Weiterhin gut versorgt

Hämophilie in der öffentlichen Apotheke

Berlin - 29.12.2020, 07:00 Uhr

Nicht jede Apotheke kann Hämophilie-Therapeutika liefern. Der IGH führt auf seiner Homepage eine Liste mit versorgenden Apotheken. (Foto: pixelfokus / stock.adobe.com)

Nicht jede Apotheke kann Hämophilie-Therapeutika liefern. Der IGH führt auf seiner Homepage eine Liste mit versorgenden Apotheken. (Foto: pixelfokus / stock.adobe.com)


Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde der Vertrieb von Hämophilie-Arzneimitteln vom fachärztlichen Personal auf die Apotheken übertragen. Nach einem unauffälligen Auftakt ergaben sich bislang keine größeren Probleme durch die geänderte Versorgungsstruktur. Der Übergang scheint somit geglückt, wenngleich aktuell erst ein Teil der Betroffenen den neuen Vertriebsweg überhaupt in Anspruch nehmen musste. 

Durch Inkrafttreten des GSAV ergaben sich im September dieses Jahres auch Änderungen in § 47 Arzneimittelgesetz (AMG). Die bis dato für Hämophilie-Arzneimittel geltende Ausnahme vom Apotheken-Vertriebsweg wurde ersatzlos gestrichen. Patient:innen erhalten nun ihre Gerinnungsfaktor-Präparate nicht mehr direkt vom behandelnden fachärztlichen Personal, sondern auf dem für verschreibungspflichtige Arzneimittel üblichen Wege - in der Apotheke.

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Von dieser Gesetzesänderung sind allerdings nicht alle der knapp 19.000 öffentlichen Apotheken unmittelbar betroffen. Die Prävalenz der verschiedenen Hämophilien ist in Deutschland relativ gering. Aktuelle Schätzungen gehen von einer Gesamtzahl von etwa 10.000 Betroffenen aus.

Besonderheiten der Hämophilie-Präparate

Auch wenn es sich bei den Therapeutika grundsätzlich um gewöhnliche Fertigarzneimittel handelt, sind einige Besonderheiten bei dieser Warengruppe zu beachten. Es handelt sich bei den Faktorpräparaten zumeist um kühlpflichtige oder sogar kühlkettenpflichtige Arzneimittel, welche außerdem sehr hochpreisig sind. Hier könnten Fehler im Umgang mit der Ware also zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen sowie Einbußen bei der pharmazeutischen Qualität der Arzneimittel führen.

Um die beteiligten Apotheken auf diese Aufgabe vorzubereiten, wurde der Verband der Hämophilie-Apotheken (VHA) gegründet. Dieser Verband hat es sich zum Ziel gemacht, die Versorgung mit Hämophilie-Präparaten durch die öffentlichen Apotheken bestmöglich sicherzustellen. Hierzu wurden bereits in der Übergangsphase bis zur Rechtskräftigkeit der Gesetzesänderung diverse Informationsveranstaltungen für Apotheken angeboten. Mehr als 70 Apotheken haben sich dem Berliner Verband seit seiner Gründung im Mai bereits angeschlossen. Laut VHA seien die Vorbereitungen sowie der Start des neuen Vertriebswegs sehr erfolgreich verlaufen. Auch Apotheken, die dem Verband nicht angehören, seien rechtzeitig mit allen notwendigen Informationen versorgt worden.

Retaxationen vermeiden

Der Verband betreibt eine eigene Notfallzentrale für Hämophile und kooperiert seit November außerdem mit der Medios AG. Diese Firma hat sich auf komplexe Therapien spezialisiert und bietet den Verbandsmitgliedern künftig eine Softwarelösung an, die bei der Prüfung der Rezepte unterstützen soll. Ziel der Kooperation ist die Vermeidung kostspieliger Retaxationen. Dies dürfte insbesondere in Anbetracht des jüngsten Insolvenzverfahrens eines großen Abrechnungszentrums eine willkommene zusätzliche Absicherung für die versorgenden Apotheken darstellen.



Jessica Geller, Autorin, DAZ.online
redaktion@daz.online


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