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Sonderregeln ausgelaufen
Apotheken dürfen keine Mittel zur Händedesinfektion mehr herstellen
Seit heute dürfen Apotheken keine Händedesinfektionsmittel mehr anfertigen. Nach Angaben der Bundesstelle für Chemikalien hat die Bundesregierung mit Blick auf die Marktsituation beschlossen, die entsprechenden Sonderregeln auslaufen zu lassen. Abverkaufen dürfen Apotheken nur noch selbst hergestellte Mittel auf Ethanolbasis, sofern diese den Vorschriften der EU-Biozidverordnung entsprechen.
Als im Februar des vergangenen Jahres Desinfektionsmittel in Deutschland knapp wurden, sprangen die Apotheken in die Bresche: Nachdem die Bundesstelle für Chemikalien, die an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt ist, per Allgemeinverfügung den Weg frei machte für die Herstellung in den Laboren der Betriebe, waren diese zur Stelle und halfen, den Versorgungsengpass zu beheben.
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Zumindest die Sonderregeln für die Produktion von Händedesinfektionsmitteln wurde Ende September noch einmal verlängert. Doch auch damit ist jetzt Schluss: Seit heute gelten wieder die strengen Vorschriften der EU-Biozidverordnung. Apotheken dürfen demnach keine Mittel zur Händedesinfektion mehr anfertigen. Die Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln ist schon seit Oktober wieder untersagt, da es keine konkreten Hinweise auf einen entsprechenden Mangel mehr gegeben habe. Aktuelle Informationen zur Marktsituation deuten laut BAuA darauf hin, dass sich die Situation inzwischen auch für Mittel zur hygienischen Händedesinfektion entspannt hat.
„Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 in Deutschland hatte die Bundesregierung eine verstärkte Nachfrage nach Desinfektionsmitteln zur Hände- und Flächendesinfektion beobachtet, die mit den damals verfügbaren Ressourcen unter der aktuellen Regulierung nicht ausreichend bedient werden konnte“, schreibt die Bundesoberbehörde auf ihrer Website. „Aus diesem Grund erließ die BAuA kurzfristig Allgemeinverfügungen für Ausnahmeregelungen nach Artikel 55 Abs. 1 der EU-Biozidverordnung, um Apotheken, der pharmazeutischen und chemischen Industrie sowie Personen des öffentlichen Rechts die Herstellung und das Bereitstellen auf dem Markt von zusätzlichen Desinfektionsmitteln zu ermöglichen.“
Aktuell sei es nach Erkenntnissen der BAuA jedoch nicht nötig, die Sonderregeln zu verlängern. „Die Bundesregierung sieht zurzeit die Voraussetzungen für eine neue Allgemeinverfügung nach dem 5. April 2021 als nicht gegeben. Sie beobachtet aber weiterhin die Entwicklung auf dem Markt, um bei neuen Engpässen gegebenenfalls kurzfristig zu reagieren“, heißt es.
3 Kommentare
Verbot für Apotheken, DesiMIttel herzustellen
von Volker Camphausen am 06.04.2021 um 19:39 Uhr
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AW: Verbote, Verbote Verbote, Verbot für Apotheken, DesiMIttel
von Bernd Jas am 07.04.2021 um 9:03 Uhr
Lernkurfe leider negativ
von ratatosk am 06.04.2021 um 18:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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