Zweite Phase der Schutzmaskenausgabe

Wo bleiben die Masken-Voucher?

Seit Jahresbeginn haben Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren sowie bestimmte Risikogruppen Anspruch auf weitere sechs Schutzmasken von FFP2-Qualität. Doch um sie in der Apotheke zu bekommen, brauchen sie nun einen Berechtigungsschein ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung. Noch hat allerdings niemand einen solchen Voucher. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, plädiert dafür, dass die Apotheken vorab weitere drei Masken abgeben dürfen.