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Kleine Schnupfennasen
Keine Schnelltests von Kindergartenkindern und Schülern in der Apotheke
Kinder mit Erkältungssymptomen dürfen in Bayern nur in den Kindergarten und in die Schule, wenn sie einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorweisen können. Die Apotheken wiederum dürfen eigentlich nur symptomlose Personen testen. Was gilt für kleine Schnupfennasen?
In Bayern dürfen neuerdings Kinder, die Erkältungssymptome aufweisen, erst wieder eine Kindertagesstätte besuchen, wenn sicher ist, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind. Im „Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung …“ des bayerischen Sozialministeriums (Stand 11. März) steht: „Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch der Kindertageseinrichtung/HPT für alle Kinder nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise PoC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.“ Ausgenommen davon sind Schnupfen oder Husten allergischer Ursache (zum Beispiel Heuschnupfen), eine verstopfte Nasenatmung ohne Fieber sowie ein gelegentliches Husten, Halskratzen oder Räuspern – bei diesen Symptomen darf also die Kindertageseinrichtung/HPT ohne Test besucht werden.
Kultusministerium verweist auf Testzentren
Ähnliche Regeln gelten für die Schule: Laut Mitteilung des bayerischen Kultusministeriums dürfen Schüler mit „mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten)“ nur zur Schule, wenn sie „ein negatives Testergebnis auf Basis eines PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests“ vorlegen. Ausnahmen sind auch hier Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (zum Beispiel Heuschnupfen), verstopfte Nasenatmung (ohne Fieber) sowie gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern. Als Fußnote steht bei den PoC-Antigen-Schnelltests: „Durchführung eines solchen Tests z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen.“
Lokale Testzentren oder andere geeignete Stellen – darunter fallen natürlich auch die Apotheken. Folglich meldete die Deutsche Presse-Agentur am vergangenen Montag dazu: „Kinder und Jugendliche mit Erkältung müssen vor dem Schulbesuch in Bayern künftig einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Test müsse im Testzentrum, in Apotheken oder bei Ärzten durchgeführt werden, teilte das Kultusministerium am Freitag in München mit.“ Da diese Meldung über die Medien verbreitet wurde, dürften alsbald kleine und auch größere Schnupfennasen in den bayerischen Apotheke vorstellig werden, um dort den Eintrittstest für Kindergarten oder Schule zu bekommen.
Nur Ärzte dürfen testen
Doch bekanntlich dürfen Apotheken nur symptomlose Personen testen – gibt es etwa eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche ohne massive Krankheitssymptome? DAZ.online hat beim bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt. Das Ergebnis: Die Apotheken bleiben außen vor.
Eine Ministeriumssprecherin teilte mit: „Eltern, die ihre symptomfreien Kinder vor dem Besuch der Kita testen möchten, erhalten hierzu grundsätzlich unabhängig vom Alter der Kinder die Möglichkeit in den lokalen Testzentren oder bei den teilnehmenden Ärzten und Apothekern. (…) Sollten die Kinder Symptome zeigen, entscheidet der behandelnde Arzt, welche Maßnahmen zu treffen sind. Hierbei wird regelmäßig ein PCR-Test erfolgen, dessen Kosten die entsprechende Krankenkasse übernimmt.“ Die Sprecherin bestätigte auf Nachfrage, dass dies nicht nur für Kindergartenkinder, sondern gleichermaßen für Schüler gilt.
Das würde allerdings bedeuten, dass die Eltern in der Regel mindestens einen Tag warten müssen, bis das Ergebnis vorliegt. In der Praxis heißt das, dass die Kinderbetreuung ausfällt, was für berufstätige Eltern enorm belastend ist, und dass Schüler Unterricht versäumen. Dies hat offenbar auch das bayerische Gesundheitsministerium erkannt und will deshalb ermöglichen, dass in solchen Fällen auch ein PoC-Antigentests durchgeführt werden kann – allerdings auch nur beim Arzt: „Parallel dazu ist das bayerische Gesundheitsministerium schon beim Bund vorstellig geworden, damit von vertragsärztlichen Leistungserbringern durchgeführte PoC-Antigentests möglichst zeitnah ebenfalls im Rahmen der ambulanten Krankenbehandlung zulasten der GKV abgerechnet werden können. Bis dahin arbeiten wir an einem bayerischen Angebot.“
4 Kommentare
Redaktion?
von Stefan Haydn am 18.03.2021 um 8:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Redaktion
von Redaktion DAZ.online am 18.03.2021 um 9:49 Uhr
AW: ebelonosova39@gmail.com
von Christiane Pflug am 17.03.2021 um 20:05 Uhr
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