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Maskenausgabe an Grundsicherungsempfänger
AVNR: Nachfrage in den Apotheken läuft bereits an
Grundsicherungsempfänger bekommen künftig je zehn kostenlose FFP2-Masken, wie Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag ankündigten. Der AVNR begrüßte diese Entscheidung für Sozialhilfeempfänger, denn FFP2-Masken tragen maßgeblich zu sinkenden Infektionszahlen bei. Gleichzeitig wehrt sich der Verband jedoch gegen Vorwürfe, die Politik würde die Apotheken mit so einer Aufgabe begünstigen.
Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR), begrüßte in einer Pressemitteilung des Verbands vom heutigen Freitag die Entscheidung der Bundesregierung, dass Sozialhilfeempfänger künftig je zehn kostenlose FFP2-Masken in den Apotheken bekommen sollen. Laut der Ankündigung von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am gestrigen Donnerstag in Berlin, sollen rund fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung beim Kauf von FFP2-Masken entsprechend entlastet werden.
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Wie der AVNR informierte, haben bereits unmittelbar nach dem Pressestatement der beiden Minister die Nachfragen betroffener Menschen in den Apotheken begonnen, die ihre Masken abholen wollten. Preis fordert deshalb die Politik auf, zügig eine für alle praktikable Umsetzung in die Wege zu leiten.
Apotheken seien auf zusätzliche Nachfrage vorbereitet
Preis sieht die Apotheken für die Situation einer höheren Nachfrage gut vorbereitet. Die Offizinen seien in der Lage, diese für die weitere Sicherstellung des Infektionsschutzes der Menschen herausragend wichtige Aufgabe mit einer abermaligen Kraftanstrengung zu meistern, so der Vorsitzende des AVNR. Der Verband wehre sich allerdings gegen Vorwürfe, die Politik würde die Apotheken mit so einer Aufgabe begünstigen.
„Die Apothekenteams haben hier zuletzt mit der Verteilung von 34 Millionen FFP2-Masken in kurzer Zeit – quasi von einem Tag auf den anderen – einen außerordentlichen logistischen Kraftakt geleistet“, sagte Preis. Und was oberflächliche Kritiker gar nicht berücksichtigten, sei neben Logistik und Vorfinanzierung eben auch die aufwendige Beratung zu den FFP2-Masken und den sonstigen vom Gesetzgeber empfohlenen medizinischen Masken. „Wir machen das gerne, erwarten aber auch, dass unser Engagement angemessen honoriert wird“, betont Preis.
Gestiegene Nachfrage bleibt nicht folgenlos
Der Verband warnt dabei vor steigenden Einkaufspreisen für die Apotheken. Nicht nur der starke Bedarf durch die Bezugsscheine der Krankenkassen für fast 400 Millionen FFP2-Masken und jetzt zusätzlichen gut fünf Millionen weiteren Bezugsscheinen für weitere 50 Millionen Masken führten zu einer sehr hohen Nachfrage im Markt. Auch der Bedarf von Bürgern, Betrieben und Verwaltung aufgrund der Nachschärfung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften trage dazu bei. Ein Zeichen für die inzwischen teilweise angespannte Marktsituation sei die zeitweise fehlende Lieferbarkeit von Masken in Vertriebskanälen außerhalb der Apotheken und im Internet.
Dort sei auch bereits von stark steigenden Preisen berichtet worden. Dies betreffe auch lange Lieferzeiten von Herstellern und Importeure für FFP2-Masken. Der Verband wies dabei auf die Tatsache hin, dass die meisten verwendeten Masken aus China kämen. Preise und Verfügbarkeit würden derzeit zusätzlich noch durch steigende Frachtkosten und Produktionseinschränkungen durch das bevorstehende chinesische Neujahrsfest belastet.
Apotheken müssen liefern
Andere Lieferkanäle könnten es sich erlauben, ausverkauft zu sein, so Preis – nicht aber die Apotheken. „Die Bürger:innen erwarten von uns zu Recht eine kontinuierliche Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Masken in ausreichender Menge. Dazu brauchen wir auch eine angemessene Vergütung“, betont Preis.
Er erteile damit gleichzeitig eine Absage an das Bundesgesundheitsministerium, von der Vergütung, die der Bund aktuell für die Versorgung der 32 Millionen anspruchsberechtigten Senior:innen und Risikopatient:innen zahlt, bei den nunmehr auch anspruchsberechtigten Harz-IV-Empfängern abzuweichen. „Die Einkaufspreise für hochwertige Masken sind zurzeit höher als im Dezember, als der Preis für die erste Gruppe der Bezugsberechtigten festgelegt wurde“, stellt Preis klar.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte gestern erklärt, dass man angesichts der Marktentwicklung in der neuen Verordnung zur Schutzmaskenausgabe an Grundsicherungsempfänger:innen einen „deutlich niedrigeren Preis ansetzen“ könne – eine konkrete Summe nannte er aber nicht. Man schaue jetzt noch einmal alle Kosten an, die zum Einkaufspreis hinzukommen und werde den Preis dann „zeitnah festsetzen“. Sicher sei, dass es weniger als sechs Euro sein werden. Droht nun auch in der laufenden Schutzmaskenausgabe eine Vergütungskürzung? Möglicherweise, so Spahn, werde man auch den Preis für die Masken, die jetzt noch in der Ausgabe sind, nach unten anpassen. Das kann er sich „ab einem gewissen Punkt in den nächsten Tagen“ vorstellen – es gehe hier auch um „ein Stück Vertrauenserhalt“ bei jenen, die sich Vorräte angelegt haben, erklärte. Dennoch: Es werde geprüft.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte bereits gestern erklärt: „Jetzt inmitten der zweiten Phase der Maskenverteilung über eine abrupte Honorarkürzung zu sprechen, ist für die Kolleginnen und Kollegen ein fatales Signal und erschüttert ihr Vertrauen in die Zusagen der Politik.“
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Anmerkung der Redaktion: Der letzte Absatz wurde am 29. Januar 2021 um 13:15 ergänzt.
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