Multiple Sklerose

COVID-19-Impfung unter Immuntherapie?

Stuttgart - 11.02.2021, 09:15 Uhr

Grundsätzlich empfehlen DMSG und KKNMS MS-Patienten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Eine Immuntherapie sollte nicht pausiert werden. (Foto: IMAGO / Science Photo Library)

Grundsätzlich empfehlen DMSG und KKNMS MS-Patienten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Eine Immuntherapie sollte nicht pausiert werden. (Foto: IMAGO / Science Photo Library)


Gibt es bereits Daten zu COVID-19-Impfungen bei MS? Welcher Impfstoff kommt in Frage, und sollen immunmodulierende Therapien pausiert werden? Beziehungsweise sollen sich MS-Patienten überhaupt gegen SARS-CoV-2 impfen lassen? Besteht nicht ein Risiko, dass Schübe getriggert werden? Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft und das Krankheitsbezogene Kompetenznetz Multiple Sklerose haben Empfehlungen erstellt.

„Eine MS stellt grundsätzlich keine Kontraindikation für Impfungen dar“, erklärt die DMSG (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft), das ist auch bei COVID-19-Impfungen nicht anders. Doch gibt es vielleicht Präferenzen hinsichtlich des Impfstoffs? Mittlerweile sind in Deutschland drei Corona-Vakzinen zugelassen, zwei weitere prüft die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) bereits. Gemeinsam mit dem Krankheitsbezogenen Kompetenznetz Multiple Sklerose (KKNMS) hat die DMSG eine Empfehlung erstellt, was bei einer Corona-Impfung von MS-Erkrankten, auch während einer immunmodulierenden Therapie, zu beachten ist.

Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen und infektbedingten Schüben

„Impfungen lösen keine MS aus“, konstatieren DMSG und KKNMS, eine Auswirkung auf die Krankheitsaktivität sei unwahrscheinlich. So seien in den letzten Jahren viele Daten zu Totimpfstoffen bei MS-Patienten veröffentlicht worden, und die Wahrscheinlichkeit, dass eine Impfung mit einem Totimpfstoff einen Schub auslöst, ist laut den Experten diesen zufolge gering. Auch das Auftreten einer MS oder einer anderen Autoimmunerkrankung nach einer Impfung habe durch eine umfangreiche Untersuchung nicht bestätigt werden können. Hingegen ließen sich durch Impfungen Infektionen vermeiden, die – Punkt eins – schwere Erkrankungen verursachen und – Punkt zwei – bei MS-Erkrankten Schübe auslösen könnten und dadurch dazu beitragen, dass sich die Krankheit verschlechtert. „Wir wissen, dass nach Infekten, dass Schubrisiko erhöht ist. Im Vergleich dazu ist das Schubrisiko nach einer Impfung sehr gering.“ Grundsätzlich sollte man sich nur impfen lassen, wenn man sich wohlfühlt und keine Infekte, beispielsweise Erkältungen, hat. Doch: Auch MS-Erkrankte sollten – entsprechend den allgemeinen, von der STIKO empfohlenen Impfungen im Erwachsenenalter – geimpft werden, auch gegen Corona.

COVID-19-Folgen für MS-Patienten besonders beeinträchtigend

„Grundsätzlich ist eine Impfung gegen das neuartige Coronavirus (SARS CoV-2) zu empfehlen“, erklären DMSG und KKNMS. COVID-19-Infektionen verliefen in 10 Prozent der Fälle schwer, jedoch könnten auch nach leichteren Erkrankungen langanhaltende Symptome (Long Covid), wie Geschmacksstörungen und chronische Müdigkeit, Fatigue und Depressionen bestehen – was für MS Erkrankte besonders beeinträchtigend sei. Viele MS-Patienten kämpfen krankheitsbedingt mit chronischer Erschöpfung und Fatigue.

Wann werden MS-Patienten geimpft?

Die erste Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 15. Dezember 2020 berücksichtigte MS-Erkrankte in der letzten Priorisierungsstufe („erhöhte Priorität“). Die STIKO hat jüngst ihre Empfehlungen zur COVID-19-Impfung überarbeitet und in der aktualisierten Version vom 29. Januar auch Raum für Härte- und Einzelfallentscheidungen geschaffen, sodass Impfungen auch in Stufe 2 („hohe Priorität“) möglich sind. Die neue Coronavirus-Impfverordnung trat am 8. Februar in Kraft. Doch wann fällt man unter diese bevorzugte Regelung? DGMS und KKNMS erklären, für eine vorrangige Impfung genüge eine formlose ärztliche Bescheinigung über „das Bestehen einer entsprechenden Erkrankung im Sinne des Paragrafen x Ziffer y der Coronavirus-Impfverordnung“, je nach Priorisierungsstufe. Fallen MS-Erkrankte altersbedingt in eine der drei Gruppen, genügt der Personalausweis.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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