Nach AvP-Insolvenz

BaFin startet Sonderprüfung von Apothekenrechenzentren

Stuttgart - 25.02.2021, 17:30 Uhr

Die BaFin startet nach dem AvP-Skandal eine Sonderprüfungskampagne. Im Visier: Factoringinstitute im Gesundheitsbereich. Unter den Apothekenabrechnern dürften Dr. Güldener und Noventi von der Kampagne betroffen sein. (Foto: IMAGO / Hannelore Förster)

Die BaFin startet nach dem AvP-Skandal eine Sonderprüfungskampagne. Im Visier: Factoringinstitute im Gesundheitsbereich. Unter den Apothekenabrechnern dürften Dr. Güldener und Noventi von der Kampagne betroffen sein. (Foto: IMAGO / Hannelore Förster)


Die Pleite des Apothekenrechenzentrums AvP sorgt immer noch für Nachwehen. Nun beginnt die Finanzaufsicht BaFin mit einer Sonderprüfungskampagne – auch, weil es „Hinweise auf mögliche Mängel“ gebe. Im Visier: Factoringinstitute im Gesundheitsbereich. Unter den Apothekenabrechnern kommen dafür Dr. Güldener und Noventi in Betracht.

Um einen Vorfall wie die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP in Zukunft zu verhindern, will die Finanzaufsicht BaFin mit einer Sonderprüfungskampagne Factoringinstitute im Gesundheitsbereich durchleuchten. Wie das „Handelsblatt“ am gestrigen Mittwoch berichtete, sollen zusätzlich Wirtschaftsprüfer die BaFin bei den Extrakontrollen unterstützen und erste Prüfungsergebnisse noch in diesem Jahr vorlegen. Geprüft wird laut „Handelsblatt“-Bericht das Rechnungswesen sowie die „ordnungsgemäße Geschäftsorganisation“.

Dr. Güldner und Noventi

Wie ein BaFin-Sprecher gegenüber DAZ.online bestätigte, sind von der Sonderprüfung auch Abrechnungsstellen für Apotheken betroffen. Um welche es dabei genau geht, erläutert die Behörde nicht näher. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin verrät jedoch, dass zwei Dienstleister aus dem Apothekenbereich für Sonderprüfungen gemäß § 44 Kreditwesengesetz (KWG) infrage kommen: Sowohl bei Apotheken- und Ärzte-Abrechnungszentrum Dr. Güldener GmbH als auch bei Noventi HealthCare GmbH handelt es sich um Finanzdienstleistungsinstitute mit Factoringerlaubnis, die der BaFin-Aufsicht unterliegen. Andere Apothekenrechenzentren werden als „freigestellte sonstige Institute“ in der Unternehmensdatenbank geführt und sind dementsprechend nicht von der nun anlaufenden Sonderprüfung erfasst.

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Die BaFin betont, dass Sonderprüfungen sowohl anlassbezogen („aus besonderem Grund“) als auch routinemäßig in die Wege geleitet werden. Mit den in § 44 KWG verankerten Sonderprüfungen – auch als „44er-Prüfungen“ bezeichnet – möchte sich die Aufsicht ein umfassenderes, genaueres Bild vom Rechnungswesen und der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der untersuchten Factoringinstitute machen. Dies soll darüber hinaus verhindern, dass Finanzdienstleistungsinstitute, speziell in Krisensituationen, bestimmte Informationen zurückhalten. Dennoch bewerten Branchenbeobachter die aktuelle Initiative als „ungewöhnlich“. Dass sich die BaFin für diesen Schritt entschieden hat, dürfte wohl damit zu tun haben, dass die Behörde auch „Hinweisen auf mögliche Mängel“ nachgehen will.


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