- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Flexible Lösungen machen...
AZ-Tipp Arbeitszeiten in der Apotheke
Flexible Lösungen machen Arbeitsplatz attraktiver
Anders als in vielen anderen Branchen, erscheint es in Apotheken mit ihren festen Öffnungszeiten schwierig, flexible Arbeitszeitmodelle einzuführen. Doch wenn das ganze Team samt Chef an einem Strang zieht, ist auch hier vieles möglich, was die Verbindung von Arbeits- und Privatleben einfacher macht.
Studien zeigen, dass sich nicht nur Frauen, sondern auch immer mehr Männer flexiblere Arbeitszeiten wünschen, um Arbeits- und Privatleben besser vereinbaren zu können. Bei Befragungen von Auszubildenden und Hochschulabsolventen ist eine flexible Arbeitszeitgestaltung bei der Berufswahl für viele sogar wichtiger als das Gehalt oder die Karrieremöglichkeiten. Ohne flexible Arbeitszeitmodelle werden besonders kleinere Unternehmen wie Apotheken im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte langfristig nicht bestehen können.
Dabei kommt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten Arbeitnehmern wie Arbeitgebern zugute: Über 80 Prozent der Angestellten, die freier über ihre Arbeitszeiten verfügen und auch mal ein paar Tage oder Stunden freinehmen können, sind laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz zufriedener und leistungsfähiger.
Besonders bei einer in Apotheken üblichen Teilzeitstelle gibt es diverse Möglichkeiten, die festgelegte Stundenzahl zu verteilen. Neben der klassischen Halbtagsarbeit kann es für manche sinnvoller sein, einige ganze Wochentage in Vollzeit zu arbeiten. Darüber hinaus bietet eine Zeiterfassung durch Arbeitszeitkonten eine unkomplizierte Möglichkeit, die Wochenstunden individuell zu verteilen: Trotz vertraglich reduzierter Arbeitszeit kann dann bei Bedarf zum Beispiel im Urlaubs- oder Krankheitsfall eines Kollegen auch Vollzeit gearbeitet werden. Die geleisteten „Überstunden“ werden auf einem Zeitkonto angespart und können beispielsweise für eine geplante Auszeit oder für zusätzliche freie Tage genutzt werden. Insbesondere für Fach- und Führungskräfte bietet sich zudem das Jobsharing an, bei dem sich zwei Beschäftigte zeitlich und/oder inhaltlich eine Vollzeitstelle teilen.
Klingt zu kompliziert? Warum es das nicht ist, erklärt AZ-Autorin Dr. Irina Treede in der aktuellen AZ 2020, Nr. 49, S. 6
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.