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Seit dem vergangenen Samstag bietet der Discounter-Riese „Aldi“ Corona-Selbsttests an. Und auch wenn seit dem gestrigen Montag einige Lockerungen der Corona-Maßnahmen gelten, die ein Testkonzept voraussetzen, sind die Selbsttests bislang noch kein akzeptiertes Mittel. Sie sollen ausschließlich für den privaten Bereich eingesetzt werden. Zurecht? Ein frei zugänglicher QR-Code auf der Verpackung des Aldi-Tests lässt Böses befürchten.
In den vergangenen Wochen war das Thema Schnelltests in aller Munde. Sie wurden als „Game Changer“ in der Pandemie angepriesen. Auch zahlreiche Apotheken haben in der Zwischenzeit Testzentren eingerichtet. Die Schnelltests sollen ein Baustein sein, um mehr Normalität und Kontakte zu ermöglichen, ehe jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann.
Seit dem Wochenende vertreibt nun zudem der Discounter Aldi Corona-Selbsttests des rheinland-pfälzischen Biotechnologieunternehmens Aesku Diagnostics. Der „Run“ auf die Tests war groß, sodass in den meisten Filialen bereits wenige Minuten nach Öffnung keine Testpackungen mehr zu bekommen waren. Viele Menschen hatten sich wohl erhofft, mit den Selbsttests einen Besuch bei der Kosmetikerin oder ähnliches möglich zu machen.
Selbsttests nicht für körpernahe Dienstleistungen zugelassen?
Doch nun die Überraschung. In einigen Corona-Landesverordnungen sind die Selbsttests nicht als „Fahrkarte“ beispielsweise für eine Kosmetikbehandlung zugelassen. So lautet ein Ausschnitt des entsprechenden Passus in der Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg zur Durchführung körpernaher Dienstleistungen beispielsweise: (…) Der Schnelltest muss in einem Testzentrum oder in einer Teststelle durchgeführt werden. Hier wird auch die Testzeit und das Ergebnis dokumentiert. Private Selbsttests sind nicht zulässig, da hier nicht geprüft werden kann, wann und an wem der Test durchgeführt wurde.
Negatives Ergebnis ohne Test?
Was in der Corona-Landesverordnung beschrieben ist, nämlich „das nicht geprüft werden kann, wann und an wem der Test durchgeführt wurde“ ist beim Aldi-Schnelltest Realität. Wo die Schnelltests eigentlich die Pandemiebekämpfung unterstützen sollen, machen sie es Schummlern denkbar einfach. Auf der Verpackung des Aesku Antigen-Selbsttests ist ein QR-Code abgebildet mit dem Hinweis „Bitte scanne mich“. So gelangt man auf eine Unterseite von „ichtestemichselbst.de“ und kann sich dort selbst ein Zertifikat ausstellen – allerdings auch ohne je im Besitz einer Packung gewesen zu sein oder einen Test durchgeführt zu haben. Es reicht, den QR-Code auf einem Foto von einer Packung einzuscannen und schon kann man sich beliebig viele negative Testergebnisse bescheinigen. Das funktioniert wie folgt. Auf der über den QR-Code erreichbaren Seite von „ichtestemichselbst.de“ müssen die Kund:innen zwei Fragen beantworten. Die erste Frage lautet: „War der Test positiv?“ Klickt man auf „Ja“, wird man aufgefordert, umgehend einen Arzt aufzusuchen. Man kann jedoch problemlos zurückgehen und sich umentscheiden. Klickt man „Nein“ an, gelangt man zur zweiten Frage. Diese lautet: „Haben Sie den Test eigenständig durchgeführt“. Die Antwort scheint hier aber keinen Einfluss auf das weitere Verfahren zu haben. Man gelangt dann auf die nächste Seite, auf der sich das „Testzertifikat“ herunterladen lässt. „Sichern Sie jetzt Ihr Testzertifikat zur Legitimierung in Geschäften für die nächsten sechs Stunden“, heißt es auf der Seite. Um sich bei einem Dritten zu legitimieren, soll man hier eine Führerschein- oder Personalausweisnummer eingeben. Es reicht jedoch aus, einen Fantasienamen oder die Ziffern 1234567 einzugeben. Man kann sich auf diese Art und Weise beliebig viele negative Testzertifikate bescheinigen.
Selbsttest bald Baustein der Teststrategie?
Auf der Internetseite von Aesku Diagnostic heißt es schon heute, dass die „Selbsttest App als Eintrittskarte“ gelte. Sie stelle nach erfolgtem negativen Test auf dem Smartphone ein Zertifikat zur Verfügung, „aus dem die Testung, ihr Zeitpunkt und die Dauer der Gültigkeit ersichtlich sind“. Damit soll der Zutritt zu folgenden „Events“ möglich sein: Restaurant/Biergarten, Konzert/Theater, Sportveranstaltungen, Friseur, Einkaufen, Nagelstudios, Fahrschulen, Kino und Kosmetik. Persönliche Daten würden nicht erhoben. Auch, wenn die Selbsttests bislang in der Praxis noch keinerlei Einsatzmöglichkeiten finden – allein dass es möglich ist, sich einen negativen Corona-Test zu bescheinigen, ohne sich getestet zu haben, erscheint dem eigentlichen Zweck – der Pandemiebekämpfung – absolut im Weg zu stehen. Sollten die Selbsttests also in die Teststrategie von Bund und Ländern Eingang finden, gibt es hier noch Nachholbedarf. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich zu einer entsprechenden Anfrage der Redaktion bislang noch nicht geäußert.
7 Kommentare
Sein Wille geschehe - egal was auf der Welt passiert.
von ratatosk am 10.03.2021 um 10:14 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Sein Wille geschehe - egal was auf der
von Marianne Bergström am 13.03.2021 um 19:01 Uhr
Disqualifikation als Vertriebsweg
von Norbert Veicht am 10.03.2021 um 9:57 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 4 Antworten
AW: Disqualifikation als Vertriebsweg
von Romina am 10.03.2021 um 10:35 Uhr
AW: Disqualifikation als Vertriebsweg - ist es auch
von ratatosk am 10.03.2021 um 11:59 Uhr
AW: Disqualifikation als Vertriebsweg
von Stefan am 10.03.2021 um 19:08 Uhr
AW: Disqualifikation als Vertriebsweg
von Thomas Kerlag am 14.03.2021 um 15:34 Uhr
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