FFP2-Masken aus der Apotheke

Müssen auch zuzahlungsbefreite Versicherte 2 Euro zahlen?

Stuttgart - 12.01.2021, 07:00 Uhr

Jeder Patient muss den Eigenanteil von zwei Euro zu sechs Masken leisten, egal ob er von der Zuzahlung ansonsten befreit ist oder Privatpatient. (m / Foto: Dan74 / stock.adobe.com)

Jeder Patient muss den Eigenanteil von zwei Euro zu sechs Masken leisten, egal ob er von der Zuzahlung ansonsten befreit ist oder Privatpatient. (m / Foto: Dan74 / stock.adobe.com)


Patientinnen und Patienten, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, sind es gewohnt, ihre Arzneimittel und Hilfsmittel in der Apotheke zu erhalten, ohne dass sie ihr Portmonnaie dafür zücken müssen. Gilt das nun auch bei den FFP2-Masken des Bundes? Müssen zuzahlungsbefreite Patient:innen pro sechs Masken einen Eigenanteil von 2 Euro zahlen, und was ist eigentlich mit Privatversicherten?

Die ersten Voucher für den ersten Sechser-Pack Schutzmasken werden in Kürze die Apotheken erreichen. Vergangene Woche erklärten schon DAK und TK, dass sie nun beginnen, Berechtigungsscheine zu versenden. Am vergangenen Montag vermeldete auch die Knappschaft den Versand der ersten 450.000 Coupons an Versicherte über 75 Jahren. Neu in der zweiten Phase der Schutzmaskenausgabe ist die Eigenbeteiligung der Patient:innen in Höhe von zwei Euro pro sechs Masken. Schon jetzt stellen sich viele Versicherte die Frage: Müssen sie diese zwei Euro auch dann zahlen, wenn sie im Hinblick auf Arzneimittel und Hilfsmittel von der Zuzahlung befreit sind? 

Die Antwort ist klar: Jede:r muss die zwei Euro für ein Sechser-Set FFP2-Masken in der Apotheke bezahlen. Das gilt unabhängig davon, ob der oder die Anspruchsberechtigte gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Ebenso wenig ist von Belang, ob eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arznei- und Hilfsmitteln vorliegt oder nicht. Diese Aussage findet sich auch in der Begründung des Entwurfs zur Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung: „Die Eigenbeteiligung soll zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Berechtigung zum Bezug von Schutzmasken beitragen. Die Eigenbeteiligung stellt keine Zuzahlung im Sinne des § 61 SGB V dar und ist auf die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V nicht anzurechnen“, heißt es dort.

Während ab 60-Jährige und weitere Anspruchsberechtigte in der ersten Tranche drei FFP2-Masken kostenfrei erhalten konnten, sieht die Schutzmaskenverordnung ab 1. Januar 2021 vor, dass Versicherte nun zu den von den Krankenkassen verschickten Berechtigungsscheinen 1 und 2 für je sechs Masken je zwei Euro Eigenanteil leisten müssen. Die Gutscheine stammen von der Bundesdruckerei der Bundesregierung, die Krankenkassen verschicken diese lediglich. Berechtigungsschein 1 gilt von 1. Januar bis 28. Februar, Berechtigungsschein 2 gilt vom 16. Februar bis 15. April 2021.

Auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) weist in seinem Rundschreiben vom 8. Januar 2021 seine Mitgliedsapotheken explizit darauf hin, dass jede:r Anspruchsberechtigte seinen Eigenanteil leisten muss: „Die Schutzmaskenverordnung des BMG enthält keine Regelung, unter welchen Voraussetzungen Anspruchsberechtigte die Eigenbeteiligung nicht leisten müssen“. Im Umkehrschluss bedeute das dem Erachten des LAV zufolge, dass „ausnahmslos alle Anspruchsberechtigten die Eigenbeteiligung nach § 6 Satz 1 SchutzmV zu leisten haben“. Da die Eigenbeteiligung nach der Ansicht des Verordnungsgebers keine Zuzahlung im Sinne des § 61 SGB V sei, komme auch eine etwaige Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V nicht zum Tragen.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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21 Kommentare

2 Eur Zuzahlung

von Chr. Rosenberg am 02.02.2021 um 16:03 Uhr

Es ist unverschämt bei den Masken beieier Befreiung der Zuzahlungen leiste zu müssen. Schon im letzten Jahr habe ich die Vorauszahlung von 1 % an die Krankenkassen geleistet! Somit muss diese Vorauszahlung für diesen Personenkreis entfallen.
Ich frage mich, welcher "Schlaumeier unserer Politiker" auf diesen Einfall gekommen ist und wer daran verdient.
Die Alltagsmasken leisten einen gute Dienst wenn es sich nicht um Gardinen handelt!

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Maken

von Helfried am 02.02.2021 um 5:06 Uhr

Was ist wenn ich keine Masken beim ersten und zweiten vocher bekommen habe obwohl meine Apotheke mußte das ich über 60 bin und sie sich auf Grund meiner Medikamente auch vorstellen könnte das ich Risiko Patient bin ???

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Hygiene

von M. Schulz am 22.01.2021 um 9:34 Uhr

Frage: habe noch auf keiner Verpackung gelesen, dass die hergestellten Masken, vor allem aus dem Ausland...(China etc).. gesäubert..sprich: steril gemacht wurden. Es wird nur über die Säuberungsaktion beim und nach dem Tragen geredet..
Wer garantiert mir, dass ich beim Tragen unsteril hergestellter Masken keine krankmachenden Nebenwirkungen bekomme? Diese Anfrage sollte ernstgenommen werden. bitte keine unsachlichen Kommentare...

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Abgabe der Masken nur gegen Berechtigungsschein

von Rainer Wagner am 17.01.2021 um 17:18 Uhr

Meine Apotheke verweigert mir als regelmässigem Kunden die Ausgabe der Masken ohne Berechtigungsschein.Meine Allianzvers., der ich als über 70jhrg.Dr.med.langjährig Beiträge zahle,weiss von Berechtigungsscheinen nach telef.Auskunft nichts.

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AW: Abgabe der Masken nur gegen

von Andreas Grünebaum am 19.01.2021 um 13:21 Uhr

Bei den Berechtigungsscheinen ist es wie mit einem Scheck: die Apotheke erhält damit die Vergütung für die von ihr selbst beschafften und bezahlten FFP2 Masken.
Ihre Sachbearbeiterin von der Allianz dagegen hat offensichtlich keine Ahnung von ihrem Job. Bei uns waren schon etliche Privatversicherte, welche ihre Berechtigungsscheine ungefragt zugeschickt bekamen. Ich würde mich beim Vorgesetzten der Dame beschweren.

FFO 2 Masken

von Frage am 13.01.2021 um 18:22 Uhr

2 x 2 € für den eigenen Schutz, meiner Familie, meiner Liebsten sowie den Mitmenschen vor der Intensivstation mit der Option Krematoriun. Muß man darüber debatieren?

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AW: FFO 2 Masken

von Marie F. Sellin am 10.02.2021 um 17:41 Uhr

Es gibt tatsächlich Menschen, und davon nicht wenige, die sich das kaum leisten können.
Den Beitrag von 2 x 2 Euro als pädagogische Maßnahme zu bezeichnen, ist herablassend und respektlos.

FFP2 Schutzmasken

von Anneli Lüdtke am 13.01.2021 um 11:58 Uhr

Hier sollten sich ein paar Leute besser informieren, bevor sie hier so ein dummes Zeug schreiben; z. B. "Es gibt keine Menschen in Deutschland die zuzahlungsbefreit sind" . Natürlich gibt es die. Aber davon abgesehen, für seine Gesundheit und die seiner Mitmenschen sollten ab und an wohl mal ein paar Euro drin sein. Der eine oder andere sollte lieber auf das Gläschen Alkohol oder einmal die Woche auf Fleisch oder 1 Dusche in der Woche oder ein paar Kilometer mit dem Auto oder, oder...... verzichten. Dann kann wirklich so gut wie jeder zweckerfüllende FFP2 Masken kaufen und tragen.

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AW: FFP2 Schutzmasken Zuzahlung

von Andreas Grünebaum am 19.01.2021 um 13:26 Uhr

Die Honorierung der Masken erfolgt nicht durch die Krankenkassen. Insofern hilft hier auch keine Befreiung von der Zuzahlung der Rezeptgebühr, welche an die Krankenkassen weitergeben wird. In der Schutzmaskenverordnung ist dagegen ein "Eigenanteil" von 2 Euro pro Abgabe vorgesehen.

AW: FFP2 Schutzmasken

von Janine am 29.01.2021 um 0:42 Uhr

Hm, was ist mit z. B. mit H4- und Sozialhilfeempfängern, Ilse Vollett? Diese sind bis auf eine geringe Summe selbstverständlich zuzahlungsbefreit.

Lesen bildet, immer!

FFP 2 Masken Zuzahlung 2 Euro

von margarete rossberg am 12.01.2021 um 16:22 Uhr

Was für ein linkes Ding ist das denn?
100 gute FFP2 Masken kosten im Internet zwischen 0.98bis 1,30 Euro
Da ist man ja besser weg sie sich dort zu bestellen. Der Staat bekommt die Masken zu geringerem Geld. Vielleicht 15 Cent
Das Deutschland sich nicht schämt.
Schon die Verteilung <bet Gutscheine ist skandalös.
Der gute alte, Amtsschimmel lässt grüßen

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AW: FFP 2 Masken Zuzahlung 2 Euro

von Conny am 12.01.2021 um 18:19 Uhr

Sie schreiben ein ganz dummes Zeug. Für 15 cent bekommen Sie keine FFP 2 Masken. Aber ganz einfach: bestellen Sie doch ihre Masken im Internet.

AW: FFP 2 Masken Zuzahlung 2 Euro

von Henry am 12.01.2021 um 19:28 Uhr

Für diesen Preis, den sie angeführt haben, bekommen Sie vielleicht ein Stück Küchenrolle, dass sie sich vor ihr Gesicht hängen können, aber in keinem Universum der Welt eine FFP2 Maske.

AW: FFP 2 Masken Zuzahlung 2 Euro

von Jürgen Schäffner am 12.01.2021 um 21:14 Uhr

Hallo in die Runde,
habe heute nach Preisen geschaut. Beim günstigen Anbieter HealthSystem24 wird der Bestellvorgang abgebrochen. Da geht nichts mehr. Bei RENMAD zu 1,19 € je Maske hat es heute noch geklappt. Ichh denke, die Preise werden schnell ansteigen.
Lieben Gruß
J.Schäffner

AW: FFP 2 Masken Zuzahlung 2 Euro

von Jan Achterberg am 13.01.2021 um 16:42 Uhr

Erstens bestellt der Staat keine einzige Maske, das macvhen wie im Dezember wie immer die Apotheken, zweitens, für 15 Cent Einkaufspreis ? Eher weniger, die lagen bisher eher bei 1,50 bis 2,00 Euro, je nach Menge.Und wenn sie meinen, für 15 Cent im Netz welche zu finden, wer sagt ihnen, ob die echt sind, haben die ein CE-Kennzeichen und Prüfnummer? Werden die überhaupt geliefert oder ist es Fake oder Betrug?Ausserdem ist bei der sprunghaft gestiegenen Nachfrage aufgrund von Spahn, Söder und Co eher mit steigenden Preisen zu rechnen. Viel Spass beim bestellen im Internet.Das Gemecker und die selten gerechtfertigeten Reklamationen dürften die anonymen Versender auch nicht interessieren.

AW: FFP 2 Masken Zuzahlung 2 Euro

von Tippy am 14.01.2021 um 8:23 Uhr

Sorry, wenn man den Text nicht lesen kann, dann sollte man auch nichts schreiben.
Im Text steht, das vielleicht "VIELLEICHT " 15 Cent kostet IM EINKAUF.
Und ich bin der Meinung das man den Älteren Menschen eher helfen sollte, wenn sie nur eine kleine Rente von 800 Euro bekommen. Da sind 2 Euro schon viel Geld!!!

AW: FFP 2 Masken Zuzahlung 2 Euro

von Grünberg am 14.01.2021 um 8:38 Uhr

„Gute“ FFP2 Masken für 1,30 EUR das Stück? Verkaufspreis? Keine Ahnung, was die gute Dame, die diesen Unsinn verzapft hat, von Beruf ist aber Masken mit guter Qualität aus seriösen und altbewährten Quellen kosten alleine schon im Einkauf in der Regel mehr als 1,30 EUR mit MwSt.. Die Masken, die ich meinen Kunden anbiete, kosten 2,60 EUR samt MwSt. im Einkauf, also das Doppelte. Wenn ich eine Million(!) Stück abnehmen würde, könnte ich mit 2 EUR dabei sein. LOL

Natürlich bekomme ich jeden Tag Angebote für um 1,00 EUR oder sogar weniger (Einkaufspreis ohne MwSt.) aber die Qualität und Herkunft sind mehr als fragwürdig.
Es gibt UNZÄHLIGE Rückrufe bei Masken, oft sind diese von schlechter Qualität und/oder die Zertifikate passen nicht aber so mancher weltfremde Bürger scheint zu glauben, dass es im Internet alles (fast) kostenlos gibt. Solche Kommentare machen mich nicht nur wütend sondern auch traurig: Ich versuche als verantwortungsbewusster Apotheker meinen Patienten hochqualitative Ware anzubieten und dann werden solche Behauptungen aufgestellt. Eine Schande!

Zuzahlungsbefreit

von Ilse Vollet am 12.01.2021 um 13:59 Uhr

Es gibt in Deutschland keine krankenversicherten Bürger die zuzahlungsbefreit sind von Arzneimitteln u med Bedarf u div. Leistungen! Jeder muss 'sein portmonnaie in der Apotheke zücken' oä. Es gibt nur unterschiedliche Höhen der Zuzahlungsleistung an die Krankenkassen, die sich aus der Berechnung des Einkommens ergeben und der Anerkennung einer eventuellen chronischen Erkrankung.

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Solidarität ?!

von ratatosk am 12.01.2021 um 11:08 Uhr

Fürchte die so wichtige Solidarität wird sicher durch einige marketinggeile Kollegen/innen, wenn man diese so nennen wollte gebrochen und damit auch die Nachbarapotheken unter Zugzwang gebracht. Damit Bleiben wir Spielball der GKV und der Politik, wer soll uns denn ernst nehmen. Jeder hat sicher seine "Co*** Apotheken " im Umkreis. Mit den Zahlärzten oder Hausärzten kann man so was nicht machen, da sind fast alle so verständig, daß sie zusammenhalten.

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Privatversicherung

von Gabriele Münchow am 12.01.2021 um 8:58 Uhr

Frage:
Ich bin Privatversichert.
Wird die Inanspruchnahme der Masken als Leistung der Krankenkasse verrechnet. Geht die Summe von meinem Selbstbehalt ab?
MfG
Gabriele Münchow

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AW: Privatversicherung

von Torben Schreiner am 12.01.2021 um 9:50 Uhr

Soweit ich das verstehe werden die Masken von der Bundesregierung bezahlt.
Die Kassen versenden die Wertcoupons zum Einlösen und bekommen dafür eine Entlohnung für Briefmarken und Arbeitsaufwand.

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