FFP2-Masken für Grundsicherungsempfänger

BMG schweigt zum künftigen Masken-Honorar

Berlin - 29.01.2021, 15:20 Uhr

Das BMG feilt derzeit an einer weiteren Schutzmasken-Verordnung. (Foto: IMAGO / Müller-Stauffenberg)

Das BMG feilt derzeit an einer weiteren Schutzmasken-Verordnung. (Foto: IMAGO / Müller-Stauffenberg)


Das Bundesgesundheitsministerium will sich derzeit nicht zu weiteren Details zur geplanten FFP2-Maskenausgabe an Grundsicherungsempfänger durch Apotheken äußern. Der Verordnungsentwurf werde „noch abgestimmt“, erklärte ein Sprecher. Am gestrigen Donnerstag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, dass die Honorierung der Apotheken geringer ausfallen werde als die jetzt in der Corona-Schutzmaskenverordnung vorgesehenen 6 Euro pro Maske. Zudem werde auch die derzeitige Vergütung überprüft.

Die Apotheken erwartet eine weiterhin erhöhte Nachfrage nach FFP2/KN95/N95-Masken. Am gestrigen Donnerstag hatten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bekannt gegeben, dass alle rund fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II von ihren Krankenkassen ein Schreiben erhalten sollen, mit dem sie – in Kombination mit ihrem Personalausweis – in der Apotheke zehn Schutzmasken abholen können.

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Was das Honorar für die Apotheken betrifft, machte Spahn allerdings deutlich, dass die 6 Euro in der derzeitigen Schutzmaskenverordnung „unter dem Eindruck der damaligen Marktlage“ festgelegt worden sei. Im Januar habe sich diese Lage entspannt. „Deshalb gehe ich davon aus, dass wir jetzt in der Verordnung einen deutlich niedrigeren Preis ansetzen können.“ Möglicherweise, so Spahn weiter, werde man auch den Preis für die Masken, die jetzt noch in der Ausgabe sind, nach unten anpassen. Einen konkreten Preis wollte der Minister nicht nennen. Man schaue jetzt noch einmal alle Kosten an, die zum Einkaufspreis hinzukommen und den Preis dann „zeitnah festsetzen“. Spahn betonte auch hier, dass der Herstellerabgabepreis nicht mit dem Endpreis verglichen werden könne. Dazwischen stünden die Mehrwertsteuer, Vertriebsstufen und auch die Beratung. Sicher sei aber, dass es weniger als 6 Euro sein werden.

Spannend ist nun vor allem, ob Spahn wirklich eine Vergütungskürzung in der laufenden Schutzmaskenausgabe an Risikopatienten durchsetzen will. Davor warnte bereits gestern ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Jetzt inmitten der zweiten Phase der Maskenverteilung über eine abrupte Honorarkürzung zu sprechen, ist für die Kolleginnen und Kollegen ein fatales Signal und erschüttert ihr Vertrauen in die Zusagen der Politik.“ Spahn hatte erklärt, er könne sich eine solche Kürzung „ab einem Punkt in den nächsten Tagen“ vorstellen – es gehe hier auch um „ein Stück Vertrauenserhalt“ bei jenen, die sich Vorräte angelegt haben, erklärte. Klar ist aber: Es wird geprüft. 

Weitere Nachfragen beim Bundesgesundheitsministerium verblieben bislang erfolglos. Mehr, als dass die neue Verordnung derzeit abgestimmt werde, ist von dort nicht zu hören – schon gar nicht will man sich zur Honorarfrage äußern.

Das Statement Spahns ist Teil eines Pressebriefings des Gesundheitsministers mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 28. Januar im Bundestag. (Quelle: phoenix / WDR) 

Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

PPF2 Masken

von Wolfgang Kusenberg am 15.02.2021 um 13:56 Uhr

Wieso stehe ich nicht bei der Krankenkasse im PC für die Masken Verteilung ich bin 66 Jahre alt und habe einen schweren Herzinfarkt hinter mir ich bin bei der Knappschaft Krankenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kusenberg

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Preiskalkulation

von Michael Maier am 30.01.2021 um 10:55 Uhr

Ich finde es seitens der Politik nachvollziehbar, dass der Preis gesenkt werden soll.
Die Frage ist um wie viel? Wie soll hier die Kalkulation aussehen?
Denn der Vertrieb der folgenden Masken hängt ebenfalls stark davon ab (Stichpunkte freier Wettbewerb), viele Kollegen und Kolleginnen haben sich großzügig bevorratet, da ein Ende der Pandemie in nächster Zeit nicht erwartet werden kann. Das heißt die Lagerfläche, die Berratungszeit durch pharmazeutische Fachpersonal (Apotheker sind übrigens die einzige akademische Berufsgruppe, bei der Sie sich ohne Terminvergabe eine fachliche Beratung bekommen), die Zeit für die Nachverpackung aufgrund der abweichenden Pckgrößen. Das alles sollte bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Ich bitte meine Kolleginnen und Kollegen sich zu erheben und laut zu werden, wenn wir zukünftig nicht angemessen vergütet werden. Wir sind ein notwendiger Pfeiler in der Qualität unseres Gesundheitssystems und das darf auch jeder wissen!

Ich denke, dass Steuergelder in der Vergangenheit schon weitaus weniger sinnvoll eingesetzt wurden. Als für eine notwendige Maßnahme im Gesundheitswesen.

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Vertrauen

von atopom am 29.01.2021 um 17:57 Uhr

Haben nicht diejenigen den Vertrauensschaden zu vertreten, die die Preisfestsetzung des BMG konterkarierten?

Nach fest kommt doll,
nach disruptiv abrupt !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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