Eine Kolumne von #DerApotheker

„Hey Dj“

13.01.2021, 07:00 Uhr

Seit November 2020 steht zwar wesentlich häufiger als zuvor die Dosierung auf den Rezepten, aber leider gibt es auch im Januar 2021 immer noch einige Rezepte, auf denen überhaupt nichts vermerkt wurde und natürlich auch viele mit besagtem „Dj“. (c / Foto: Kat Ka / stock.adobe.com)

Seit November 2020 steht zwar wesentlich häufiger als zuvor die Dosierung auf den Rezepten, aber leider gibt es auch im Januar 2021 immer noch einige Rezepte, auf denen überhaupt nichts vermerkt wurde und natürlich auch viele mit besagtem „Dj“. (c / Foto: Kat Ka / stock.adobe.com)


#DerApotheker würde sich wünschen, dass das „Dj“ wieder verschwindet und dafür die exakte Dosierung auf dem Rezept verpflichtend wird. Das wäre zumindest das Beste für den Patienten, meint er. Durch die seit Kurzem geforderte Dosierungsangabe habe er eines gelernt: Man kann tatsächlich niemals wissen, wie der Arzt sich die Dosierung vorstellt.

Seit Jahren wünsche ich mir, dass Ärzte auf die Rezepte schreiben, wie die Arzneimittel, die sie verordnen, dosiert werden sollen. Es kommt schließlich immer mal wieder vor, dass ein Patient vor uns steht und nicht weiß, wie er es einzunehmen hat. Sei es, weil es ihm nicht mitgeteilt wurde oder er es einfach schon wieder vergessen hat.

Da die Dosierung im Ermessen des Arztes liegt, können wir höchstens darüber spekulieren. Soll er nun täglich eine Ibu 600 schlucken oder gar vier? Und was ist mit dem neu verordneten Blutdrucksenker? Wie hat der Arzt sich das hier vorgestellt? Zweimal am Tag eine? Oder einmal am Tag? Oder gar nur eine halbe Tablette? Leider hat er gerade keine Sprechstunde. Ich kann also weder anrufen, noch den Patienten hinschicken. Schlecht.

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In der Nähe der Apotheke, in der ich arbeite, befindet sich die Praxis eines Urologen. Jeden Tag kommen deshalb zahlreiche Patienten aus seiner Praxis zu uns in die Apotheke und legen Rezepte für Antibiotika vor. Und immer, wenn ich sie frage, ob sie wüssten, wie sie das Antibiotikum einzunehmen haben, kommen verschiedene Antworten. Der eine soll es so machen, der andere so. Kann ich also schlecht wissen. 

Als ich dann Ende September 2020 las, dass ab dem 1. November desselben Jahres die Dosierung verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf den Rezepten notiert werden muss, dachte ich nur: Hell yeah! Das war mal eine gute Nachricht. Endlich wird jeder Patient genau Bescheid wissen, wie er sein Arzneimittel einnehmen soll, und uns wird dadurch das Leben ebenfalls etwas leichter gemacht. Als sich dann der Zeitpunkt näherte, an dem es losgehen sollte, war immer häufiger „Dj“ auf den Rezepten zu lesen. Keiner hatte wirklich eine Ahnung, was das bedeuten sollte. Also guckte ich bei Google nach und siehe da, es heißt: „Dosierungsanweisung ja“. Mir schwante schlimmes und ich sollte leider Recht behalten. Zumindest teilweise.

Dosierungsanweisung jein?

Seit November 2020 steht zwar wesentlich häufiger als zuvor die Dosierung auf den Rezepten, aber leider gibt es auch im Januar 2021 immer noch einige Rezepte, auf denen überhaupt nichts vermerkt wurde und natürlich auch viele mit besagtem „Dj“. Hin und wieder teilen mir Patienten mit, dass sie nicht wissen, wie sie ihr Arzneimittel einnehmen müssen und leider auch keine Dosierungsanweisung bekommen haben. Trotzdem wurde aber ein „Dj“ („Dosierungsanweisung ja“) auf den Rezepten notiert.

Problematisch finde ich allerdings, dass die Änderung der AMVV der Krankenkasse theoretisch eine neue Möglichkeit eingebracht hat, Geld einzusparen. Denn fehlt das „Dj“ oder die Dosierung auf dem Rezept, könnte sie das Rezept genauso retaxieren, wie wenn der Vorname oder die Berufsbezeichnung fehlen würde. Schließlich wird die Dosierung in § 2 AMVV explizit verlangt: „Die Verschreibung muss enthalten: 7. die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.“

„Dosierungen, die ich nie hätte erraten können“

Ich würde mir wünschen, dass das „Dj“ wieder verschwindet und dafür die exakte Dosierung auf dem Rezept verpflichtend wird. Das wäre zumindest das Beste für den Patienten. Wir werden sehen, ob wenigstens dieser Wunsch irgendwann in Erfüllung gehen wird. Was ich durch die geforderte Dosierungsangabe allerdings gelernt habe, ist, dass ich tatsächlich niemals wissen kann, wie der Arzt sich die Dosierung vorstellt: Ich hatte vor Kurzem einen Patienten von dem oben erwähnten Urologen, der täglich eine halbe Amoxiclav-500/125-Tablette einnehmen muss, was mir auf Nachfrage so in der Praxis bestätigt wurde. Dass keine teilbaren Tabletten im Handel sind, hat mich nicht wirklich verwundert. Aber nicht nur der Urologe mag Dosierungen, die ich nie hätte erraten können, sondern auch der Hautarzt, der seine Praxis gegenüber hat. Er bevorzugt im Gegensatz zum Urologen eher höhere Dosierungen, als offiziell empfohlen. Getreu dem Motto viel hilft viel. Diese eine glucocorticoidhaltige Salbe sollte statt nur einmal täglich, dreimal täglich aufgetragen werden, und die Cetirizin-Tabletten statt einmal täglich, gleich viermal täglich. 

Wer hätte das ahnen können? Ich zumindest nicht.

In Liebe, 


#DerApotheker
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Dj

von Carola Schmidt am 13.01.2021 um 10:23 Uhr

Leider hilft auch die genaue Dosierungsangabe auf dem Rezept nur bedingt. Es gibt nämlich auch noch genug von den Fällen, in denen das eine alte Dosierung ist, weil
- diese Dosierung nur zum Einstieg in eine Dauerverordnung gedacht war. Mittlerweile ist sie anders.
- diese Dosierung mittlerweile geändert wurde nur nicht im PC. Und das könnte dann heißen, dass Tabletten auf einmal geteilt werden sollen. Wäre gut, so etwas zu wissen.
Man muss das dann natürlich auch auf einem aktuellen Stand halten!

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DJ

von Dr. Radman am 13.01.2021 um 10:22 Uhr

Hier müssen die Verbände nachverhandeln. Es kann nicht sein, dass die Apotheker für das Fehlen der Dosierung in Haft genommen werden. Man muss nochmal mit der BMG sprechen und die Sachlage erklären. Es kann auch nicht sein, dass die Fehler, die wir nicht verursacht haben, nicht heilen dürfen. Lieber DAV, machen Sie Ihr Job.

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