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Mit der Maskerade sind wir noch lange nicht durch, jetzt geht’s erst richtig los: FFP2- oder OP-Masken brauchen alle! Die FFP2-Gutscheine kommen so nach und nach bei den Versicherten an. Und Apotheken werden zu Maskenexperten: Masken trocknen oder lieber nicht? Und Apothekers sind gespalten: 2 Euro kassieren oder nicht? Bitte ja, die Wettbewerbszentrale hat schon geklagt. Was wir auch lernen: Corona beflügelt die Digitalisierung. Das dritte Digitalisierungsgesetz bringt uns mehr digitale Einblicke und die Gematik träumt schon von einem Plattformmodell: weg mit Konnektoren und Karten. Und wann kommen eigentlich die Wiederholungsrezepte?
18. Januar 2021
Nein, optimal ist sie nicht, die Corona-Impfverordnung. Es ist halt ein Kompromiss mit Haken und Ösen. Irgendwie hat man versucht, einen gangbaren Weg zu finden, der laut der Ständigen Impfstoffkommission die Priorisierung am hohen Alter festmacht, dem „alles entscheidenden Risikofaktor für eine schwere COVID-19-Erkrankung“, wie es heißt. Nun ja, mein liebes Tagebuch, man kann dennoch immer wieder mal darüber diskutieren, ob die Einteilung in sechs Priorisierungsstufen so richtig ist (die aktuellen Empfehlungen finden sich im „Epidemiologischen Bulletin“ des RKI). Vor allem sollte man diskutieren, ob es nicht doch Härtefallregelungen geben sollte, z. B. für Entscheidungen im Einzelfall. Ein solcher Einzelfall war beispielsweise eine Krebspatientin, die es mit anwaltlicher Hilfe schaffte, eine Impfung zu erhalten, obwohl sie nicht in die höchste Prioritätsklasse fällt. Da sie vor einer dringenden Operation und Chemotherapie stand, sei es in ihrem Fall angezeigt, so ihre Ärzte, die Impfung vorzuziehen, was das Gericht schließlich genauso sah. Ein 73-jähriger Herzpatient hatte dagegen weniger Glück: Mit seinem Antrag auf eine vorgezogene Impfung scheiterte er vor Gericht. Mein liebes Tagebuch, das kann’s doch nicht sein, da sollte es doch wirklich bessere Regelungen geben. Rechtsexperten gehen bereits davon aus, dass eine Anpassung in Richtung Härtefallregelung kommen wird. Dann hätten wir nur noch das Problem: Wie bekommen wir mehr Impfstoff!
Das Maskenthema bleibt uns auch in dieser Lockdown-Woche erhalten. So nach und nach trudeln die Berechtigungsscheine der Bundesregierung für 2 x 6 Schutzmasken bei den Versicherten ein. Es wird Zeit, denn bald werden diese FFP2-Masken, alternativ OP-Masken, im öffentlichen Leben zur Pflicht. Da uns das Coronavirus noch lange begleiten wird, wird man als Versicherter mit den 12 Masken nicht weit kommen, man wird sie selbst nachkaufen müssen. Eine weitere finanzielle Unterstützung ist bisher noch nicht vorgesehen, wie die Kanzlerin wissen ließ. Vorerst. Aber sollten die Einschränkungen noch lange anhalten, müsse man „natürlich auch darüber nachdenken, ob wir an der Stelle nochmal helfen müssen“, sagte sie. In der Tat. Mein liebes Tagebuch, und derweil diskutiert man darüber, wie lange man eine FFP2-Maske tragen kann und ob dieses Einmalprodukt nicht doch wiederverwendet werden kann. Kann man – sagt die Fachhochschule Münster und gibt offizielle Hinweise dazu: 7 Tage trocknen oder trocknen bei 80° C im Backofen. Ei, wie fein, wenn das mal gut geht. Nun ja, wie so oft, kann man, aber muss man nicht machen. Vielleicht sollte man, wenn man sparen will, lieber auf die preisgünstigen OP-Masken ausweichen? Und überhaupt, wie ist das mit den FFP2-Masken – immer wieder tauchen gefälschte Produkte auf dem Markt auf, die die Anforderungen nicht erfüllen. Und für Händler, also auch für Apotheken gilt, dass sie keine Verbraucherprodukte auf den Markt bringen dürfen, die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährden könnten. Doch wie erkennt man solche Schrott-Masken? Ist kompliziert. Hilfestellung gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) – sollte man sich unbedingt mal ansehen.
Mit der richtigen Abgabe ist es nicht getan, da kommt noch die Verbuchung der Maskenabgaben auf uns zu, die im Rahmen der drei Phasen der staatlichen Verteilung vorgenommen wurden. Da gibt es nämlich Unterschiede zu beachten.
Und dann gibt’s da noch die große Frage, die die Apothekers in zwei Lager spaltet: Darf die Apotheke auf den Eigenanteil von zwei Euro verzichten? Sagen wir mal so: Rechtsexperten, die anfangs davon ausgingen, dass der Verzicht wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sei, sehen sich nun mit einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf konfrontiert, die einer Apotheken-Holding (easyApotheken) untersagt, für den Verzicht auf die Eigenbeteiligung bei der Ausgabe von Schutzmasken-Sets an Risikogruppen zu werben. Die Wettbewerbszentrale war gegen diese Werbung vorgegangen. Nun bleibt abzuwarten, ob der Beschluss rechtskräftig wird – nächste Instanz ist das Oberlandesgericht.
Mein liebes Tagebuch, wir stellen uns die Frage, ob das wirklich so viel bringt, auf den Eigenanteil zu verzichten. Dieser Anteil soll die Bürger:innen doch zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Masken anhalten. Und nicht zuletzt: Wenn Apotheken auf den Eigenanteil verzichten, ist das auch ein Signal an die Politik: Wir brauchen das nicht, wir haben genug. Und dann ist es kein Wunder, wenn wir bei Honorarforderungen nicht gehört werden.
4 Kommentare
Kausalitäten berücksichtigen
von Reinhard Rodiger am 24.01.2021 um 16:48 Uhr
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Wiederholungsrezepte
von Gregor Huesmann am 24.01.2021 um 12:34 Uhr
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Digital überall?
von Dr.Diefenbach am 24.01.2021 um 11:53 Uhr
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Impfprioisierung ohne Vakzine ... typisch Spahn oder nur des Ende vom Anfang? ...
von Christian Timme am 24.01.2021 um 8:42 Uhr
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