Aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung

Geimpft nach Vorerkrankung – wer ist wann dran?

Stuttgart - 09.02.2021, 15:15 Uhr

Die neue Coronavirus-Impfverordnung gilt seit 8. Februar. Weniger gut eingestellte Diabetiker werden rascher geimpft, auch COPD-Patienten. (Foto: myboys.me / stock.adobe.com)

Die neue Coronavirus-Impfverordnung gilt seit 8. Februar. Weniger gut eingestellte Diabetiker werden rascher geimpft, auch COPD-Patienten. (Foto: myboys.me / stock.adobe.com)


Diabetiker berücksichtigt die neue Coronavirus-Impfverordnung vom 8. Februar 2021 nun nach HbA1c-Wert, Krebspatienten nach Behandlungsstatus und Adipöse nach BMI. Zudem nahm das BMG auch Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen in die Impfpriorisierung auf – und folgt damit den Empfehlungen der STIKO. Was hat sich beim COVID-19-Impfen sonst für Patienten mit Vorerkrankungen geändert?

Am 8. Februar trat die neue Coronavirus-Impfverordnung in Kraft. Am augenfälligsten dürfte die Ergänzung der dritten Corona-Vakzine sein: COVID-19-Impfstoff AstraZeneca, der – ungeachtet der EU-Zulassung ab dem Alter von 18 Jahren ohne Altersobergrenzung – nur bei Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren geimpft werden soll. Hier folgt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den aktualisierten STIKO-Empfehlungen zu COVID-19-Impfung. Doch auch bei anderen Punkten hat das BMG den Rat der STIKO umgesetzt, bei Härtefallregelungen – und bei der Priorisierung einzelner Vorerkrankungen.

Zahlreiche Vorerkrankte rücken von der letzte Priorisierungsstufe („erhöhte Priorität“) damit in die zweite Stufe („hohe Priorität“) vor und werden eher geimpft, so etwa Patienten mit COPD oder psychiatrischen Erkrankungen. Bei manchen Erkrankungen präzisiert die aktualisierte Impfverordnung nun feiner, so bei Diabetikern oder Krebspatienten.

Weniger gut eingestellte Diabetiker in Stufe 2

Künftig sollen in der zweiten Priorisierungsgruppe neben ab 70-Jährigen, Menschen mit Trisomie 21, mit Demenz, geistiger Behinderung oder nach Organtransplantation (gleich geblieben) jetzt auch Personen mit psychiatrischen Erkrankungen (bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression) eine COVID-19-Impfung erhalten. Neu ist weiterhin, dass Menschen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumoren, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt, nun zeitiger und in Stufe 2 geimpft werden ebenso weniger gut eingestellte Diabetiker mit einem HbA1c-Wert ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5Prozent. Bei Adipösen differenziert die Impfverordnung nun ebenfalls, liegt der Body-Mass-Index (BMI) über 40 erhalten die Patienten mit „hoher Priorität“ eine Impfung (zwischen einem BMI von 30 und 40 mit „erhöhter Priorität“, Stufe 3). Die STIKO hatte bei Adipositas hingegen nicht differenziert.

Das BMG berücksichtigt nun auch Lungenerkrankte – COPD, Mukoviszidose oder ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankungen – mit „hoher Priorität“, ebenso rücken Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Leber- oder chronischen Nierenerkrankung in Stufe 2 vor.

Vorerkrankungen mit hoher Priorität (Gruppe 2)

  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen mit Trisomie 21,
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5 Prozent),
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.


Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

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