Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben – unabhängig davon, ob sie in der GKV versichert sind oder nicht – Anspruch auf Schutzmasken, wenn
1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
- chronische Herzinsuffizienz,
- chronische Niereninsuffizienz,
- zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
- Diabetes mellitus Typ 2,
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
- Risikoschwangerschaft.
2 Kommentare
Masken
von Dieter Weinmann am 04.01.2021 um 14:32 Uhr
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Gratis FFP 2 Masken
von Veronika am 20.12.2020 um 14:43 Uhr
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