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Abgabe von Antikörper-Testkits
Drogeriekette dm darf Corona-Antikörpertests verkaufen
Wie das Regierungspräsidium Tübingen heute mitteilte, darf die Drogeriekette dm das Probenentnahme-Kit von Cerascreen zum Nachweis von Antikörpern rechtmäßig verkaufen. Während die Drogerie mit Sitz in Karlsruhe den Test über den Online-Shop deutschlandweit vertreibt, informierte unter anderem die Landesapothekerkammer in Baden-Württemberg ihre Mitglieder, dass eine Abgabe solcher Produkte in der Apotheke unzulässig sei.
Die Drogeriekette dm darf den Coronavirus-Antikörpertest von Cerascreen weiter verkaufen. Das Regierungspräsidium Tübingen teilte am Donnerstag mit, dass die für Baden-Württemberg und damit auch für dm zuständige Marktüberwachungsbehörde „keinen Hinweis auf einen unzulässigen Vertrieb der Probenahme- und Einsendekits“ sehe. Man habe sich mit der für den Hersteller des Kits zuständigen Behörde und dem Bundesgesundheitsministerium abgestimmt. Die Drogeriekette dm hat seinen Sitz in Karlsruhe, Hersteller Cerascreen seinen in Schwerin.
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Bei dem im Internetshop von dm angebotenen Test entnimmt sich der Kunde zu Hause selbst eine Blutprobe. Diese wird an ein Labor geschickt und dort auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 untersucht. Das Produkt biete Kunden die Möglichkeit, diskret und ohne einen Arztbesuch einen Test vorzunehmen, der angibt, ob sich Antikörper gegen das Coronavirus gebildet haben, hatte dm erläutert.
Der Körper bildet erst einige Tage nach einer Infektion nachweisbar Antikörper gegen ein Virus. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand auch bei einem Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpern keine eindeutige Aussage darüber machen, ob man noch andere Menschen infizieren kann oder ob man immun ist. Wie lange und wie robust sich Antikörper nach einer Corona-Infektion halten, sei ebenfalls im Moment noch unklar.
Pharmazeut:innen irritierte, dass dm über seinen Online-Shop bundesweit COVID-19-Tests vertreibt, während Apotheken bei der Abgabe hohe Geldstrafen drohen. Wie das Bundesgesundheitsministerium gegenüber DAZ.online erläuterte, unterliegen Testkits, die lediglich zur Probenentnahme und anschließenden Sendung an ein Labor gedacht sind, theoretisch nicht grundsätzlich § 3 Absatz 4 der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV). Die Einhaltung der MPAV werde jedoch auf Landesebene überprüft. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hatte zuvor seine Mitglieder nach Anfrage beim zuständigen Ministerium informiert, dass auch die Abgabe von Probenentnahmekits wie dem von Cerascreen in der Apotheke unzulässig sei.
5 Kommentare
kostenlos Masken verteilen
von Gregor Huesmann am 04.12.2020 um 10:04 Uhr
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AW: kostenlos Masken verteilen
von Arnulf Diesel am 04.12.2020 um 17:49 Uhr
Corona-Antikörpertest
von Susanne Roth am 03.12.2020 um 20:23 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Abgabe Corona-Antikörpertest
von Gregor Huesmann am 03.12.2020 um 17:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Abgabe Corona-Antikörpertest
von Helmut Strohmeier am 03.12.2020 um 18:55 Uhr
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