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Coronavirus-Surveillanceverordnung
Labore sollen gezielt neue Virusvarianten suchen
Am morgigen Dienstag wird die neue Coronavirus-Surveillanceverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft treten. Sie soll die Genomsequenzierung von Coronaviren fördern – und damit dafür sorgen, dass neue Mutationen früher erkannt werden.
Vor einer Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf einer Coronavirus-Surveillanceverordnung vorgelegt. Denn nachdem zunächst in Großbritannien und Südafrika Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurden, die viel ansteckender sind als das ursprüngliche Virus, musste man einsehen, dass das Genom des Virus hierzulande viel zu selten genauer analysiert wird. Erst nach und nach findet man auch in Deutschland die neuen Varianten. Das soll die neue Verordnung, die bereits am morgigen 19. Januar in Kraft treten soll, ändern.
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Sie verpflichtet Laboratorien und Einrichtungen, die Sequenzierungen von SARS-CoV-2 vornehmen, die erhobenen Genomsequenzdaten an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Pro Datenübermittlung erhalten diese eine Vergütung in Höhe von 220 Euro aus dem Bundeshaushalt, abgerechnet wird mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. Im ersten Referentenentwurf war noch eine Vergütung von 200 Euro vorgesehen.
Auch Einrichtungen und Laboratorien, die eine SARS-CoV-2 Diagnostik durchführen, jedoch selbst keine Genomsequenzierung vornehmen, können einen bestimmten Anteil der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Proben in andere Laboratorien und Einrichtungen zur Durchführung der Sequenzierung einschicken. In diesem Fall werden Versandkosten erstattet.
Es gibt allerdings Grenzen: Grundsätzlich können 5 Prozent der positiv getesteten Proben zur Sequenzierung eingesendet werden. Bei einer Zahl von weniger als 70.000 Neuinfektionen in einer Woche erhöht sich dieser Anteil auf 10 Prozent.
Ziel ist ein genaues Lagebild
Mithilfe der Sequenzdaten will man die Evolution der Viren und das Auftreten neuer Varianten künftig frühzeitig entdecken. Damit soll auch der Eintrag neuer Varianten aus dem Ausland zeitnah festgestellt werden können.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte: „Schon jetzt gibt es ein Netzwerk an Laboren, das Mutationen des Coronavirus analysiert. Aber das reicht in der aktuellen Lage nicht, um ein genaues Lagebild zu erhalten. Wir wollen noch besser nachvollziehen können, wo sich bekannte Mutationen verbreiten und ob es neue Mutationen gibt. Dafür fördern wir die Laboranalyse finanziell, vernetzen die Akteure und führen die Ergebnisse beim RKI zusammen.“
Spahn erklärte zudem: „Dass sich Viren verändern, ist normal, dass sie so schnell so viel infektiöser werden, nicht unbedingt“. Nun solle die Analyse des Coronavirus fester Bestandteil der Pandemieüberwachung werden.
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