Knapp 5 Milliarden Euro

Rabattverträge: Rekord-Einsparungen trotz Corona-Sonderregeln

Berlin - 29.03.2021, 12:45 Uhr

Den Großteil der Ersparnis von knapp 5 Milliarden Euro teilen sich die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und Ersatzkassen (vdek) mit je 2 Milliarden Euro. (Foto: Schelbert)

Den Großteil der Ersparnis von knapp 5 Milliarden Euro teilen sich die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und Ersatzkassen (vdek) mit je 2 Milliarden Euro. (Foto: Schelbert)


Trotz Abgabeerleichterungen für die Apotheken sparte die Gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2020 so viel Geld mit Rabattverträgen ein wie nie zuvor. Vor diesem Hintergrund fordert der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Thomas Dittrich, die Regelungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung zu verstetigen.

Derzeit genießen die Apotheken ungewohnt viel Beinfreiheit bei der Belieferung von Kassenrezepten: Nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung dürfen sie seit nunmehr einem Jahr von den geltenden Rabattverträgen der Kassen abweichen, wenn sie keines der begünstigten Präparate vorrätig haben. Statt das rabattierte Arzneimittel zu bestellen, ist es ihnen nach der Verordnung gestattet, einen Lagerartikel abzugeben. Damit soll verhindert werden, dass sich die Versicherten einem unnötigen Infektionsrisiko aussetzen, wenn sie noch einmal zur Apotheke kommen müssen.

Die Befürchtungen der Kassen, die lange Leine für die Apotheken werde eine Kostenexplosion nach sich ziehen, hat sich offenbar nicht bewahrheitet: Wie die ABDA am heutigen Montag in einer Pressemitteilung informiert, sparten die Kostenträger im vergangenen Jahr sogar so viel Geld durch die Umsetzung der Rabattverträge ein wie nie zuvor. „Mit 4,966 Milliarden Euro liegen die Minderausgaben leicht über denen des Vorjahres (2019: 4,965 Mrd. Euro)“, schreibt die Standesvertretung. Basis der Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) sind nach eigenen Angaben vorläufige Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums.

Wer profitiert am meisten?

Den Großteil der Ersparnis von knapp 5 Milliarden Euro teilen sich demnach die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und Ersatzkassen (vdek) mit je 2 Milliarden Euro. Der übrige Betrag entfalle auf Betriebs-, Innungs- und Landwirtschaftskrankenkassen sowie die Knappschaft. „Im Corona-Jahr 2020 haben Lieferengpässe und Lockdowns die sichere Versorgung der Menschen mit lebenswichtigen Arzneimitteln noch schwieriger gemacht als sonst“, sagt DAV-Chef Thomas Dittrich. „Dass sie dennoch gut funktioniert hat, ist auch auf das Aussetzen der strengen sozialrechtlichen Regeln im Umgang mit Rabattarzneimitteln seit Ende April 2020 zurückzuführen.“

Dittrich fordert, die Erleichterungen für die Apotheken auch über das Ende der Pandemie hinaus beizubehalten. „Diese ‚Beinfreiheit‘ ist im Moment an die Fortgeltung der epidemischen Lage gekoppelt, wir brauchen sie aber auch langfristig über die Pandemie hinaus. Dass sie in keiner Weise kostentreibend wirkt, belegt der neue Rekord bei den Rabatteinsparungen.“


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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