Corona-Impfungen in den Arztpraxen

Kalenderwoche 17: BMG streicht AstraZeneca

Berlin - 17.04.2021, 10:00 Uhr

In der Kalenderwoche 17 wird es kein Vaxzevria für die Niedergelassenen geben. (Foto: IMAGO / Antonio Balasco)

In der Kalenderwoche 17 wird es kein Vaxzevria für die Niedergelassenen geben. (Foto: IMAGO / Antonio Balasco)


In der Kalenderwoche 17 (26. April bis 2. Mai) wird es nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung keinen COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca für die Niedergelassenen geben. Das betrifft die Bestellungen, die bis 20. April in den Apotheken eingegangen sein müssen.

Gerade erst hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Apothekerverband darüber informiert, dass niedergelassene Ärzt:innen ab der kommenden Woche die COVID-19-Vakzinen impfstoffspezifisch bestellen sollen – nun ist alles anders: Wie die KBV in ihren Praxisnachrichten meldet, hat das Bundesministerium für Gesundheit kurzfristig die Lieferung des AstraZeneca-Impfstoffs für die Kalenderwoche 17 abgeblasen.

Mehr zum Thema

Das bedeutet: In der Woche vom 26. April bis 2. Mai wird es kein Vaxzevria, sondern ausschließlich Comirnaty von Biontech/Pfizer für die Arztpraxen geben. Allerdings stockt das BMG die Liefermenge von Comirnaty auf zwei Millionen Dosen auf. Ursprünglich waren insgesamt 1,5 Millionen Impfdosen eingeplant, davon drei Viertel Biontech/Pfizer und ein Viertel AstraZeneca. Über die Hintergründe der Änderung ist nichts bekannt.

„Durch die höhere Liefermenge können Vertragsärzte nunmehr vier bis acht Vials und damit 24 bis 48 Impfstoffdosen für die Woche vom 26. April bis 2. Mai ordern“, schreibt die KBV. Weiterhin gilt: Die Bestellung soll unter Angabe des Impfstoffnamens erfolgen. Ärzte, die ihre Bestellung für die betreffende Woche bereits bei ihrer Apotheke aufgegeben haben und jetzt ändern wollen, können laut KBV ein neues Rezept einreichen. „Sie schreiben dazu auf das neue Formular ‚Austausch gegen das Rezept vom XX. April 2021‘. Dies sollte in Rücksprache mit dem Apotheker erfolgen.“

Für Ärzte, die ihre Bestellung nicht ändern, bleibt die Bestellmenge für den Impfstoff von Biontech/Pfizer demnach unverändert bestehen. Die Bestellung des Impfstoffs von AstraZeneca entfällt ersatzlos.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

???

von Dr.Diefenbach am 17.04.2021 um 13:51 Uhr

Man fragt sich ,wie weit die Peinlichkeiten der "Entscheider" noch reichen werden.Sicher ist dass in der abgelaufenen Woche bisher(!!!) vier Mal das Ordersystem für zwei Impfstoffe geändert wurde.Insofern steht fest, dass es immer schwieriger wird,Sachverhalte jeglicher Art als seriös und tatsächlich anzuerkennen.Bleibt nur die Hoffnung, dass wenigstens der Impfstoff an sich sich von dem humanen Herumgeeiere nicht ablenken lässt und wirkt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.