Masken-Coupons

Große Unterschiede bei den Abrechnungsgebühren der Rechenzentren

Dillingen/Stuttgart - 09.02.2021, 12:15 Uhr

Für die Abrechnung der Masken-Voucher erheben die Rechenzentren zusätzliche Gebühren – und diese seien mitunter zu hoch, wird von den Apothekern zum Beispiel in den sozialen Netzwerken kritisiert. (Foto: IMAGO / Frank Sorge)

Für die Abrechnung der Masken-Voucher erheben die Rechenzentren zusätzliche Gebühren – und diese seien mitunter zu hoch, wird von den Apothekern zum Beispiel in den sozialen Netzwerken kritisiert. (Foto: IMAGO / Frank Sorge)


Die zweite Phase der Maskenverteilung durch Apotheken ist in vollem Gange. Anspruchsberechtigte Versicherte können zwei Berechtigungsscheine gegen jeweils sechs FFP2-Masken eintauschen. Für die Abrechnung der Masken-Voucher erheben die Rechenzentren Gebühren. Diese fallen recht unterschiedlich aus bezüglich ihrer Höhe. Aber auch bei der Systematik – pauschal, prozentual, gedeckelt und nach oben offen – gibt es die verschiedenen Varianten.

Die Abrechnung der Masken-Voucher wird über die Rechenzentren abgewickelt. Einmal pro Monat reichen die Apotheken einen Sammelbeleg ein, der die Anzahl der abgegebenen Sets (à sechs Masken), die Summe des Erstattungsbetrags und die Summe der Eigenbeteiligung enthält. Verwendet wird dafür der Sonderbeleg „Nacht- und Notdienstfonds“ des DAV. Der Sammelbeleg wird zusammen mit den GKV-Rezepten bei den Apothekenrechenzentren eingereicht. Diese rechnen dann monatlich ihre Belege von den Apotheken wiederum mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ab.

Für die Abrechnung erheben die Unternehmen zusätzliche Gebühren – und diese seien mitunter zu hoch, wird von den Apothekern zum Beispiel in den sozialen Netzwerken  kritisiert. Die Gebühren fallen in der Tat recht unterschiedlich aus. Die Dienstleister begründen dies teilweise mit höheren Kosten für Personal und den Einsatz bzw. die Anpassung entsprechender Abrechnungssoftware.

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So verlangt beispielsweise das Abrechnungszentrum NARZ/AVN  0,035 Euro je abgegebener Maske. Die Gebühr wird auf 500 Sets je Apotheke pro Monat begrenzt, also maximal 105 Euro. Bei einer Änderung des Erstattungspreises, die inzwischen nun erfolgt ist, soll die Gebühr angepasst werden, heißt es in einem Schreiben an die Kunden. Die Dienstleister Dr. Güldener und Dick berechnen beide die normale Rezeptgebühr mit Kappung bei 500 Euro Umsatz. Das ARZ Haan verlangt 89 Euro pauschal pro Beleg.

Noventi hat jüngst eine einmalige Kappungsgrenze von 185 Euro je eingereichtem Beleg eingeführt. Für die Januar-Abrechnung erfolgt nachträglich eine Korrekturabrechnung unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze, wie die Apothekergenossenschaft am heutigen Dienstag die Apotheker:innen informierte. Einzelne Inhaber berichteten, Noventi veranschlage 0,85 Prozent des Masken-Umsatzes, aber auch 0,6 und 1,0 Prozent scheinen vorzukommen. Brutto 1,25 Prozent fallen beim ARZ Darmstadt an. Besonderheit hier: Das Geld wird „unverzüglich“ überwiesen. Dem Vernehmen nach schwanken bei anderen Unternehmen die Gebühren zwischen 0,95 und 1,25 Prozent.

Apotheken können bis zu 9.999 Sets à sechs Masken auf einem NNF-Beleg abrechnen. Bereits bei einer Couponzahl im mittleren bis hohen dreistelligen Bereich monatlich, liegt der Wert eines NNF-Belegs im fünfstelligen Bereich. Das ist deutlich mehr als auf den meisten Rezepten. Regulär verlangen die Rechenzentren zwischen 0,12 und maximal 0,79 Prozent. Zudem ist der Umsatz normalerweise bei 500 Euro Umsatz gedeckelt.

Neben der Tatsache, dass Gebühren erhoben werden, sorgte teils auch die mangelnde Transparenz einiger Abrechnungszentren für Unmut. Viele Apotheker:innen blieben lange im Ungewissen, was denn da finanziell auf sie zukomme. Wie nun verfahren wird, wo der Erstattungsbetrag gesenkt wurde, ist noch nicht klar. Denn aus dem Sonderbeleg geht nicht hervor, welche Masken auf Vorlage von Voucher eins beziehungsweise Voucher 2 abgegeben wurden.


Robert Hoffmann, Redakteur DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Abzocke Rechenzentren

von Andreas Stein am 09.02.2021 um 14:48 Uhr

Das Arz-Darmstadt zockt die Apotheken mit1,25% ab, denke dass wird ihnen noch auf die Füße fallen....d.h für ein Blatt wird mehr in Rechnung gestellt als sonst für die ganze Rezeptabrechnung......

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RBA

von Mathias Mallach am 09.02.2021 um 12:29 Uhr

Weiß jemand, was der RBA nimmt ?

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