Impfen in den Arztpraxen

Wer rekonstituiert Comirnaty?

Berlin - 26.03.2021, 13:00 Uhr

Wer übernimmt die Rekonstitution von Comirnaty – Apotheken oder Arztpraxen? (Foto: IMAGO / Eibner)

Wer übernimmt die Rekonstitution von Comirnaty – Apotheken oder Arztpraxen? (Foto: IMAGO / Eibner)


In der Woche nach Ostern soll es losgehen – dann erreichen voraussichtlich die ersten Impfstoffdosen gegen COVID-19 die Apotheken, die diese schnellstmöglich an die Arztpraxen weiterleiten sollen. Zunächst wird es sich dabei hauptsächlich um das Präparat Comirnaty von Biontech/Pfizer handeln. Eine Frage beschäftigt das pharmazeutische Personal: Wer ist für die Rekonstitution zuständig?

Seit gestern liegt das Organisationsmodell zur Bereitstellung der COVID-19-Impfstoffe in den Arztpraxen vor, das die ABDA, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) mit dem BMG abgestimmt haben. Demnach sollen die Praxen wöchentlich Impfstoffe bei den Apotheken ordern können, die diese Bestellung wiederum an den Großhändler weiterleiten, der sie hauptsächlich beliefert. Wenn die Impfstoffdosen in der darauffolgenden Woche in den Apotheken eintreffen, sollen diese sie noch am selben Tag an die Ärzt:innen weiterreichen.

Für Verwirrung unter den Apotheker:innen sorgt jetzt unter anderem ein Bericht der „Berliner Morgenpost“: Darin heißt es, die Apotheken seien dafür zuständig, den Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer aufzutauen, mit Kochsalz zu verdünnen und in Einmalspritzen aufzuziehen. Woher die Zeitung diese Information nimmt, ist nicht konkret angegeben.

Sind tatsächlich die Apotheken zuständig für die Rekonstitution des Impfstoffs? Aus dem Konzept, das die ABDA auf ihrer Website veröffentlicht hat, ist das nicht herauszulesen. Im Gegenteil: Aus einer grafischen Darstellung der Abläufe in dem Dokument geht hervor, dass die Arztpraxen diese Aufgabe übernehmen werden. Auf Anfrage stellt die ABDA klar:


Die Auslieferung der Impfstoffe an die Apotheken erfolgt bei 2 °C bis 8 ° C. Aufgetauter Impfstoff darf nicht wieder eingefroren werden. Der Impfstoff ist gekühlt bei 2 °C bis 8 °C direkt weiter an die Arztpraxen auszuliefern. Die Arztpraxen sollen die ungeöffneten Vials ebenfalls bei diesen Temperaturen lagern.

ABDA-Pressestelle


Die Vials sollen also ungeöffnet an die Praxen weitergegeben werden. Damit ist eine Rekonstitution in den Apotheken ausgeschlossen. Die KBV informiert die Beschäftigten in den Arztpraxen auf ihrer Website über das Vorgehen bei der Vorbereitung und Verabreichung der Impfdosen, sowohl bei Comirnaty von Biontech/Pfizer als auch bei der COVID-19-Vaccine AstraZeneca.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Wer rekonstituiert

von Bernd Küsgens am 30.03.2021 um 12:15 Uhr

Dürfen Arzte neuerdings Arzneimittel herstellen. Bisher hat nur pharmazeutisches Personal unter Aufsicht und Verantwortung von Approbierten Apothekern rekonstituieren dürfen.
Aber es scheint ja so zu sein, das das Arzneimittelgesetz durch Minister außer Kraft gesetzt werden darf. Oder bin ich nur zu blöde, den neuesten Schwenck im Gesundheitswesen zu verstehen?

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