Elektronische Patientenakte

Wie steht es um die Vergütung der Apotheken für die ePA-Befüllung?

Seit dem 1. Januar haben GKV-Versicherte Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Darin sollen künftig alle wichtigen Gesundheitsdaten gebündelt sein. Doch es geht erst langsam los, noch sind die Funktionen begrenzt. Über kurz oder lang sollen auch Apotheken Patienten dabei unterstützen, die ePA zu befüllen – und dafür eine Vergütung erhalten. Näheres zur Abrechnung sollten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 1. Januar 2021 vereinbart haben. Bislang ist das nicht geschehen. Laut DAV macht das aber nichts, denn noch ist die Befüllung rein technisch gar nicht möglich.