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Abrechnung der COVID-19-Impfstoffe
Kostenträger-IK sorgt für Irritationen unter Ärzten und Apothekern
Seit gestern sind die Regeln für die Abrechnung der Corona-Impfstoffe bekannt – doch ein Punkt scheint unter Ärzt:innen und Apotheker:innen für Verwirrung zu sorgen: die Kostenträger-IK-Nummer für das BAS. DAZ.online hat bei der KBV nachgefragt, weshalb in den kommenden Wochen viele Rezepte in den Apotheken ankommen dürften, die mit dem falschen IK bedruckt sind, und wie mit diesen Formularen zu verfahren ist.
Berlin – 22.04.2021, 15:00 Uhr

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Bereits am gestrigen Mittwoch berichtete DAZ.online über einen ABDA-Leitfaden für das Bedrucken der Rezepte für COVID-19-Impfstoffe. Das ARZ Haan stellt den Apotheken jetzt eine Ausfüllhilfe bereit, um sie bestmöglich zu unterstützen. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein weist derweil auf zwei Besonderheiten hin, die den Artikelstamm und das Kostenträger-IK betreffen.
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So erfolgt die Abrechnung der COVID-19-Impfstoffe
Seit Wochen bestellen die Apotheken für die Arztpraxen COVID-19-Impfstoffe und verteilen diese anschließend an die niedergelassenen Ärzte. Wie diese Leistung abzurechnen ist, war bisher nicht klar. Nun veröffentlicht die ABDA einen Leitfaden zur Abrechnung, der DAZ.online vorliegt.
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