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Erste Phase der Schutzmaskenausgabe
ABDA-Präsidentin zieht positive Bilanz
Die neue ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zieht eine positive Bilanz zur ersten Phase der Schutzmaskenverteilung an Risikopatienten. Obwohl die Aktion für die Apotheken ein großer Kraftakt gewesen sei, habe sie funktioniert.
Seit dem 15. Dezember 2020 können sich über 60-Jährige und weitere Risikopatienten Schutzmasken auf Kosten des Bundes in den Apotheken abholen. In der ersten Phase waren es drei Masken pro Person, wobei die Patienten ihre Anspruchsberechtigung in der Apotheke selbst darlegen mussten – etwa durch Vorlage ihres Personalausweises.
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Rund lief es nicht überall, dennoch zieht die ABDA nun eine positive Bilanz für diese erste Phase der Verteilung. Dabei stützt sie sich auf eine Umfrage, die sie zwischen dem 15. und 22. Dezember 2020 unter 350 Apothekeninhaber:innen hat durchführen lassen.
Die Herausforderungen: Keine Vorbereitungszeit, hohe Nachfrage
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erklärt dazu in einer Pressemitteilung: „Die Aktion hat funktioniert, obwohl die Apotheken praktisch keine Vorbereitungszeit hatten und der Run auf die Masken groß war. Bereits in den ersten sieben Tagen der auf drei Wochen angelegten Verteilaktion wurden rund 84 Prozent aller Nachfragenden versorgt“. Das zeige, wie leistungsfähig und flexibel das System der Vor-Ort-Apotheken sei.
Über drei Viertel der Umfrageteilnehmer:innen gaben laut ABDA an, in der ersten Woche bereits mehr als 2.500 kostenlose Schutzmasken an Berechtigte verteilt zu haben. Zwei Drittel der Befragten beurteilte die Liefersituation für Schutzmasken als gut bis sehr gut.
Fast jede zweite Apotheke mit zusätzlichen Arbeitsplätzen
Overwiening betont aber auch: „Die Maskenverteilung neben dem Tagesgeschäft zu stemmen, war für die Kolleginnen und Kollegen ein großer Kraftakt.“ Rund 48 Prozent der Befragten gaben an, dafür zusätzliche räumliche Vorkehrungen getroffen und zum Beispiel zusätzliche Arbeitsplätze eingerichtet zu haben. Drei von zehn Apotheken haben sogar zusätzliches Personal beschäftigt.
Mittlerweile hat die zweite Phase der Verteilaktion begonnen. Nun müssen die Anspruchsberechtigten einen fälschungssicheren Berechtigungsschein ihrer Krankenkasse vorlegen, wenn sie das nächste Maskenset abholen. Sie erhalten zwei solche Coupons, einer ist vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 einzulösen, der zweite vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021. Pro Berechtigungsschein gibt es diesmal sechs Masken, für die die Kunden eine Eigenbeteiligung von insgesamt zwei Euro zu zahlen haben.
Zwei Drittel wollen Botendienst anbieten
Laut ABDA fühlen sich neun von zehn Apothekeninhaber:innen gut für die weitere Verteilung gerüstet und gehen davon aus, dass sie die Nachfrage bedienen können. Zwei Drittel der Befragten wollen Anspruchsberechtigte auch per Botendienst mit Masken versorgen.
Im Unterschied zur ersten Phase können in der zweiten auch Versandapotheken die Schutzmasken verschicken, soweit die Anspruchsberechtigten ihnen ihre Berechtigungsscheine zukommen lassen.
2 Kommentare
Deutschland
von Herbert am 28.01.2021 um 22:28 Uhr
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Es hätte schlimmer kommen können.
von Uhlig Andreas am 08.01.2021 um 11:48 Uhr
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