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Befragung der Bundesregierung
Merkel lobt Apotheken und kündigt Versand von Coupons an
Die Ausgabe von Schutzmasken durch die Apotheken an Corona-Risikopatienten funktioniert laut Bundeskanzlerin Angela Merkel im Großen und Ganzen bisher gut. Bei einer Fragestunde im Bundestag sagte sie mit Blick auf das Infektionsrisiko für die Betroffenen bei der Abholung in den Offizinen, man werde in der zweiten Phase auch auf andere Vertriebswege setzen. Das Bundesgesundheitsministerium konkretisiert ihre Aussage im Nachhinein: Sie habe den Versand der Coupons gemeint.
Bei der Befragung der Bundesregierung stellte sich am heutigen Dienstag Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Fragen der Abgeordneten. Unter anderem positionierte sie sich zur Verteilung von Schutzmasken durch die Apotheken, die seit gestern läuft: Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, wollte in diesem Zusammenhang wissen, ob es nicht besser gewesen wäre, die Masken zu versenden.
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„Das wird in einem zweiten Schritt auch geschehen“, antwortete Merkel. Man werde die Masken dann „anderweitig verteilen“, sagte sie. Die Regierung wollte jedoch der Kanzlerin zufolge schnell ein Angebot schaffen – mit der Umsetzung in den Apotheken zeigte sie sich zufrieden. „Das klappt im Großen und Ganzen – mit wenigen Ausnahmen – sehr gut.“ Sie unterstütze die Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Die Kritik, dass damit Menschen, die besonders gefährdet sind für schwere COVID-19-Verläufe, gezwungen seien, das Haus zu verlassen, relativierte sie. Sie gehe davon aus, dass viele Über-60-Jährige ohnehin gelegentlich Besorgungen im Einzelhandel zu erledigen hätten und bei dieser Gelegenheit auch die Apotheken aufsuchten. „Dass so viele kommen, zeigt ja, dass es ein Angebot ist, das angenommen wird.“
Patienten sollen „auf einem anderen Weg“ versorgt werden
Merkel verteidigte die gemeinsame Linie mit Spahn. „Wir haben uns für dieses Angebot entschieden, weil es machbar war“, sagte sie. „Wir standen vor der Entscheidung, jetzt vor Weihnachten nichts zu tun oder dies zu tun.“ Alle, die ihre Masken jetzt in dieser ersten Phase im Dezember nicht haben möchten und stattdessen lieber zu Hause bleiben, sollen demnach im Januar „auf einem anderen Weg“ versorgt werden.
Das Bundesministerium für Gesundheit konkretisiert die Aussage der Kanzlerin im Nachhinein wie folgt*: „Die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung wird nicht geändert! Es bleibt dabei, dass die Apotheken auch im kommenden Jahr eine begrenzte Zahl von FFP2-Masken an über 60-jährige, sowie an Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften ausgeben. Verschickt werden müssen die Masken nicht. Vielmehr verschicken die Krankenkassen die Berechtigungsscheine.“
Nach der sogenannten Corona-Schutzmasken-Verordnung, die gestern in Kraft getreten ist, sollen Apotheken bis zum 6. Januar jeweils drei FFP2-Masken oder Masken vergleichbarer Qualität kostenlos an Menschen verteilen, die besonders gefährdet sind, schwere COVID-19-Verläufe zu entwickeln. Neben über 60-Jährigen zählen dazu Personen mit Vorerkrankungen wie COPD, Diabetes mellitus Typ 2, Demenz, chronischer Herzinsuffizienz oder Krebserkrankungen (eine vollständige Übersicht findet sich in einem aktualisierten Frage-Antwort-Katalog auf DAZ.online). Wer anspruchsberechtigt ist, muss das Apothekenpersonal prüfen. Vergütet werden die Apotheken dabei pauschal nach der Anzahl der verschreibungspflichtigen Humanarzneimittel, die sie im dritten Quartal an den Nacht- und Notdienstfonds gemeldet haben.
Phase zwei startet im Januar
Ab 6. Januar 2021 ändert sich die Systematik: Dann muss der Anspruchsberechtigte eine Art Coupon vorlegen, den ihm seine Krankenkasse zuschickt. Für diesen nicht personalisierten, fälschungssicheren Gutschein erhält der Versicherte sechs Masken und muss dafür 2 Euro Eigenbeteiligung zahlen. Für jede einzelne Maske erhält die Apotheke oder der Versender 6 Euro, in denen neben der Vergütung auch der Einkaufspreis, sämtliche Zuschläge sowie die Mehrwertsteuer enthalten sind. In der Begründung der jetzt in Kraft getretenen Verordnung hatte Spahn die Arzneimittelversender aus anderen EU-Mitgliedstaaten explizit einbezogen – allerdings erst in Phase zwei, also ab dem 6. Januar 2021.
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Hinweis: Dieser Absatz wurde nachträglich eingefügt, nachdem ein entsprechender Hinweis aus dem BMG kam.
16 Kommentare
Immer wieder die bösen Apotheken
von Alexander Oehm am 19.12.2020 um 12:44 Uhr
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Verarsche
von Sabine Schneider am 17.12.2020 um 13:33 Uhr
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Überraschung
von kassensklave am 17.12.2020 um 9:08 Uhr
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Streik
von Torben Schreiner am 17.12.2020 um 4:59 Uhr
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Umweltpolitischer Wahnsinn
von R. Moritz am 16.12.2020 um 23:13 Uhr
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Abstimmung
von Reinhard Rodiger am 16.12.2020 um 22:31 Uhr
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Merkel lobt
von Friedrich Prinz am 16.12.2020 um 22:04 Uhr
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Unverschämt
von CS am 16.12.2020 um 20:34 Uhr
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AW: Unverschämt
von Simone Schuster am 16.12.2020 um 21:11 Uhr
Merkel lobt Apotheken und kündigt Versand von Coupons an
von M. Prinz am 16.12.2020 um 19:52 Uhr
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Logistik
von Karin Schlenker am 16.12.2020 um 18:59 Uhr
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Politiker zum Abgewöhnen
von Karl Friedrich Müller am 16.12.2020 um 18:32 Uhr
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AW: Politiker zum Abgewöhnen
von Conny am 16.12.2020 um 19:37 Uhr
Der übliche Verrat durch die CDU und den Rest
von ratatoske am 16.12.2020 um 18:32 Uhr
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Geht's noch?
von Horst Wycisk am 16.12.2020 um 17:19 Uhr
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AW: Geht's noch
von Bl am 16.12.2020 um 18:37 Uhr
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