550.000 zusätzliche Grippeimpfstoff-Dosen

„Bayern-Reserve“ – so geht die Abrechnung

Stuttgart - 30.11.2020, 09:15 Uhr

Nur die Dienstleistung mit 1 Euro pro Grippeimpfstoff rechnen die Apotheken mit den Krankenkassen ab, den Grippeimpfstoff selbst zahlt der Freistaat Bayern den Kassen direkt. (Foto: imago images / Eibner)

Nur die Dienstleistung mit 1 Euro pro Grippeimpfstoff rechnen die Apotheken mit den Krankenkassen ab, den Grippeimpfstoff selbst zahlt der Freistaat Bayern den Kassen direkt. (Foto: imago images / Eibner)


550.000 zusätzliche Grippeimpfstoffe hat das bayerische Gesundheitsministerium für seine Bürger organisiert, verteilt werden sie an die impfenden Ärzte über die Apotheken. Allerdings läuft die Abrechnung nicht nur über die Krankenkassen. Was müssen Apotheker beachten?

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Juni 2020 zusätzliche Grippeimpfstoffe beschafft. Seine Erwartung einer erhöhte Grippe-Impfberereitschaft aufgrund der Corona-Pandemie scheint sich bewahrheitet zu haben. Bereits seit Wochen berichten bundesweit Apotheker, Ärzte und Patienten über Mangel an Influenzaimpfstoffen, das Paul-Ehrlich-Institut bat im Oktober sodann, Engpässe bei Influenzavakzinen zu melden. Seit kurzem gibt es Nachschub: Relativ zeitgleich mit der Bereitstellung der Bundesreserve an Grippevakzinen hatte auch Bayern die „Bayern-Reserve“ mit 550.000 zusätzlichen Impfstoff-Dosen freigegeben.

Nun informiert der Bayerische Apothekerverband (BAV), wie die Verteilung und vor allem auch die Abrechnung der Grippeimpfstoffe in den Apotheken erfolgt. Aufgrund der Corona-Lage sollen nur Vertragsärzte die zusätzlichen Grippeimpfstoffe erhalten, nicht, wie zunächst geplant, auch die Gesundheitsämter. Dort besteht laut BAV „neben den Aufgaben im Zusammenhang mit Corona kein Raum für diese Tätigkeit“. Und: „Um den beschafften Impfstoff den beauftragten Ärzten anstelle der Gesundheitsämter zukommen zu lassen, setzt das StMGP auf die bewährte Versorgung durch die bayerischen Apotheken unter Vermittlung des BAV“, liest man in BAV-Aktuell 104/2020. Zu diesem Zweck hätten StMGP, BAV, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen eine Vereinbarung geschlossen – zunächst sollen „verbindliche Bestellungen“ der Impfdosen anhand vorgegebener Bestellformulare erfolgen. Diese will die KVB per Post an die Ärzte versenden, wobei sie vorerst nur an Ärzte rausgehen, die Grippeimpfstoffbedarf angemeldete haben.

Apotheker schicken Bestellscheine an BAV

Diese Bestellformulare erhält sodann die Apotheke und zwar gemeinsam mit einer Sprechstundenbedarfsverordnung und dem Dokument, welches den vom Arzt an die KVB im Vorfeld angemeldeten Bedarf ausweist. Dadurch soll überprüft werden können, ob die bestellte Menge mit der Bedarfsmeldung übereinstimmt.

Apotheker sollen die Bestellscheine an den BAV weiterleiten, die Auslieferung der Grippeimpfstoffe erfolgt durch die Hersteller an die entsprechenden Apotheken, die die Vakzinen sodann an die Arztpraxen liefern.

Die Sonder-PZN zur Abrechnung

Die Abrechnung der Verordnungen erfolgt nur teilweise über die Krankenkassen. Apotheker erhalten als Vergütung je Impfdosis 1 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) für ihre erbrachte Dienstleistung. Diese wird laut BAV mittels der Sonder-PZN 06461239 auf der Sprechstundenbedarfsverordnung abgerechnet. Diese Verordnung wird, wie üblich, über das jeweilige Rechenzentrum der Apotheke abgerechnet.

Und wer bezahlt den Grippeimpfstoff?

Anders als sonst werden die Kosten für den Grippeimpfstoff selbst nicht über das Sprechstundenbedarfsrezept abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt zwischen dem Freistaat und den Krankenkassen.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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