uhr

Nur ein Fehlalarm? Mit der neuen Funktion möchte Securpharm für seine Nutzer mehr Klarheit über Alarm-Meldungen schaffen. (c / Foto: Ralf Geithe / stock.adobe.com)

Nur ein Fehlalarm? Mit der neuen Funktion möchte Securpharm für seine Nutzer mehr Klarheit über Alarm-Meldungen schaffen. (c / Foto: Ralf Geithe / stock.adobe.com)


Ab dem 1. Dezember 2020 können Apotheken über die graphische Oberfläche des Securpharm-Servers mit dem „Alarm Monitoring“ mehr Informationen zu den Meldungen einsehen, die in der Apotheke ausgelöst wurden. Neben dem Status des Alarms können einzelne Vorgänge nach Produkten durchsucht und angezeigt werden.

Auch wenn der Plan, gefälschte Arzneimittel in den Lieferketten der Europäischen Union unmittelbar zu erkennen, rühmlich war: Dass seit dem 9. Februar 2019 jedes verschreibungspflichtiges Arzneimittel durch abscannen des eindeutig identifizierenden Codes verifiziert werden muss, bedeutet für viele Apotheker:innen einen weiteren bürokratischen Akt während des Beratungsgesprächs zu stemmen. Tritt ein Alarm auf, frustriert es sie oft, nicht zu wissen, ob es sich um eine Fehlermeldung oder einen tatsächlichen Fälschungsverdacht handelt.

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Indem Securpharm zum 1. Dezember ein neues Alarm-Monitoring einführt, möchte das System mehr Transparenz ermöglichen. Auf der graphischen Benutzeroberfläche des Securpharm-Apothekenservers können nun nicht mehr nur verifizierungspflichtige Arzneimittel manuell gebucht, sondern auch mit dem Alert-Monitoring-System die Hintergründe einer Fehlermeldung eingesehen werden.

Über den Server ist ein Alarm,  der in der Apotheke ausgelöst wurde, für drei Monate einsehbar. Das pharmazeutische Personal kann so in Erfahrung bringen, welcher Fehlercode hinter dem Alarm steckt und welcher Vorgang die Meldung zu welchem genauen Zeitpunkt ausgelöst hat. Auch der Bearbeitungsstatus des Alarms wird ersichtlich sein: Ein angelegter Alarm kann innerhalb von sieben Tagen vom pharmazeutischen Hersteller kommentiert werden. Stuft dieser die Meldung als unbegründet ein, ist der Alarm deeskaliert. Bei Fälschungsverdacht wird der Alarm eskaliert und an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet. Jeder Alarm verfügt über einen eindeutigen, 34-stelligen Code, der für Rückfragen beim BfArM angegeben werden sollte. Über die Arzneimittelserver Securpharms werden zudem die Daten zum betroffenen Arzneimittel angezeigt, also Produkt, Chargenbezeichnung, Verfalldatum, Seriennummer und Produktcode. Über eine Filterfunktion können Nutzer anhand einer PZN oder der Produktbezeichnung nach konkreten Vorgängen suchen.

Zuvor hatte Securpharm die neue Funktion in einem Pilotprojekt im Sommer mit 20 Apotheken getestet. Dort als notwendig erachtete Ergänzungen sind in der ab 1. Dezember nutzbaren Umsetzung enthalten. Unter dem Reiter „Hilfe“ im Menüpunkt „Alarm Monitoring“ stellt der Betreiber der Website weiterführende Informationen zur Verfügung.


Marius Penzel, Apotheker
redaktion@daz.online


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