Bei symptomfreien Personen

Apotheken dürfen Antigentests durchführen

Berlin - 21.12.2020, 14:30 Uhr

Auch Apotheken dürfen jetzt Antigentests durchführen. (Foto: imago images / Alex Halada)

Auch Apotheken dürfen jetzt Antigentests durchführen. (Foto: imago images / Alex Halada)


Bund und Länder sind sich offenbar einig geworden: Apotheken dürfen bei symptomfreien Personen Antigentests zur Feststellung einer Corona-Infektion durchführen. Darüber informiert die ABDA am heutigen Montag.

Alle Unklarheiten beseitigt: Nach Angaben der ABDA vertreten das Bundesministerium für Gesundheit und die für die Aufsicht zuständigen Landesministerien die Auffassung, dass es Apotheken ohne weitere Rechtsänderung gestattet ist, symptomlose Menschen auf Antigene gegen SARS-CoV-2 zu testen. Die Kosten für Antigentests kalkuliert demnach jede Apotheke eigenständig. Sie müssen vom Verbraucher getragen werden. Der Verkauf von Selbsttests an Laien ist der ABDA zufolge in Apotheken nach wie vor verboten.

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Eine Verpflichtung zur patientennahen Labordiagnostik, auch Point-of-care-Tests (PoC-Tests) genannt, gibt es nach Angaben der Bundesvereinigung jedoch nicht. PoC-Tests sind dadurch charakterisiert, dass sie in unmittelbarer Nähe zum Patienten stattfinden, keine Probenvorbereitung erfordern und mittels Reagenzien erfolgen, die nur für eine Einzelprobenmessung vorgesehen sind. Bis vor kurzem war laut § 24 des Infektionsschutzgesetzes die Testung auf Erkrankungen wie COVID-19 nur Ärzten erlaubt. Dieser Arztvorbehalt wurde kürzlich durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz aufgehoben. Auch Apotheker und anderes pharmazeutisches Personal dürfen nach einer Schulung zur Anwendung der entsprechenden Medizinprodukte PoC-Tests durchführen, stellt die ABDA nun klar. Das Bundesministerium für Gesundheit hat dies bisher gegenüber DAZ.online noch nicht bestätigt.

Kein Angebot für jede Apotheke

„Da umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind und die Apotheken durch Pandemie-Maßnahmen ohnehin schon stark beansprucht werden, wird aber wohl nur eine begrenzte Zahl von Apotheken diese Dienstleistung kurzfristig anbieten“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „Ein Test in der Apotheke ist nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patienten mit Symptomen müssen sich direkt an einen Arzt wenden.“

Die Umsetzung des Testangebots in Apotheken soll laut Schmidt überwiegend regional erfolgen: „Die meisten Fragen dürften auf Länderebene geklärt werden. Die apothekerlichen Bundesorganisationen werden den Prozess aber unterstützen.“


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