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Beitrag zur Pandemiebekämpfung
Ullmann begrüßt Corona-Antigentestungen in Apotheken
Der FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann seiner Fraktion im Gesundheitsausschuss des Bundestags, Andrew Ullmann, begrüßt die Möglichkeit für Apotheken, bei symptomlosen Menschen Tests auf Antigene des neuartigen Coronavirus durchführen zu dürfen. Das BMG unterstreicht auf Anfrage, dass dies jedoch nur nach vorheriger Schulung des Personals gestattet ist.
Nun ist auch die ABDA mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Linie: Apotheken dürfen Menschen auf Corona-Antigene testen, sofern sie keine Symptome aufweisen. Während das Ministerium diese Rechtsauffassung nach einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes und einer Anpassung des darin enthaltenen § 24 zum Arztvorbehalt durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz bereits seit Längerem vertreten hatte, gab die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände jetzt offenbar ihre Bedenken auf. In einer Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag informierte sie, dass Apotheken ohne weitere Rechtsänderung berechtigt sind, solche Tests am Kunden anzuwenden.
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Das BMG bekräftigte dies auf Anfrage von DAZ.online. „Apotheken dürfen Antigentests durchführen“, teilte eine Sprecherin mit. „Der Arztvorbehalt nach § 24 IfSG wurde entsprechend angepasst.“ Doch bevor die testwilligen Betriebe durchstarten können, gilt es einiges zu beachten. „Alle zurzeit auf dem Markt befindlichen Antigen-Schnelltests müssen von geschulten Personen durchgeführt werden und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen müssen dabei berücksichtigt werden“, schreibt das BMG weiter. „Hierbei kommt es insbesondere auf die korrekte Durchführung des Nasen- bzw. Rachenabstrichs an, bei dem infiziertes Gewebe mit einem Abstrichtupfer aus dem Mund- oder Nasenraum entnommen wird. Wird der Abstrich fehlerhaft durchgeführt, kann das Ergebnis des Schnelltests verfälscht sein.“
Der FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann ist zuversichtlich, dass die Apotheken damit weiter zu Eindämmung der Pandemie beitragen können. „Es ist begrüßenswert, dass in Apotheken auf Corona getestet werden kann und so die Testzentren in den Kommunen entlastet werden“, betonte er gegenüber DAZ.online. „Vor allem, wenn wir auf die nächsten Monate schauen. Durch die ersten Impfungen werden wir in den Sommermonaten hoffentlich zu mehr Normalität kommen. Die Personen, die nicht zu den vulnerablen Personen gehören, werden jedoch noch nicht geimpft worden sein. Und deshalb bedarf es weiterhin eines gezielten Testens, um die Infektionszahlen auf einem niedrigen Niveau zu halten. Niedrigschwellige Testangebote wie in der Apotheke helfen dabei und werden zusammen mit fortbestehenden AHA-L-Regeln das Risiko der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 reduzieren.“
FDP für Testmöglichkeit in den Apotheken
Einige von Ullmanns Fraktionskollegen hatten sich in den vergangenen Wochen klar für das Angebot von Corona-Antigentests in den Apotheken ausgesprochen. Wichtig ist jedoch, dass sich die Änderung im Infektionsschutzgesetz zwar auf das Durchführen von Tests bezieht, nicht jedoch auf die Abgabe. Corona-Antigentests an medizinische Laien abzugeben, bleibt also gemäß Medizinprodukte-Abgabeverordnung weiterhin verboten. In ihrer Stellungnahme zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz hatte die ABDA neben der Testerlaubnis für Apotheken auch gefordert, die Abgabe von Corona-Tests an Laien zu gestatten. Diesem Wunsch ist der Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber bisher jedoch nicht nachgekommen.
Nachfrage scheint es von dieser Seite jedoch zu geben. Laut einer aktuellen Blitzumfrage des Apothekerverbandes Nordrhein, werden Corona-Schnelltests in Apotheken in Nordrhein von Laien nämlich am stärksten nachgefragt. In zahlreichen Kommentaren beklagten Apotheker:innen Corona-Schnelltests auf Grund gesetzlicher Vorgaben nicht an diese abgeben zu dürfen, berichtet der AV Nordrhein.
„Die durch unsere Blitzumfrage belegte starke Nachfrage bei Corona-Schnelltests durch Laien zeigt, dass es in der Bevölkerung offensichtlich eine große Bereitschaft gibt, sich selber testen zu wollen“, erklärt Thomas Preis, Vorsitzender des AV. „Das ist ein klares Signal, dass endlich zuverlässige Tests entwickelt werden und auf den Markt kommen müssen, die auch von Laien einfach umgesetzt werden können. Hier sind in erster Linie Diagnostikhersteller im Verbund mit Zulassungsbehörden gefordert“, so Preis.
2 Kommentare
Schnelltests passen sehr gut in Apotheken - selbst wenn sie nicht von allen angeboten werden (können)
von Dr. Christian Fehske (Rathaus-Apotheke, Hagen) am 25.12.2020 um 16:38 Uhr
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Spiegelfechterei und die Pest an Bord holen
von Andreas Michael Grünebaum am 22.12.2020 um 18:20 Uhr
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