Masken-Voucher als Marketinginstrument?

Seyfarth: Fatale Signalwirkung

Berlin - 12.01.2021, 07:00 Uhr

Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV, appelliert an die Apotheken: Sie sollen ihre Betriebe nicht in die Nähe von Ramschläden rücken. (c / Foto: HAV)

Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV, appelliert an die Apotheken: Sie sollen ihre Betriebe nicht in die Nähe von Ramschläden rücken. (c / Foto: HAV)


Die Masken-Voucher kommen – und mit ihnen die Ideen der Apotheken für Marketing-Aktionen. Es gibt Apotheken, die die anfallende Patienten-Eigenbeteiligung erlassen wollen, andere setzen auf zusätzliche Gratismasken. Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands, Holger Seyfarth, findet: Die Maskenausgabe aufgrund von Berechtigungsscheinen ist für Marketingzwecke nicht geeignet.

Der Hessische Apothekerverband (HAV) hat am gestrigen Montag seine Mitglieder über mögliche Folgen von Marketing-Aktionen informiert, die er in Zusammenhang mit der Abgabe von Masken aufgrund der staatlich herausgegebenen Bezugsscheine beobachtet.

Im Grundsatz hält Holger Seyfarth, Vorsitzender des HAV, die Signalwirkung solcher Aktionen für fatal: „Die Apotheken vor Ort erbringen kostenintensive und hochkompetente Leistungen, indem sie die Bevölkerung mit hochwertigen Waren versorgen. Wer die Ausgabe von Masken an Risikopatienten für Marketingzwecke nutzt, indem er auf die Eigenbeteiligung verzichtet, Bonusaktionen startet oder gratis Masken zugibt, rückt seine Apotheke in die Nähe eines Ramschladens, in dem allein der Preis zählt.“

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Seyfarth weist darauf hin, dass die Coronavirus-Schutzmaskenverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ausdrücklich vorsieht, dass jeder Anspruchsberechtigte eine Eigenbeteiligung zu leisten hat. Zudem könnten Masken gegenüber dem Nacht- und Notdienstfonds nur dann prüfsicher abgerechnet werden, wenn die Eigenbeteiligung dokumentiert sei. „Wir raten den HAV-Mitgliedern immer zu gutem Marketing und unterstützen auch dabei“, betont Seyfarth. Die Berechtigungsscheine für die Schutzmasken böten hierfür jedoch keinen guten Ansatzpunkt.

Auch die ABDA hat bereits Ende vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass sie einen Verzicht auf die Eigenbeteiligung für nicht ratsam hält – wenngleich man hier einräumt, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt, einen solchen Verzicht im Einzelfall zu unterbinden.

Zusätzliche Gratismasken – oder lieber Spenden?

Eine andere Marketingvariante ist, den Kunden nicht nur sechs, sondern mehr Masken für einen Gutschein anzubieten. DocMorris beispielsweise legt eine Maske obendrauf. Die 1A-gesund-Apotheken sogar vier.

Doch es gibt auch noch andere Möglichkeiten, die Maskenausgabe zu nutzen, um auf die eigene Apotheke aufmerksam zu machen – das zeigt das Beispiel von Kölner Apotheken, die die Eigenbeteiligungen für gute Zwecke im eigenen Viertel sammeln und spenden wollen. Hier setzt man nicht auf Verzicht, sondern auf die Unterstützung von Menschen (und Tieren) in der Region, die es in der Pandemie schwerer haben – das dürfte auch für die Standesorganisationen unproblematisch sein.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Unbegreiflich diese Diskussion - einerseits...

von Dirk Krüger am 12.01.2021 um 14:26 Uhr

...andererseits aber auch nicht. Ich bin jetzt 38 Jahre im Beruf, und immer schon hat es "Wettbewerb" unter Apotheken mit Hilfe von Zugaben, Geschenken, Rabatten u.a. gegeben. Diese Kollegen meinen, sich damit einen Vorteil verschaffen zu können. Richtig ist, dass die aktuelle Diskussion um die Selbstbeteiligung in Höhe von 2 € dem Berufsstand schadet. Und richtig ist, dass diese Diskussion mal wieder aus den eigenen Reihen kommt. Ja, die Vergütung für die Abgabe der Masken ist hoch. Die logistische Leistung bei Einkauf, Lagerung, Bestandsverwaltung in der EDV, der bürokratische Aufwand bei der Abgabe ( Coupons auf Echtheit prüfen, Stempel und Unterschrift, Aufbewahrung vier Jahre usw. ), die ellenlangen Beratungsgespräche sowohl in der Offizin als auch am Telefon zum Ablauf der Versorgung, zur Qualität der Masken, zur richtigen Handhabung - das alles rechtfertigt doch wohl die Vergütung.
Das Signal der Krämerseelen in unserem Berufsstand ist fatal: "Wir haben etwas zu verschenken." Nein, haben wir nicht! Aufschläge auf Impfstoffe, Hilfsmittel usw. sind lächerlich gering. Der Rx-Aufschlag wurde seit Jahren nicht angepasst. Der Rohertrag sinkt seit Jahren, die Kosten steigen. Viele Apotheken mussten und müssen aus betriebswirtschaftlichen Gründen schließen. Eine flächendeckende Versorgung durch "Vor-Ort-Apotheken" gibt es in vielen Gegenden schon nicht mehr.
Wenn Spahn von dieser Diskussion Wind bekommt - und das wird er - genügt ein Federstrich zur Änderung der Schutzmaskenverordnung und die Vergütung wird reduziert. Spekulieren die Geschenkeverteiler in unserem Berufsstand darauf, dass sie mit ihren Methoden "übrig bleiben"? Nicht nur gegenüber ihren Mitbewerbern am Ort sondern auch gegenüber den Versandhändlern ? Ich verstehe es nicht. Aber wie gesagt: die Gegner kamen schon immer - und tun es auch heute - meist aus den eigenen Reihen. "Friendly"fire...

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Eindeutige SchutzmV

von Thomas Eper am 12.01.2021 um 11:04 Uhr

Die Coronavirus-Schutzmaskenverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ist eindeutig!
Da gibt es nichts zu diskutieren, es gibt auch kein "Deutungsspielraum".
Wer lesen kann ist im Vorteil.

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Eindeutige SchutzmV

von Frank Hartmann am 12.01.2021 um 11:10 Uhr

Gibt es doch !

AW: SchutzmV § 6

von Thomas Eper am 12.01.2021 um 12:28 Uhr

"§ 6 Eigenbeteiligung der Anspruchsberechtigten
Jede anspruchsberechtigte Person hat bei der Abgabe von Schutzmasken nach § 4 Absatz 2 Satz 1 an die abgebende Apotheke eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken zu leisten. Die Eigenbeteiligung verbleibt in der Apotheke und wird auf den in § 5 Absatz 2 genannten Erstattungsbetrag angerechnet. "

Was ist daran so schwierig?

AW: Eindeutige SchutzmV

von Frank Hartmann am 12.01.2021 um 13:06 Uhr

@Herrn Eper: ich rechne 34 Euro ab. Alles gut. Es ist kein Rezeptanteil. Lasse es mal gegebenenfalls auf einen langen Rechtsstreit ankommen. Ps : ..und jetzt wieder Herr Eper weiter kämpfen auf apotheken adhoc:)

Eigenbeteiligung

von Conny am 12.01.2021 um 10:40 Uhr

Dieses Rumgeeiere nervt. Wir haben doch unseren Superanwalt der Abda. Der Mann soll doch einfach mal Ja oder Nein sagen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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