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Epidemische Lage-Fortgeltungsgesetz
Ringen um erhöhte Pflegehilfsmittel-Pauschale
Nach derzeitigem Stand der Dinge läuft zum 31. März die auf 60 Euro erhöhte Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus. Diese Frist wird sich mit dem geplanten Gesetz zur Fortgeltung der die epidemischen Lage betreffenden Maßnahmen zwar verlängern. Doch zunächst sahen die Formulierungshilfen für diesen Gesetzentwurf vor, die erhöhte Pauschale dauerhaft gesetzlich zu verankern. Dass dieser Passus nun verschwunden ist, findet man unter anderem beim Bundesverband Medizintechnologie unverständlich.
Berlin – Erstellt am 15.02.2021, 11:15 Uhr

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Ringen um erhöhte Pflegehilfsmittel-Pauschale
Nach derzeitigem Stand der Dinge läuft zum 31. März die auf 60 Euro erhöhte Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus. Diese Frist wird sich mit dem geplanten Gesetz zur Fortgeltung der die epidemischen Lage betreffenden Maßnahmen zwar verlängern. Doch zunächst sahen die Formulierungshilfen für diesen Gesetzentwurf vor, die erhöhte Pauschale dauerhaft gesetzlich zu verankern. Dass dieser Passus nun verschwunden ist, findet man unter anderem beim Bundesverband Medizintechnologie unverständlich.
Ringen um erhöhte Pflegehilfsmittel-Pauschale
Nach derzeitigem Stand der Dinge läuft zum 31. März die auf 60 Euro erhöhte Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch aus. Diese Frist wird sich mit dem geplanten Gesetz zur Fortgeltung der die epidemischen Lage betreffenden Maßnahmen zwar verlängern. Doch zunächst sahen die Formulierungshilfen für diesen Gesetzentwurf vor, die erhöhte Pauschale dauerhaft gesetzlich zu verankern. Dass dieser Passus nun verschwunden ist, findet man unter anderem beim Bundesverband Medizintechnologie unverständlich.
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