Beratungsleitfaden

Antigentests in der Apotheke – was Apotheker jetzt wissen müssen

Stuttgart - 24.02.2021, 17:50 Uhr

Das BfArM hat mittlerweile die ersten Laien-Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 zugelassen. Auch Apotheken sollen die Tests abgeben. Auf welche Fragen sollten Apotheker vorbereitet sein? (Foto: IMAGO / photonews.at)

Das BfArM hat mittlerweile die ersten Laien-Antigenschnelltests auf SARS-CoV-2 zugelassen. Auch Apotheken sollen die Tests abgeben. Auf welche Fragen sollten Apotheker vorbereitet sein? (Foto: IMAGO / photonews.at)


Seit 3. Februar dürfen Apotheker theoretisch auch Antigentests auf Corona an Laien abgeben. Nun hat das BfArM die ersten drei Antigentests zur nasalen Probennahme zugelassen. Was muss bei der Abgabe beachtet werden? Wie lange behält ein negativer Nachweis seine Aussagekraft? DAZ.online hat die wichtigsten Punkte für eine fundierte Beratung in einem Leitfaden zusammengefasst.

Was weise ich nach?

Antigentests weisen eine akute Infektion nach. Das Testergebnis ist eine Momentaufnahme.

Wie lange hat ein Testergebnis Gültigkeit?

Konkrete Zahlen hierzu gibt es nicht. Das Robert Koch-Institut (RKI) nutzt für PCR-Testungen den Begriff „Momentaufnahme“, ohne diesen jedoch weiter zu spezifizieren. In Österreich sind bereits Antigentests zur Selbstanwendung verfügbar, um sich beispielsweise vor körpernahen Dienstleistungen, wie Friseurbesuchen, „frei zu testen“. Das dortige Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlaubt, dass diese Zutrittstests maximal 48 Stunden (Zeitpunkt der Probenentnahme) alt sind. In einer im Stuttgarter Katharinenhospital durchgeführten Studie sprechen die Wissenschaftler:innen von 24 bis 48 Stunden.

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Wann sind die Tests am zuverlässigsten?

Am zuverlässigsten sind POC-Antigentests bei hoher Viruslast. Laut dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist diese in der präsymptomatischen (1 bis 3 Tage vor Symptombeginn) und frühen symptomatischen Phase der Erkrankung (innerhalb der ersten 5 bis 7 Tage) – vor Beginn der Antikörperbildung – der Fall. Liegt der Symptombeginn länger als sieben Tage zurück, sei eine geringe Viruslast zu erwarten und damit falsch negative Ergebnisse wahrscheinlicher.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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7 Kommentare

Beratung als Dienstleistung

von Jan Kusterer am 25.02.2021 um 8:52 Uhr

Eine Beratung zu einem bei einem Discounter gekauften Schnelltest erfolgt kostenpflichtig. Pharmazeutische Dienstleistung. Beratung mit Vorkasse.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

AW:Und

von Reinhold Wirth am 25.02.2021 um 7:58 Uhr

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die Packungsbeilage und fragen sie ihren Arzt oder Apotheker

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: .

von Thomas Eper am 25.02.2021 um 10:18 Uhr

...oder die Kassiererin bei Lidl.

Und

von Karl Friedrich Müller am 24.02.2021 um 19:19 Uhr

Was muss der Discounter beachten?
Dort sollen sie doch verkauft werden laut Spahn. Die Apotheken sind gar nicht vorgesehen.
Nur, wenn’s mal wieder nicht funktioniert

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Und

von Thomas Kerlag am 24.02.2021 um 19:31 Uhr

Ständig alles kostenlos zu beraten ist dann irgendwann komplett unter der Würde

AW: Und

von Max Ohlendorf am 25.02.2021 um 9:31 Uhr

Zum Glück Beraten wir eben NICHT alles kostenlos, sondern werden durch hunderte beratungs-un-intensive RX-Packungen quersubventioniert. So funktioniert unser System. Niederschwellig, direkt, unkompliziert für den Patienten. Es gibt immer Ausnahmen, aber Patienten die sich in der Apotheke gut aufgehoben und beraten fühlen werden auch bezahlte Dienstleistungen vor Ort wahrnehmen.

AW: Und

von Ekkehard Rücker am 01.03.2021 um 15:08 Uhr

Seit ich mich für Politik interessiere war immer klar, dass im deutschen Gesundeitswesen die Apotheken die Gelackmeierten sein sollen. Seehofer hat es in einem Interview sogar einmal zugegeben!
Wir brauchen uns also gar nicht zu wundern, aber wir sollten zusehen, dass unsere Kinder Berufe mit Zukunft ergreifen!

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