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Recherchen von NDR, WDR und SZ
Spahn beschloss Maskenausgabe über Apotheken wohl im Alleingang
Bundesgesundheitsminister Spahn soll sich nach Informationen des Rechercheverbunds von NDR, WDR und SZ bei der Ausgabe von Schutzmasken an Risikopatient:innen und Senior:innen über die Apotheken über alle Bedenken, auch aus seinem eigenen Haus, hinweggesetzt und die Aktion im Alleingang beschlossen haben – inklusive der umstrittenen Vergütung für die Apotheken von ursprünglich 6 Euro je Maske. Darüber berichtet unter anderem die „Tagesschau“.
Derzeit steht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) öffentlich unter Druck - nicht nur, weil seine Schnelltest-Strategie noch immer nicht überall richtig greift. Jetzt setzt der Rechercheverbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) noch eins drauf: Offenbar hat Spahn sich bei der Masken-Verteilaktion über die Apotheken über die Warnungen der Fachberater aus seinem eigenen Ministerium hinweggesetzt, auch was den Preis von 6 Euro je Maske betrifft. Das geht aus internen Unterlagen hervor, die NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) nach eigenen Angaben mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes erlangten. „Sie zeigen, dass Spahn die Aktion gegen das Votum der Beamten persönlich durchsetzte“, schreibt etwa die „Tagesschau“.
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Per Verordnung ließ der Minister ab Mitte Dezember Schutzmasken über die Apotheken ausgeben – zunächst an Risikopatient:innen und Senior:innen, später folgten ALG-II-Empfänger:innen. Nicht nur das Apothekenpersonal, auch die Maskenhersteller waren überrumpelt und mussten binnen weniger Tage Schutzmasken für mehr als 30 Millionen Bürger:innen organisieren. Die ursprünglich geplante Vergütung für die Apotheken von 6 Euro brutto je Maske musste Spahn bereits Ende Januar auf 3,90 Euro brutto eindampfen, nachdem der den Preis gegen Kritik aus der Opposition, der Öffentlichkeit und selbst den eigenen Regierungsreihen nicht länger verteidigen konnte.
Bereits kurz nachdem der Verordnungsentwurf im Dezember vorlag, reichte die Grünen-Fraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage ein und erkundigte sich unter anderem, wie denn der Minister darauf komme, den Apotheken 6 Euro brutto je Maske zu zahlen. Im Januar antwortete das Bundesgesundheitsministerium: „Der Erstattungspreis von 6 Euro je Maske einschließlich Umsatzsteuer geht wesentlich auf eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Markterhebung zurück“, schrieb der zuständige Staatssekretär Thomas Gebhart. „Diese ergab zu den Preisentwicklungen in den unterschiedlichen Maskenklassen zum Stichtag 9. Oktober 2020 einen Durchschnittspreis für FFP2-Masken von 4,29 Euro.“ Die herangezogenen Quellen umfassten dabei laut Gebhart vorrangig die Angebote reiner Internet-Anbieter. „Hingegen werden die vom Bund finanzierten Masken über die Apotheken abgegeben. Daher waren bei der Festsetzung der Vergütungshöhe die Beschaffungskosten, die Kosten für die Beratungsleistung gegenüber den Anspruchsberechtigten und die Kosten für den Abrechnungsweg über die Apothekenrechenzentren zu berücksichtigen.“
6 Kommentare
Auch Impfen dürfen nicht nur Masken verkaufen!
von Barbaros Orhon am 21.03.2021 um 12:53 Uhr
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Absurde Debatte
von ratatosk am 19.03.2021 um 8:48 Uhr
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Minister-Entscheidungen
von Hannes Krautner am 18.03.2021 um 11:54 Uhr
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von Anita Peter am 18.03.2021 um 10:51 Uhr
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AW: Kommentare
von Peter Hausmann am 18.03.2021 um 11:37 Uhr
AW: .
von Anita Peter am 18.03.2021 um 11:43 Uhr
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