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Infoveranstaltung zum Stand der ePA und des E-Rezepts
Mit der Zettelwirtschaft ist es bald vorbei
Anfang des Jahres startete die elektronische Patientenakte und ab Mitte 2021 können Ärzt:innen in der Einführungsphase das E-Rezept ihren Patient:innen digital anbieten. Bei einer Online-Veranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller informierten nun Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, der Gematik sowie der Noventi SE über den aktuellen Stand des E-Rezepts und der ePA. Dabei ging es auch um die Einlösung des E-Rezepts aus der Perspektive der Apotheker:innen.
Noch befinden sich die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept in der Einführungsphase. Ab Mitte 2021 können dann Ärzt:innen das E-Rezept ihren Patient:innen digital bereitstellen. Die bisher in Papierform eingereichten Rezepte werden dann schrittweise durch die elektronische Verordnung ersetzt. Zudem ist eine enge Verknüpfung mit der ePA vorgesehen, die seit Jahresbeginn 2021 verpflichtend von den Krankenkassen angeboten werden muss. Über den aktuellen Stand zur ePA und des E-Rezepts konnten sich die Teilnehmer:innen anlässlich einer digitalen Informationsveranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) am Dienstag informieren.
BAH-Hauptgeschäftsführer Dr.Hubertus Cranz präsentierte bei seiner Begrüßung die Ergebnisse einer Umfrage des BAH zu Digitalisierung im Gesundheitswesen. Danach halten 72 Prozent der Befragten die digitale Speicherung von Gesundheitsdaten etwa in einer ePA für sinnvoll; 71 Prozent würden ihre Daten für Forschungszwecke zur Verfügung stellen, davon 15 Prozent sogar personenbezogen. Zudem sind 64 Prozent der Befragten der Meinung, dass nach Möglichkeit alle behandelnden Ärzt:innen Zugriff auf die Daten der ePA haben sollten.
Wo stehen wir bei der ePA und beim E-Rezept?
Christian Klose, Unterabteilungsleiter (Gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), ging im Anschluss in seinem Vortrag der Frage nach: „Wo stehen wir beim E-Rezept und der ePA?“. Klose verwies dabei auf die Bertelsmann-Studie 2018, nach der Deutschland in der Digitalisierung im Gesundheitswesen auf Rang 16 von 17 untersuchten Ländern stand, also noch hinterherhinke. Nach einer Erhebung von McKinsey kommunizierten 93 Prozent der niedergelassenen Ärzt:innen 2019 noch überwiegend in Papierform mit Krankenhäusern; 59 Prozent der ambulanten Ärzt:innen und Physiotherapeut:innen boten ihren Patient:innen im Jahr 2019 keinerlei administrativen Gesundheitsservices, zum Beispiel Onlineterminbuchungen, an.
Dass man aufgeholt habe, zeige eine aktuelle Studie von Roland Berger: Unter mehr als 500 Insidern der Gesundheitswirtschaft äußerten 78 Prozent die Erwartung, dass sich der Digitalisierungsprozess um mindestens zwei Jahre beschleunigen werde. 93 Prozent sprachen sich für einen Ausbau der digitalen Gesundheitsversorgung aus und 52 Prozent der befragten Ärzt:innen bieten Videosprechstunden an – 2017 waren es nicht mal zwei Prozent. Zudem würde die aktuelle Pandemie die Digitalisierung beschleunigen.
Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen noch weiter voranzubringen, geht es laut Klose nun darum, die ePA schnellstmöglich besser nutzbar zu machen, die Telemedizin weiter auszubauen, den Zugang weiterer guter digitaler Anwendungen in die Versorgung zu erleichtern und die Integration von Big Data und KI zu beschleunigen. Dabei habe man bereits gesetzgeberisch eine Vielzahl von Digital-Initiativen angestoßen.
Stufenweise Einführung der ePA
Klose erläuterte im Einzelnen die planmäßige stufenweise Einführung der ePA seit 1. Januar 2021: Die Grundlage für die Testphase ist, dass die ePA der Krankenkasse dann im Live-Betrieb ist. Dies ermögliche erst die finale Testung im Gesamtsystem des deutschen Gesundheitswesens und sei bei einem Infrastrukturprojekt dieser Größenordnung mit der Vernetzung von circa 200.000 Leistungserbringern und potenziell 72 Millionen Versicherten unverzichtbar.
Im Feldtest seit 1. Januar dieses Jahres stehe die ePA zum Download für alle gesetzlich Versicherten bereit, so Klose. Erste Leistungserbringer werden im Rahmen von Feldtests an die ePA angebunden sowie die umfangreiche Testung im Live-Betrieb. Im zweiten Quartal 2021 soll nach erfolgter Testphase und finaler Zulassung eine flächendeckende Vernetzung der ePA starten; an die ePA angebunden werden Ärzt:innen und Zahnärzt:innen. Die Vollanbindung erfolgt zum 1. Juli. Ärzt:innen und Zahnärzt:innen müssen dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über erforderliche Komponenten und Dienste für die ePA verfügen; die flächendeckende Einführung der ePA in Apotheken und Kliniken soll bis Ende 2021 geschehen. Bundesweit können gesetzlich Versicherte ihre ePA von Leistungserbringern befüllen lassen und ihre ePA-Dokumente mit diesen teilen.
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