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DAZ.online-Umfrage zu Corona-Schutzmasken
Kontrollieren Sie die Maskenabgabe in der Apotheke?
Vom 15. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 kontrollieren Apotheker:innen die Abgabe von FFP2-Masken, auf die Risikopatienten nach Inkrafttreten der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung ohne Zuzahlung Anspruch haben. Viele fürchten, dass sich manche Patienten unsolidarisch verhalten und die Masken aus mehreren Apotheken sammeln. Kontrollieren Sie in Ihrer Apotheke die Herausgabe der Schutzmasken? Machen Sie mit bei der DAZ.online-Umfrage.
Seit die Vorlage einer Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in der Welt ist, fragen täglich viele Interessenten in der Apotheke nach den offiziell ausgegebenen FFP2-Schutzmasken. Die finale Verordnung wird die Regierung morgen im Bundesanzeiger veröffentlichen, am selben Tag soll sie in Kraft treten. Im Zeitraum vom 15. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 sollen die durch einen schweren COVID-19-Verlauf gefährdeten Gruppen jeweils drei Masken aus ihrer Apotheke erhalten können, die Herausgabe obliegt dabei den Apotheker:innen. Ab dem 1. Januar erhalten Risikopatienten von ihrer Krankenkasse oder vom privaten Krankenversicherer fälschungssichere Coupons, mit denen Sie weitere Masken einlösen können.
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Im Dezember sollen die Interessenten in der Offizin ihren Personalausweis vorlegen und mit einer Eigenerklärung nachvollziehbar darlegen, weshalb sie Anspruch auf die Schutzmasken haben. Als Risikopatienten gelten Menschen ab dem 60. Lebensjahr oder wenn sie bestimmte Erkrankungen oder Risikofaktoren aufweisen. Ein ärztliches Attest muss nicht vorgelegt werden, auch eine Konkretisierung, ob eine Eigenerklärung mündlich oder schriftlich abzugeben sei, enthält die Verordnung nicht, dafür der Verweis, dass auch Formblätter eingesetzt werden können.
Apotheker:innen befürchten, dass manche Patienten in mehreren Apotheken Corona-Schutzmasken beziehen und dabei die gerechte Verteilung an alle Risikopatient:innen torpedieren. Auch der Präsident der ABDA Friedemann Schmidt, merkte diese Gefahr an. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg empfiehlt seinen Mitgliedapotheken, die Masken nur an Stammkunden abzugeben, da ihnen bei diesen die Vorerkrankungen bekannt sind.
Machen Sie mit bei unserer DAZ.online-Umfrage und schreiben Sie in die Kommentarspalte, wie Sie die Restriktion umsetzen.
15 Kommentare
FFP 2Maskenabgabe
von John Vader am 05.01.2021 um 16:30 Uhr
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Coronamaskenabgabe nur an Stammkunden
von Wilke am 20.12.2020 um 15:53 Uhr
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Offensichtlich rechtswidrig !!!!!
von Rechrskundiger am 19.12.2020 um 15:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Maskenabholung in Fremdapotheke ein MUSS?
von Loretta Efeyan am 19.12.2020 um 10:42 Uhr
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AW: Maskenabholung in Fremdapotheke ein MUSS
von Rechtskundiger am 19.12.2020 um 15:10 Uhr
Ergaunerte Masken
von Gerlinde Martin am 16.12.2020 um 17:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ergaunerte Masken
von Rechtskundiger am 19.12.2020 um 15:11 Uhr
FFP 2 Masken
von Joachim Schulz am 15.12.2020 um 9:13 Uhr
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Verraten und verkauft. Und dann noch eine "Empfehlung" des LAV BW
von Alexander D am 14.12.2020 um 19:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Verraten und verkauft. Und dann noch
von Felix Maertin am 14.12.2020 um 20:37 Uhr
AW: Verraten und verkauft. Und dann noch
von xxBear am 16.12.2020 um 15:46 Uhr
AW: Verraten und verkauft. Und dann noch
von Rechtskundiger am 19.12.2020 um 15:13 Uhr
Welche Masken ?
von Dirk Krüger am 14.12.2020 um 18:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Welche Masken
von Conny am 14.12.2020 um 18:59 Uhr
AW: Welche Masken
von Rechtskundiger am 19.12.2020 um 15:16 Uhr
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