COVID-19-Vakzinen in den Arztpraxen

Wer darf die Impfstoffe bestellen?

Berlin - 26.03.2021, 16:00 Uhr

Nach Angaben von LAV und KV Schleswig-Holstein ist die Bestellmöglichkeit an das Vorhandensein einer lebenslangen Arztnummer (LANR) geknüpft – unabhängig davon, wie viele Hausärzte sich eine Betriebsstätte teilen. (Foto: IMAGO / ZUMA Wire)

Nach Angaben von LAV und KV Schleswig-Holstein ist die Bestellmöglichkeit an das Vorhandensein einer lebenslangen Arztnummer (LANR) geknüpft – unabhängig davon, wie viele Hausärzte sich eine Betriebsstätte teilen. (Foto: IMAGO / ZUMA Wire)


Bis kommenden Dienstag sammeln Apotheken Bestellungen aus Arztpraxen für COVID-19-Impfstoffe, die in der Woche nach Ostern verimpft werden sollen. Das stellt die Bezugsapotheken vor die Frage, wer eigentlich bestellen darf: jede Betriebsstätte oder jeder Arzt? Und was gilt für Ärzte, die nicht an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen? Den hohen Informationsbedarf haben auch der Apothekerverband Schleswig-Holstein und die Kassenärztliche Vereinigung im Bundesland erkannt und ihre jeweiligen Mitglieder angeschrieben.

Mit der Belieferung von Arztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen müssen sich die Apotheken – wie so oft während der Pandemie – kurzfristig auf eine neue Aufgabe einstellen. Und wieder einmal sehen sie sich bei der praktischen Umsetzung mit bisher nicht ausreichend beantworteten Fragen konfrontiert. Eine davon lautet: Wer darf eigentlich Impfstoffe bestellen? Hausärzte? Fachärzte? Betriebsärzte? Privatärzte? Jeder Arzt und jede Ärztin einzeln oder die Betriebsstätte in ihrer Gesamtheit?

Wie Bund und Länder bereits am vergangenen Freitag in einer Telefonschalte vereinbart hatten, sollen zum ambulanten Impfstart ausschließlich niedergelassene Hausärzt:innen tätig werden. „Bei steigenden Impfstoffmengen werden auch die Fachärzte sowie Betriebsärzte entsprechend einbezogen“, heißt es in dem Beschluss. Diesbezüglich dürfte somit alles klar sein. Doch gilt die Bestellberechtigung für Hausärzte nun je Betriebsstätte oder je Arzt?

Bestellberechtigung an LANR geknüpft

Nach Angaben des Landesapothekerverbands (LAV) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein ist die Bestellmöglichkeit an das Vorhandensein einer lebenslangen Arztnummer (LANR) geknüpft – unabhängig davon, wie viele Hausärzte sich eine Betriebsstätte teilen. „Mit unserer gestern gestarteten Abfrage haben wir Sie gebeten, uns die Zahl der von Ihnen zu versorgenden Arztpraxen zu melden“, schreibt der LAV SH. „Dies hat die Frage aufgeworfen, ob die Zahl der zu beliefernden Arztpraxen oder die Zahl der darin jeweils tätigen Hausärzte gemeint ist. Dazu hat uns die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass jede Hausärztin bzw. jeder Hausarzt mit eigener lebenslanger Arztnummer für den COVID-Impfstoff bestellberechtigt ist.“ Auch im Infoschreiben der KVSH ist von einer Bestellmöglichkeit von 18 bis 50 Dosen pro LANR die Rede.

Zudem geht der LAV davon aus, dass Privatärzte an der Impfkampagne zunächst nicht beteiligt sein werden. Eindeutig geklärt ist dieser Punkt aber offenbar noch nicht: Wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gegenüber DAZ.online mitteilt, werde dies „aktuell noch geprüft“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält sich ebenfalls bedeckt: „Für die Privatärzte können wir nicht sprechen“, so die Antwort der KBV auf eine Anfrage von DAZ.online. „Derzeit fragen die KVen bei den niedergelassenen Vertragsärzten ab, wer sich an Impfungen beteiligt. Da aber nur eine sehr geringe Menge an Impfstoffen zunächst in die Praxen geliefert wird, werden sich zunächst schwerpunktmäßig eher niedergelassene Hausärzte beteiligen.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Kein Impfstoff fuer Privataerzte

von Krimmer Herbert am 14.04.2021 um 15:01 Uhr

Unglaublich , rechtwidrig, das muss Konsequenzen haben

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Coronaimpfung diurch Hausärzte

von John am 03.04.2021 um 16:16 Uhr

Ich bin 77 Jahre alt, habe starke Rhythmusstörungen und Haarzell Leukämie.
Meine Hausärztin soll mich nicht impfen dürfen, weil sie Privatärztin ist
Ich bin Patient mit eingestuft „hohe Priorität“
Ist das korrekt?
Herr Minister Spahn äußert sich: Ich freue mich,,dass der. Herr Bundespräsident (68) geimpfte wurde.
Jetzt bin ich also Mensch 2.Klasse
Ich habe dem Staat fast 50 Jahre gedient

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Impfberechtigung nur für KV-Ärzte

von Max Werkmueller am 01.04.2021 um 19:08 Uhr

Offenbar sieht die aktuelle Fassung der ImpSchVO einen Ausschluss privatärztlicher Praxen vor. Dies dürfte - zumal eine amtliche Begründung fehlt - verfassungswidrig sein, da es - unter anderem - gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 GG verstößt. Was für Frisöre im Vergleich zum Einzelhandel schon gilt muss erst Recht innerhalb derselben Berufsgruppe gelten. Ich empfehle jedem Privatarzt gegen die Verordnung gerichtlich vorzugehen (einstweiliger Rechtsschutz gem. Paragraf 80 VwGO).

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AW: Impfberechtigung nur für KV-Ärzte

von Sonja Droste am 02.04.2021 um 0:03 Uhr

Bin nach 22 Jahren hausaerztlicher Tätigkeit zutiefst von diesem Beschluss getroffen worden.
Habe heute allen meinen Patienten von meinen Priorisierungslisten geraten sich beim impfzentrum oder einem Kassenarzt zu melden. Viele meiner Patienten haben am Telefon geweint. Andere waren zutiefst verärgert. Ich bin fuer sie der Hausarzt!
Mir dann heute Mittag den grinsenden Herrn Spahn in der Pressekonferenz anzuschauen, der verkündet auch privataerzte sollen demnächst mit in die Impfung eingebunden werden empfand ich als zynisch. Er hatte Stunden zuvor die impfverordnung geändert damit wir privataerzte nicht impfen dürfen....den Apothekern die uns trotzdem beliefern wurden sofort Bußgelder in Aussicht gestellt.
Was ist das fuer ein Staat in dem ich jetzt leben muss????????

impfen durch Privatärzte

von g.hilger am 01.04.2021 um 18:59 Uhr

Heiliger Bürokratius.
Einerseits sollen so schnell wie alle Menschen geimpft werden. Andererseits wird geprüft und geprüft und ...
Warum werden nicht Privatärzte, Betriebsärzte mit Impfstoff versorgt, der in Impotenten nicht genutzt wurde?
Die Ministerien prüfen uns im wahrsten Sinne des Wortes noch zu Tode.

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