COVID-19-Impfstoff

EU-Arzneibehörde prüft russischen Impfstoff Sputnik V

Amsterdam - 04.03.2021, 14:30 Uhr

Selbst ohne EU-Zulassung wollen einige Länder der EU den Corona-Impfstoff Sputnik V einsetzen, Ungarn impft bereits mit Sputnik V. (Foto: IMAGO / ITAR-TASS)

Selbst ohne EU-Zulassung wollen einige Länder der EU den Corona-Impfstoff Sputnik V einsetzen, Ungarn impft bereits mit Sputnik V. (Foto: IMAGO / ITAR-TASS)


Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) eröffnet ein schnelles Prüfverfahren für den russischen Corona-Impfstoff Sputnik V. Die Entscheidung basiere auf Ergebnissen von Laborversuchen und klinischen Studien bei Erwachsenen, wie die EMA am Donnerstag in Amsterdam mitteilte. Nach den Studien regt Sputnik V die Bildung von Antikörpern gegen das Virus an und kann beim Schutz vor COVID-19 helfen.

Die Experten der EMA werden die Wirksamkeit des russischen Corona-Impfstoffs Sputnik V nach dem schnellen „Rolling-Review-Verfahren“ bewerten. Darüber informiert die Europäische Arzneimittelbehörde am heutigen Donnerstag. Dabei werden Testergebnisse bereits geprüft, auch wenn noch nicht alle Ergebnisse vorliegen und auch kein Zulassungsantrag gestellt wurde. Wann eine Zulassung erfolgen könnte, ist nicht abzusehen.

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Der russische Impfstoff wird bereits in mehreren Ländern außerhalb Russlands gespritzt. Einige EU-Länder wollen das Präparat auch ohne EU-Zulassung anwenden beziehungsweise tun es schon. So impft Ungarn bereits mit der russischen Vakzine. Der Hersteller von Sputnik V hatte zwar mehrfach angegeben, dass ein Antrag bei der EU-Behörde gestellt worden sei. Das war aber laut EMA nicht der Fall. Der russische Hersteller hatte bei der EMA als EU-Partner die Firma R-Pharm Germany GmbH genannt.

In der EU sind bisher drei Corona-Impfstoffe zugelassen worden. Sie stammen von den Herstellern Pfizer/Biontech, Moderna und AstraZeneca. Am 11. März wird die EMA voraussichtlich auch die Zulassung des Impfstoffs des US-Herstellers Johnson&Johnson empfehlen. Dieser wurde jüngst in den USA notfallzugelassen. Die endgültige Entscheidung über eine Zulassung trifft die EU-Kommission; das aber gilt als Formsache.


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