Rezepte noch nicht bedrucken

Abrechnung der Corona-Impfstoff-Rezepte: Apotheken müssen sich noch gedulden

Berlin - 15.04.2021, 17:00 Uhr

(Foto: IMAGO / CTK Photo)

(Foto: IMAGO / CTK Photo)


6,58 Euro für jedes Vial Corona-Impfstoff, das sie bestellen und an die Arztpraxen ausliefern, sollen die Apotheken bekommen. Doch auf das Geld müssen die Betriebe wohl noch ein bisschen warten: Der Apothekerverband Nordrhein tritt unter Verweis auf die ABDA auf die Bremse und rät den Apotheken, die COVID-19-Impfstoffrezepte noch nicht zu bedrucken. Offenbar müssen noch einige Fragen geklärt werden.

Eigentlich sollten heute die letzten Details zur Abrechnung der Corona-Impfstoff-Rezepte bekannt gegeben werden – doch daraus wurde nichts. Wie der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) informiert, sollen Apotheken die Rezepte noch zurückhalten und nicht in die Abrechnung geben. „Bitte warten Sie mit der Bedruckung der Rezepte bis Anfang der kommenden Woche, da bis dahin die entsprechenden Daten im Artikelstamm hinterlegt werden und auch in der Warenwirtschaft eingespielt werden sollen“, schreibt der AVNR an seine Mitglieder. „Seitens der ABDA wurden wir auch darüber informiert, dass ggf. noch weitere Hinweise zum Abrechnungsprozedere übermittelt werden.“

Mehr zum Thema

Nach Informationen von DAZ.online scheitert es derzeit unter anderem noch an der korrekten IK-Nummer für das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), das als Kostenträger auf den Rezepten genannt werden soll. Auch umsatzsteuerrechtliche Fragen gilt es dem Vernehmen nach noch zu klären.

Die Grundzüge der Abrechnung von COVID-19-Impfstoffen hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits Anfang April in der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) abgesteckt. Demnach erhalten die Apotheken für die Belieferung der Arztpraxen mit den COVID-19-Impfstoffen zunächst 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial Comirnaty (PZN 17377588) beziehungsweise Vaxzevria (PZN 17377625). Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Bis zum 17. Mai 2021 muss die ABDA dem BMG eine Aufstellung vorlegen, aus der der tatsächliche Aufwand in den Apotheken hervorgeht. Auf Basis dieser Aufstellung behält sich das Ministerium vor, das Honorar für die Apotheken anzupassen.

Einen ähnlichen Mechanismus hat das BMG auch für die Vergütung des Großhandels eingebaut. Dieser soll bis zum 15. Juni 2021 eine entsprechende Aufstellung einreichen. Bis dahin erhalten die Großhändler zunächst vom 1. April bis 9. Mai 9,65 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je kühlpflichtige Durchstechflasche und 11,55 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial, das ultra- oder tiefgekühlt zu lagern ist. Ab dem 10. Mai sind pauschal 6,55 Euro netto je Vial vorgesehen, das der Großhandel an die Apotheken liefert. Zusätzlich gibt es über den gesamten Zeitraum 1,65 Euro netto je Durchstechflasche für das mitzuliefernde Impfzubehör. Abgerechnet wird über die Apotheken.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Neue Coronavirus-Impfverordnung

Keine Bewegung bei der Apothekenvergütung

Referentenentwurf für neue Coronavirus-Impfverordnung

BMG regelt Vergütung für Impfstofflieferung an Betriebs- und Privatärzte

COVID-19-Impfstoffe für Arztpraxen und Betriebsärzte

Apotheken sollen 1 Euro mehr pro Vial erhalten

Priorisierung fällt, Betriebs- und Privatärzte an Bord – Vergütungsanpassung bleibt aus

Neue Impfverordnung, alte Vergütung

Versorgung der Ärzteschaft mit COVID-19-Impfstoffen

ABDA fordert „deutliche“ Vergütungserhöhung ab 1. Juli

COVID-19-Impfstoffbelieferung der Praxen

Abrechnungsgebühren: ARZ Haan korrigiert nach unten

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.